Hallo,
ich habe einen seltsamen Fall im Bekanntenkreis. Da mir nicht alle Umstände bekannt sind, halte ich es mal abstrakt und werde auch nicht weiter auf die konkrete Problematik oder Unternehmen eingehen.
Situation: ein in CH abgeholter Mietwagen befindet sich in der EU. Das Fahrzeug kann nicht bewegt werden, die Autovermietung ist informiert, verweist auf die ausgebende Station. Die Station versucht aber das Problem "auszusitzen". Der Standort des Fahrzeugs ist dem Vermieter bekannt, es war wohl auch schonmal ein vom Vermieter beauftragter Service oder Abschlepper vor Ort. ADAC würde zwar Assistance-Leistungen anbieten, aber nicht den Rücktransport des Mietwagens, weil es kein eigenes Auto ist und verweist auf die Autovermietung. Die vereinbarte Mietdauer endet ja auch mal. Vorneweg, es sind schon erhebliche andere Kosten angefallen und ich würde nicht ausschliessen, dass wird noch weitere Streitigkeiten von beiden Seiten nach sich ziehen, die aber nicht Teil dieser Frage sein sollen.
Was wäre eurer Meinung nach das richtige Vorgehen, falls bis zum vereinbarten Mietende das Problem nicht behoben und wenn man als Mieter seiner Mitwirkungspflicht nachkommen will und Unterschlagungsvorwürfe nach Mietablauf (oder was auch immer die korrekte rechtliche Bezeichnung ist) zu vermeiden?
Mir kommt folgendes in den Sinn:
- Vom Anwalt oder selber kurze Frist setzen lassen, zur Behebung beizutragen?
- Das Fahrzeug an bekanntem Ort zurückzulassen, da der Standort dem Vermieter bekannt ist?
- Selber einen Abschleppdienst beauftragen und das Fahrzeug in der nächsten ausländischen Station abladen lassen? (ist nur blöd, dass es dort meist nur Bahnhöfe/Flughäfen sind und wohl auch keine Einwegmieten zwischen den Ländern vorgesehen sind, bzw. die One-Way Gebühr entspricht wohl dem Rücktransport)