Vermieter wirkt nicht ausreichend mit, Mietwagen kann nicht zurückgegeben werden

  • Hallo,


    ich habe einen seltsamen Fall im Bekanntenkreis. Da mir nicht alle Umstände bekannt sind, halte ich es mal abstrakt und werde auch nicht weiter auf die konkrete Problematik oder Unternehmen eingehen.


    Situation: ein in CH abgeholter Mietwagen befindet sich in der EU. Das Fahrzeug kann nicht bewegt werden, die Autovermietung ist informiert, verweist auf die ausgebende Station. Die Station versucht aber das Problem "auszusitzen". Der Standort des Fahrzeugs ist dem Vermieter bekannt, es war wohl auch schonmal ein vom Vermieter beauftragter Service oder Abschlepper vor Ort. ADAC würde zwar Assistance-Leistungen anbieten, aber nicht den Rücktransport des Mietwagens, weil es kein eigenes Auto ist und verweist auf die Autovermietung. Die vereinbarte Mietdauer endet ja auch mal. Vorneweg, es sind schon erhebliche andere Kosten angefallen und ich würde nicht ausschliessen, dass wird noch weitere Streitigkeiten von beiden Seiten nach sich ziehen, die aber nicht Teil dieser Frage sein sollen.


    Was wäre eurer Meinung nach das richtige Vorgehen, falls bis zum vereinbarten Mietende das Problem nicht behoben und wenn man als Mieter seiner Mitwirkungspflicht nachkommen will und Unterschlagungsvorwürfe nach Mietablauf (oder was auch immer die korrekte rechtliche Bezeichnung ist) zu vermeiden?


    Mir kommt folgendes in den Sinn:

    - Vom Anwalt oder selber kurze Frist setzen lassen, zur Behebung beizutragen?

    - Das Fahrzeug an bekanntem Ort zurückzulassen, da der Standort dem Vermieter bekannt ist?

    - Selber einen Abschleppdienst beauftragen und das Fahrzeug in der nächsten ausländischen Station abladen lassen? (ist nur blöd, dass es dort meist nur Bahnhöfe/Flughäfen sind und wohl auch keine Einwegmieten zwischen den Ländern vorgesehen sind, bzw. die One-Way Gebühr entspricht wohl dem Rücktransport)

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  • Warum kann das Fahrzeug nicht bewegt werden? Defekt?

    Warum war der Abschlepper vor Ort, hat das Fahrzeug aber nicht mitgenommen?

    Ist der MV noch offen?

    Ja, MV läuft noch. Zum gesamten Rest schreibe ich nichts, weil die Schuldfrage wohl noch strittig sein wird. Das praktische Problem ist gegenwärtig das Nichtstun des Vermieters(eines der grossen Unternehmen).

    2 Mal editiert, zuletzt von mezzo ()

  • Ohne konkrete Informationen kann hier keiner eine Aussage dazu treffen. Es sind zu viele Variablen. Ich kann verstehen, dass Du nicht zu konkret werden möchtest um anonym zu bleiben, aber erwarte dann besser keine zielführenden Antworten.

  • eventuell kann cram was sagen wie es sich verhält wenn du das auto nicht auf eigener Achse wieder nach CH bringst. Ist das dann schon Import


    Ich denke im Zweifel gilt die schadenminderungspflicht.

  • Threadersteller wirkt nicht ausreichend mit, Frage kann nicht beantwortet werden ;)


    So lang Du den Grund nicht nennst, warum das Auto nicht bewegt werden kann, wird das hier nix.

    Würdest Du Dich zu einem laufenden juristischen Prozess(auch wenn der hier noch nicht vorhanden ist) öffentlich äussern? Ich kenne den Mietvertrag nicht und kenne nur die Darstellungen einer Seite.


    Die Fragestellung ist doch ganz einfach: Egal ob Defekt oder Unfall oder Sonstiges, das Fahrzeug kann nicht bewegt werden. Der Vermieter schleppt es aber weder in die Werkstatt noch unternimmt er andere Bemühungen um den Wagen wieder fahrbar zu machen. Als Mieter darfst Du ja auch nicht einfach den Kundendienst des Herstellers beauftragen, die Ursache zu beheben/reparieren...

  • Ich müsste zumindest den Grund für die Unbeweglichkeit erfahren, damit ich mir darüber überhaupt Gedanken machen kann.

    Grundsätzlich sollte die Kommunikation mit dem Vermieter ausschliesslich schriftlich geführt werden. Abschleppen nur nach Auftrag des Vermieters und je nach Situation auch die Polizei hiinzuziehen, da das Fahrzeug ausländisch immatrikuliert ist und sich nicht im Land der Immatrikulation befindet. Aktenzeichen geben lassen!

    Einmal editiert, zuletzt von cram ()

  • Grundsätzlich sollte die Kommunikation mit dem Vermieter ausschliesslich schriftlich geführt werden. Abschleppen nur nach Auftrag des Vermieters und je nach Situation auch die Polizei hiinzuziehen, da das Fahrzeug ausländisch immatrikuliert ist und sich nicht im Land der Immatrikulation befindet. Aktenzeichen geben lassen!

    Dankeschön. Werde das so weitergeben. Sehe das mit der nachweisbaren Kommunikation ähnlich.

  • Möchte hier nochmal deutlich machen, dass die Polizei bei einem Unfall (ich kenne den Grund nicht und kann das hier nur als Hinweis platzieren) zwingend hinzuzuziehen ist, wenn das KFZ ausserhalb der EU immatrikuliert ist. Dies gilt auch, wenn keine Grüne Karte im Fahrzeug mitgeführt wird. Im Grunde muss man es seiner Versicherung melden. Diese organisiert dann den Rücktransport, wenn das Fahrzeug nicht innerhalb von 3 Tagen technisch soweit instandgesetzt werden kann, dass man es selbst zurückführen kann. Im Fall eines Mietfahrzeugs ist das die Aufgabe des Vermieters, seinen Versicherer zu konsultieren. Soll das Auto im Ausland vollständig oder soweit wie nötig instandgesetzt werden, kann auch dies nur der Vermieter organisieren. Dabei ist zu beachten, dass bei einer anschliessenden Rückführung die Reparaturen beim Schweizer Zoll zur Einfuhr angemeldet werden müssen.


    Ob überdies eine sogenannte Doppelimmatrikulationen vorliegt (steuerliche Erfassung, deutscher Steuerbescheid), kann nur der Vermieter wissen und endsprechend beurteilen, ob dies für den Fall wichtig wird. Es kommt regelmässig vor, dass die CH-Mietwagen auch in D versteuert wurden. Aber das hängt vom Vermieter und den Beweggründen ab, die ich hier nicht beurteilen kann.


    Am Ende des Tages steht und fällt alles mit der Mitwirkung durch den Vermieter. Sollte sich der Vermieter tatsächlich taubstellen, führt kein Weg an einem rechtlichen Beistand vorbei.


    Edit: Da hier weder Informationen zum Grund der Unbeweglichkeit, dem "Aussitzen" der Vermietstation noch dem Vermieter gemacht werden, kann hier abschliessend nur noch ein Rat gegeben werden. eine Erstberatung beim Anwalt wahrnehmen. Dass ein Vermieter den Mieter im Ausland mit dem Wagen zurücklässt, anstatt sich um die Rückführung / Reparatur seines Fahrzeugs zu kümmern, erscheint sehr fragwürdig, Deswegen kann hier keine zielführende Antwort im Detail gegeben werden. Du musst auf jeden Fall dafür Sorge tragen, dass das Fahrzeug nicht (weiter) beschädigt wird. Sollte das Fahrzeug transportiert werden, ohne dass der Vermieter das (mit Hilfe von Partnernetzwerk) beauftragt hat, haftest du als Mieter für etwaige Beschädigungen.

    2 Mal editiert, zuletzt von cram ()

  • Dass ein Vermieter den Mieter im Ausland mit dem Wagen zurücklässt, anstatt sich um die Rückführung / Reparatur seines Fahrzeugs zu kümmern, erscheint sehr fragwürdig, Deswegen kann hier keine zielführende Antwort im Detail gegeben werden.

    Sehe ich auch so. Hier ist ja reichlich Spekulatius im Spiel und selbst dem Fragesteller sind nicht alle Details bekannt. Wenn der Wagen zurück in die Schweiz muss, dann stellt sich auch noch die Frage,wie die Personen zurück kommen. Ersatzfahrzeug wurde vom Vermieter organisiert? Ohne zu wissen was passiert ist und warum das Fahrzeug nicht mehr bewegt werden kann... Schwierig

    Einmal editiert, zuletzt von Coladose ()

  • Sehe ich auch so. Hier ist ja reichlich Spekulatius im Spiel und selbst dem Fragesteller sind nicht alle Details bekannt. Wenn der Wagen zurück in die Schweiz muss, dann stellt sich auch noch die Frage,wie die Personen zurück kommen. Ersatzfahrzeug wurde vom Vermieter organisiert? Ohne zu wissen was passiert ist und warum das Fahrzeug nicht mehr bewegt werden kann... Schwierig

    Ersatzfahrzeug wurde kurzfristig anderweitig angemietet, aber das ist alles nicht das Problem/die Ausgangsfrage.


    Aktueller Stand ist, dass wohl der Vermieter das Fahrzeug morgen abholt oder abholen lässt(nach 4-5 Tagen). Wenn das klappt, hat sich meine Frage damit erledigt, mir ging es einzig um die Unmöglichkeit der Rückgabe ohne irgendeinen Abbruch oder Beendigung des Mietverhältnisses seitens des Vermieters. Die ganze Haftungs-/Versicherungs- oder Verschuldensfrage ist (für mich) nebensächlich. War eine sehr seltsame Geschichte in meinen Augen, warum sich das so gezogen hat und nicht kommuniziert wurde.

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  • Pieeet

    Hat das Thema geschlossen