Bei Schaden Bearbeitungsgebühr und Ausfallentschaedigung

  • Hallo.
    Ich habe seit längerem mal wieder ein Fahrzeug gemietet (Hertz, Deutschland) und prompt den Außenspiegel beschädigt.
    Habe nun die Kosten dafür erhalten, siehe Foto.

    1) Ersetzen (und Einbau) neuer Spiegel: ca. 95€

    2) Ausfallentschaedigung: 86€

    3) Bearbeitungsgebühr: 68€



    Die Kosten für den neuen Spiegel will ich natürlich zahlen.

    Überrascht war ich nun über Kostenpunkt 2+3, dass ich die auch mit Tragen muss.
    Die SB ist auf 150€ gedeckelt, und ich dachte auch, dass das das maximale sein kann, was ich zahle. Anscheinend sind die

    Bearbeitungsgebühren ein separater Posten, sodass die Gesamtkosten höher sind.


    Ist es normal und rechtens, dass sowohl Ausfallentschaedigung und Bearbeitungsgebühr auf mich umgelegt werden?


    Danke für eine kurze Meinung.
    Viele Grüße vom Donauradweg (mit Fahrrad)


    Edit:

    Vermieter und Land hinzugefügt

    Einmal editiert, zuletzt von uba ()

  • Die Ausfallgebühr ist legitim und ist auch Teil der Versicherung. Du zahlst ja weniger als die eigentlichen Kosten von Schaden und Ausfall (150 statt 181). Eine Bearbeitungsgebühr wird häufig erhoben und ist selten Teil der Versicherungen. Über Höhe und Zulässigkeit muss im Zweifel ein Gericht entscheiden.


    Die Mietbedingungen sind zur Schadenbearbeitungsgebühr nicht ganz eindeutig. Die Bearbeitungsgebühr wird zwar erwähnt (S. 7 und 11), aber es für mich nicht ganz klar, ob sie Teil der SuperCover-Deckung ist. Auf den ersten Blick (und ohne Fachwissen, bin kein Anwalt) würde ich sagen ja, da sie als Teil der "Haftung" (S. 7) erwähnt wird und im nächsten Absatz steht, dass die Haftung ggf. reduziert ist durch optional gewählte Versicherungen.


    Auf den ersten Blick sehen die Kosten in diesem Fall aber vergleichsweise niedrig aus. Weder die Reparatur-, Ausfall-, oder Bearbeitungskosten erscheinen offensichtlich überhöht. Ich würde es als Lehrgeld verbuchen. Ansonsten müsstest du wohl vor Gericht nachweisen, dass die Kosten, die Hertz entstanden sind, tatsächlich niedriger oder die Mietbedingungen nicht eindeutig/zu Deinen Gunsten waren.


    Für den Fall, dass du hier "kämpfen" willst, wirst du wohl eine Beratung durch einen Anwalt brauchen um die nächsten Schritte zu klären.