Versteuerung von privat genutzten Mietwagen (Firmentarif)

  • Hallo,


    es gibt momentan einen Thread mit dem Titel Bruttolistenpreise von Mietwagen, und ich habe die Befürchtung das wir hier vielleicht noch länger zu diesem Thema
    Dienstwagen und mietwagennutzung als geldwerter Vorteil beschäftigen dürfen. Dem Staat bzw. den Finanzbeamten fällt ja momentan immer noch eine kreative Finte ein den einfachen Angestellten das Geld aus der Tasche zu ziehen.


    Ich frage mich wirklich wie eine Abrechnung eines geldwerten Vorteils bei Nutzung eines Mietwagens über mehrere Wochen funktionieren soll.




    Da aber da ja unsere Politiker da auch den ein oder anderen Fallstrick liegen haben: Siehe Dienstwagennutzung im Urlaub von Frau Schmidt (gerade bei Spiegel Online gelesen).
    Ärzteschaft rügt Schmidts Dienstwagen-Einsatz in Spanien


    Da fällt mir nur eins hat die Bundesregieurng keinen ordentlichen Rahmenvertrag mit einer AV :120: .
    Sorry aber der Fahrdienst der deutschen Botschaft oder ein Security Chauffeur Service (meinetwegen auch gepanzert für
    die Schmidt) hätte es ja auch getan.


    Nach träglich eingefügt: Sorry bin im Thread gleich OT geraten und die Ulla und die Idee mit einem Mietwagen könnten wir ja im Laberthread diskutieren.


    Aber wie schon gesagt uns wollen Sie auch noch die letzten Cents aus den taschen ziehen.

    Einmal editiert, zuletzt von hobbes01 ()

  • Ich denke nicht, dass Mietwagen damit gemeint sind. Wenn du beispielswiese Vertriebler bist, von mir aus auch einer von Vorwerk, dann bist du auf ein KFZ angewiesen, hast aber das KFZ auch zu deiner privaten Nutzung, ohne dass du dafür einen geldwerten Vorteil bei deinem Lohn angeben musst. Ich glaube mich allerdings an das Wörtchen "vorwiegend" zu erinnern. Wenn das Fahrzeug vorwiegend geschäftlich genutzt wird, wird dein Arbeitgeber nichts gegen die private Nutzung + geldwerter Vorteil sagen.

  • Freme: Es geht nicht darum, was der Arbeitgeber sagt, sondern das Finanzamt. Den Arbeitgeber betrifft das reichlich wenig.
    Der Arbeitgeber kann aber nicht einfach lügen und dem Finanzamt sagen, mein Angestellter darf privat nicht fahren und drückt dann alle Augen zu.
    Ich kenne mich bei dem Thema zu wenig aus um da detaillierte Auskünfte geben zu können.
    Haben wir hier keinen Steuerberater oder sowas ähnliches?

  • Ja und die Aussage mit dem "überwiegend" sthet auch irgendwo in so einer Steuerrichtlinie. Verstehe also nicht, was dieser Thread hier soll?!


    Es macht eher den Anschein, als ob hier wieder eine "Geiz ist geil" Mentalität vorzufinden ist :-X

  • Ja und die Aussage mit dem "überwiegend" sthet auch irgendwo in so einer Steuerrichtlinie. Verstehe also nicht, was dieser Thread hier soll?!


    Es macht eher den Anschein, als ob hier wieder eine "Geiz ist geil" Mentalität vorzufinden ist :-X

    Sorry ich dachte das Thema Steuer und Finanzamt passt hier am besten rein.


    @Autovermieter Muenchen: Danke für den Link mir dem Auszug
    Freme: Danke für die irgendwo Aussage 8|

  • Glaub mal nicht, dass das Finanzamt blöde ist!


    Irgendwann hat jede Firma mal ne Betriebsprüfung und wenn der Prüfer bohrt und Du hast keine plausible "Ausrede" auf Lager, dann ist es passiert.


    Z.B. Ein Mitarbeiter hat keinen Privatwagen und einen ganzen Monat einen Leihwagen. Da muss er schon eine gute Ausrede haben, damit ihm das FA nicht etwas dazurechnet. Hat er einen Privatwagen und sagt, dass er mit dem fährt, dann ist das wieder was anderes. Und dann sollten keine Benzinquittungen vom Sonntag drin sein und die Strecke zu den gefahrenen DienstKilometern und dem Spritverbrauch halbwegs stimmen.
    Wie gesagt, die sind nicht blöde, denn die haben schon viele vermeintlich Supergscheite erwischt

  • Glaub mal nicht, dass das Finanzamt blöde ist!


    Irgendwann hat jede Firma mal ne Betriebsprüfung und wenn der Prüfer bohrt und Du hast keine plausible "Ausrede" auf Lager, dann ist es passiert.

    Genau bei uns gab es scheinbar eine Betriebsprüfung, und da meine Firma sehr viel Mobilitätsbedarf mit Mietwagen abdeckt, ist der Prüfer auf ein paar Zehenspitzen getreten.
    Ich denke es gab keine konkreten Fälle, aber der Staat will halt mal sein Geld von uns.
    Und von Jahr zu Jahr, fällt denen noch mehr ein was man besteuern kann.

  • Bei Monatsmieten kann das durchaus passieren! Besonders, wenn der Weg zwischen der Wohnung und der regelmäßigen Arbeitsstätte bereits als privates Vergnügen gelten.


    Bei Tages- Wochen- und Wochenendmieten sieht das jedoch meist anders aus. Die verfahrenen Kilometer können direkt mit einer Fahrt zum/vom Kunden verbunden werden. Da der Wochenendtarif günstiger ist, wie eine Firmentagesrate lässt sich auch diese erklären.


    Ich will hier niemanden anstiften oder dergleichen, aber das Finanzamt könnte es bei nicht Monatsmieten schon selbst schwer haben, einen konkreten Verdacht zu äußern.

  • Dienstwagen und mietwagennutzung als geldwerter Vorteil beschäftigen dürfen.


    Hier noch 2 Verweise, wo auch noch Informationen zu finden sind:


    das: Steuerliche Sicht ...


    und das: Mietwagen absetzen und Fahrtenbuch


    Zitat von hobbes01

    Ich frage mich wirklich wie eine Abrechnung eines geldwerten Vorteils bei Nutzung eines Mietwagens über mehrere Wochen funktionieren soll.


    Fahrtenbuch!

  • Hallo Gemeinde,


    Ich habe die Möglichkeit, einen Firmenwagen im Außendienst zu bekommen, jedoch auf Basis Langzeitmiete (LZM) bei Sixt.
    Jetzt ist es so, dass die verschiedenen Kategorien (CRS-Code) KfZ beinhalten mit unterschiedlichen Brutto-Listenpreisen,
    IDMR Bsp: Passat 34.000€ /Skoda 28.000€. Brutto-Listenpreis ist ja inkl. USt. und Extras. Auch wird das KfZ wohl öfter mal
    getauscht. Da man den Typ ja erst erfährt, wenn man den Wagen abholt, wie soll man da seine Kosten im Vorfeld ausrechnen?


    Werde wohl ca. 1500 - 3000 km pro Monat fahren, davon ca. 15% privat.
    Fahrzeug sollte sein: BMW 1er / X1 oder SUV Mitsubishi ASX / Nissan Qashqai (wenn es die überhaupt gibt?); also um 30.000€.


    Fragen jetzt:
    - wie wird ein Mietwagen aktuell versteuert: 1% + 0,03 Arbeitsstrecke/einf. Entfern. (45km) wie ein Firmenwagen?
    - macht ein Fahrtenbuch Sinn, um die Privatfahrten zu dokumentieren (habe gehört, das wird nur handschriftl. akzeptiert?)
    - welchen Wert muss der AG zur Versteuerung ansetzen, wenn das genaue KfZ noch gar nicht bekannt ist und ständig wechselt?


    Alternativ könnte ich 0,30€ pro km inkl. Sprit für eigenes Fahrzeug bekommen. Da habe ich aber schnell Probleme, wenn
    zB. nur 1000 km im Monat gefahren wird und ich den Wagen zB. finanziere oder selbst miete.


    Freue mich sehr über Euren Input! thx

  • Mit 0,30 € pro Kilometer machst du immer Verlust. Davon würde ich Abstand nehmen.


    Wenn du mit dem Gehalt unterhalb der Beitragsbemessungsgrenze für die Rentenversicherung liegst, den Arbeitgeber mal auf die Pauschalversteuerung der Fahrten zwischen Wohnung und Arbeitsstätte ansprechen.


    Zum Mietwagen selbst:
    - Dokumentation der Privatfahrten macht in meinen Augen kaum Sinn, wofür auch? Nur, wenn weniger als 15 Fahrten monatlich zwischen Wohnung und Arbeitsstätte anfallen, kann das ggf. Sinn ergeben oder wenn du privat so wenig fährst, dass du eigentlich keinen PKW brauchst :P


    - Dein Arbeitgeber hat nun ein wenig mehr Arbeit, da du ihm öfter mal einen wechselnden BLP meldest.

  • Hallo,


    ich würde gerne euren Input erhalten, wie ihr eure Mietwagen steuerlich behandelt. Es geht speziell um Freiberufler / Selbstständige, die den Mietwagen nutzen, um Kunden/Messen (Akquise zu betreiben) zu besuchen.


    Dabei gibts auch ein paar "Gretchenfragen". Wenn ich 1000 KM Fahrtstrecke mit einem Mietwagen hatte, davon 100 KM privater Natur waren (Zum Essen fahren oder Sightseeing...), wie wirkt sich das auf die Steuer aus? Rechnet ihr ebenso beim Vorsteuerabzug den privaten Teil raus?


    Ist die Mietwagenrate ein sofortiger Aufwand oder pauschaliert ihr per 30ct /km ?


    Besten Dank.


    *verschoben*