was aber nicht möglich ist und was ich sagen wollte: eigenmacht, also die selbstständige wiederinbesitznahme geht nicht!
nach den eigenen ermittlungen und dem finden des fahrzeugs MUSS die polizei hinzugerufen werden.
selbst da ist es noch fraglich, ob die die sofortige wiederinbesitznahme ermöglichen kann, da sie ja nicht die ganzen rechtlichen hintergünde prüfen kann.
Ja da spricht das Gesetzbuch, was in der Therorie ok ist, aber in der Praxis anders ausgelegt werden sollte.
Der Typ der das Fahrzeug unterschlagen hat, wusste was er tut. Warum sollte jetzt der Fahrzeug Eigentümer 2 Jahre warten bis alle Gerichtsinstanzen durch sind, bis er sein Auto bekommt? Von dem Wagen würde wahrscheinlich nichts mehr da sein, und bei dem Hungerleider ist nichts mehr zu holen.
Lieber eine Art Strafgeld von 25€ zahlen als das Auto zu verlieren.
Ich finds ja so toll in Dtl. wenn man sich nicht an das Gesetz hält zahlt man paar lumpige Groschen und das wars.
BSP:
Jemand baut sich LED in die Stosstange, Sonnenblende usw. und gibt sich als Zivilfahrzeug aus, räumt dadurch die linke Spur .... auf der Autobahn der Hammer.
Wenn er gestellt wird gibt´s eine lächerliche Strafe: 10€ .
Aber wenn man links überholt stattdessen....weiss nicht 200€ mittlerweile? Punkte....