Nicht selbstverschuldeter Unfall, keine VK laut Mietvertrag. Zahlt etwaige Schäden der Verursacher?

  • Noe, muss man nicht. Ist ja auch sehr variabel ausgelegt. Aber man sollte sich keine sorgen machen, wenn sich jemand zerlegt und man selbst mitte gefahren ist.
    Ich fahr auch rechts wenns frei ist und ich nicht schnell fahre. Keine Frage. Alleine schon, weil es stressig ist bedraengt zu werden, oder andere zum ausweichen zu zwingen. Aber das ist doch nun wirklich kein Grund zu draengeln.


    Auch Interessant finde ich die Sprinter, die immer alles ueberholen muessen ^^ die sind das beste. hat mich neulich auf der Bahn einer rechts uebrholt, dann den rechts vor mit gedrangelt und mich dann geschnitten.. Und es war total voll und weggekommen ist er auch nicht. Super Nummer aber trotzdem.

  • Wie immer......Fehler werden gesucht anstatt zu helfen........

    Ich glaube inzwischen wurde schon erwähnt dass diese Fehler gesuchtg werden müssen um die Frage des TE zu beantworten... "helfen" kling nach gut zureden. Das können die Familie oder Freunde tun, wir bleiben lieber sachlich.


    Hier geht es um die Leitlinien, Also Verkehrszeichen 340


    1- Ist diese Passage nicht so wie du es auslegst auf Autobahnen andwendbar,
    2. Ist zu dem Text einiges nicht so ganz richtig interpretiert. Ich denke das dies alleine schon aus der Tatsache hervorgeht das auf der Auzobahn niemals gelegentlich auf der rechten Fahrspur halten wird . . .


    und du hättest deinen Absatz d ruhig noch ein paar zeilen länger posten können. Nun, dann werde ich das mal tun:

    Zitat

    Sind außerhalb geschlossener Ortschaften für eine Richtung drei Fahrstreifen so markiert, dann darf der mittlere Fahrstreifen dort durchgängig befahren werden, wo - auch nur hin und wieder - rechts davon ein Fahrzeug hält oder fährt. Dasselbe gilt auf Fahrbahnen mit mehr als drei so markierten Fahrstreifen für eine Richtung für den zweiten Fahrstreifen von rechts. Den linken Fahrstreifen dürfen außerhalb geschlossener Ortschaften Lastkraftwagen mit einem zulässigen Gesamtgewicht von mehr als 3,5 t sowie Züge, die länger als 7 m sind, nur benutzen, wenn sie sich dort zum Zwecke des Linksabbiegens einordnen;

    Womit sich hier schon einiges zum Thema "mittelspurschleichen erlaubt" erledigt hätte.

  • Zitat

    Dasselbe gilt auf Fahrbahnen mit mehr
    als drei so markierten Fahrstreifen für eine Richtung für den zweiten
    Fahrstreifen von rechts.


    In der Stadt gilt ohnehin keine Rechtsfahrgebot, also muesste es Strassen geben mit 4+ Spuren ausser Autobahnen und Ortschaften und die muesstest du mir mal zeigen :)
    Natuerlich gilt der ganze Absatz fuer die Autobahn.

  • Gut, zeig du mir ne Autobahn auf der keine LKW links fahren dürfen, auf denen auf der Mittelspur zum linksabbiegen gehalten wird, und auf der auf der rechten Spur gelegentlich Fahrzeuge halten,


    dann zeig ich dir auch Straßen mit 4+ Spuren.

  • Genau, denn die ganze Passage ist für autobahnen irrelevant. Siehe erste Zeile. Oder magst du jetzt behaupten das nur die erste und letzte Zeile irrelevant sind, und einzelne worte aus dem Absatz möglicherweise das ergeben das du hören möchstest?


    Zitat

    sind außerhalb geschlossener Ortschaften für eine Richtung drei Fahrstreifen so markiert, dann darf der mittlere Fahrstreifen dort durchgängig befahren werden, wo - auch nur hin und wieder - rechts davon ein Fahrzeug hält oder fährt

    Ich kenne keinen rechten Fahrstreifen auf dem hin und wieder gehalten wird. Wenn dort also nicht gehalten werden kann, dann kann der mittlere Fahrstreifen auch nicht durchgängig befahren werden.

  • Wenn man einen Paragraphen moeglichst kurz halten moechte, schliesst man in die Saetze alle moeglichen Strassen ein!
    Das ist doch vollkommen logisch! Und auch gehalten werden kann auf der AB bei Pannen o.ae. wenn kein Seitenstreifen da ist.


    Es geht um alle Strasse ausserhalb geschl. Ortschaften, also auch Autobahnen. Und natuerlich gilt nur das, was auch zutrifft.
    Der Teil mit den linksabbiegenden Lastern besagt nur, dass Laster auf der AB nicht links fahren duerfen, weil sie dort ja auch nicht
    abbiegen duerfen.


    Ich weis eigentlich nicht, was du mir sagen moechtest. Der einzig relevante Teil ist der von mir zitierte, naemlich, dass man in der Mitte bzw. auf
    dem zweiten Streifen von rechts solange fahren darf, wie man ab und an ein Auto ueberholt. Ob das steht oder nicht ist nebensaechlich.
    Wenn er also am Horizont Laster sieht und die Verkehrslage es zulaesst darf er in der Mitte bleiben. Punkt.

  • Der Teil mit den linksabbiegenden Lastern besagt nur, dass Laster auf der AB nicht links fahren duerfen, weil sie dort ja auch nicht
    abbiegen duerfen.


    Hö?? Seit wann das denn nicht? Wofür gibt es denn dann diese schicken Schilder für ein LKW Überholverbot? Seltsam... ;)



    Habe das mal aus dem Link von RP kopiert. Ist denke ich sehr aufschlussreich ;)

  • Also ich habe recherchiert und schnell herausgefunden, dass der zitierte Paragraph definitiv auch für Autobahnen gilt.
    Ich empfehle kurz den Link anzuklicken:
    http://www.unfreiwillig120.de/law2.htm
    Hier wird aus einem Gerichtsurteil zitiert, bei dem ein Fahrlehrer seinen Schüler angehalten hat, den mittleren Fahrstreifen zu nutzen, obwohl er den rechten hätte nehmen können. Es waren noch weitere Fahrzeuge auf der rechten Spur zu gegen. Gegen den Fahrlehrer wurde eine Strafe von 20DM verhängt, da er gegen das Rechtsfahrgebot verstoßen hat!


    Vielleicht kann das die Diskussion etwas besänftigen, da dies ein Richterspruch ist, also von jemandem kommt, der sich wahrscheinlich besser mit dem Recht auskennt, als wir ;)


    Gruß
    Patrick

  • Wollt ihr mir sagen, dass LKW bei 3 Spuren links fahren duerfen ^^?


    Ganz ehrlich? Ich bin mir nicht sicher... Zum Überholen würde ich spontan sagen "ja", insofern kein Schild es verbietet.
    Nachdem ich aber jetzt ein wenig drüber nachgedacht habe, sage ich klar "nein" ;)


    LKWs dürfen bei 3+-spurigen Autobahnen die linkeste Spur nicht nutzen, egal ob sie fahren oder überholen wollen. Die Schilder gelten nur für die rechten Spuren...

  • Was ich ganz witzig finde, da werden Gesetztestexte zitiert und das wichtigste weggelassen...... 8)

    Wer auf Autobahnen oder Kraftfahrstraßen mit mehreren Spuren in einer Richtung fortgesetzt und grundlos die linke oder, bei drei Spuren, die mittlere Spur benutzt und dadurch andere Verkehrsteilnehmer behindert, begeht einen Verstoß gegen das Rechtsfahrgebot, der mit 40 € Bußgeld und einem Punkt geahndet werden kann.
    [lt.Wikipedia]


    Also nach meiner Ansicht tragt Ihr beide Schuld, Du und der CLK Fahrer, wobei allerdings ich nicht glaube das die Kratzer relevant wären wenn Du keinen Unfall gehabt hättest. Wenn ich schon krieche dann kann ich auch mal eben schnell einen Trapo überholen lassen. Ist für mich unverständlich solch eine egoistische Denke. Dem CLK Fahrer gehört der Lappen abgenommen, ganz klar, aber eine Teilschuld sehe ich bei Dir auch. Lt. Gesetzt!


    Der arme Trapo Fahrer, wollte wahrscheinlich flux Feierabend machen, allerdings hat er echt überhaupt keine Schuld an allem wenn dort kein Überholverbot für KFZ über 2,8 TzgG war.



    Wünsche Dir trotzdem viel Glück. Auch bei weiteren Fahrten. Wie hat der "Chef" so schön geschrieben, "Die Autobahn ist kein Puppentheater....oder so......"

  • Das ist ja das Problem an unserer Gesetzgebung. Einmal so und einmal so... Auf den Schnitt kommt es jetzt an...
    Einmal heißt es, dass man in der Mitte bleiben darf, wenn auch nur hin und wieder mal rechts ein Fahrzeug ist, dann heißt es, dass man grundlos nicht in der Mitte bleiben darf... Ich denke da hat das OLG schon eine nette Lösung gefunden mit der 20sec Regel.
    Also: Wenn man mind. 20sec bei gleicher Geschwindigkeit rechts fahren könnte, hat man es zu tun. Ansonsten begeht man einen Vertoß gegen das Rechtsfahrgebot... Inwieweit das hier zutrifft, vermag ich nicht zu beurteilen und möchte es auch gar nicht.

  • Das mit der ca20 Sec Regel kenne ich auch. Manchmal hilft auch einfach nur ein gesunder Menschenverstand um Situationen richtig einschätzen zu können. ;-)


    Ist etwa das gleiche wie mit dem Stoppen an einem Stopschild. Mein Fahrlehrer sagte damals auf die Frage wie lange man vor einem Stopschild warten muss wenn kein Fahrzeug kommt. Sag einfach:"Mein Fahrlehrer ist doof!" Das würde dann lange genug dauen. hehe.....ok ist Off, musste ich aber mal kurz loswerden.