Hallo.
Ich habe seit längerem mal wieder ein Fahrzeug gemietet (Hertz, Deutschland) und prompt den Außenspiegel beschädigt.
Habe nun die Kosten dafür erhalten, siehe Foto.
1) Ersetzen (und Einbau) neuer Spiegel: ca. 95€
2) Ausfallentschaedigung: 86€
3) Bearbeitungsgebühr: 68€
Die Kosten für den neuen Spiegel will ich natürlich zahlen.
Überrascht war ich nun über Kostenpunkt 2+3, dass ich die auch mit Tragen muss.
Die SB ist auf 150€ gedeckelt, und ich dachte auch, dass das das maximale sein kann, was ich zahle. Anscheinend sind die
Bearbeitungsgebühren ein separater Posten, sodass die Gesamtkosten höher sind.
Ist es normal und rechtens, dass sowohl Ausfallentschaedigung und Bearbeitungsgebühr auf mich umgelegt werden?
Danke für eine kurze Meinung.
Viele Grüße vom Donauradweg (mit Fahrrad)
Edit:
Vermieter und Land hinzugefügt