• Ich bräuchte mal ne Hilfe / Info, da ich auch leider beim googlen die entsprechende Info nicht finden konnte.
    Vielleicht wissen es ja unsere 2 Spezialisten Jan/Supermario auch so.


    Es geht um das Thema Fahrtenschreiber bei einem Mercedes Sprinter 9 Sitzer ( also PKW Zulassung ) mit Anhängerkupplung.
    Ich kann mich noch erinnern, dass es da zum 01.05. oder 01.06. 2006 eine Änderung gegeben hat.


    Es ging darum, dass Fahrzeug mit Erstzulassung > 05/06 2006, wo die mögliche Anhängerlast p l u s das zulässige Gesamtgewicht des Wagens 3,5t überschreiten mit einem Fahrtenschreiber ausgestattet werden müssen.


    Betraf das nur Fzg. mit Lkwzulassung oder auch Pkwzulassung oder nur bei gewerblichen Fahrten?
    Wäre schön eine Info zu bekommen, da mir nicht mal der Verkäufer von der Mercedes Niederlassung das sagen konnte.
    Es geht mit konkret darum, dass ich zum Frühjahr einen weiteren Sprinter mit PKW Zulassung anschaffen möchte mit AHK, aber ohne Fahrtenschreiber.

  • Bei gewerblichen Fahrten muss sofern ein Fahrtenschreiber im Fahrzeug verbaut ist dieser auch benutzt werden ( Unternehmerkarte + Fahrerkarte ) das Gesamtgewicht des Fahrzeug spielt keine Rolle mehr !
    Beispiel: Hat ein MB Sprinter eine AHK und einen Fahrtenschreiber muss dieser benutzt werden egal ob das Fahrzeug mit einen Anhänger unterwegs ist oder nicht. Wenn grob gesagt ein VW Caddy einen Fahrtenschreiber hat muss dieser bei gewerblichen Fahrten auch genutzt werden.
    Bei privaten Fahrten sollte der Fahrtenschreiber auf Loc out gestellt werden da in dem falle keine Aufzeichnungspflicht besteht und eventuelle Daten zu schnelle Geschwindigkeit zum Beispiel bei einen Unfall von der Staatsanwaltschaft als Beweismittel sichergestellt werden könnte.


    Bei der Einstellung Loc Out werden keine Daten auf der Festplatte des Fahrtenschreiber gespeichert.


    Wenn in dem Fahrzeug über 2,8 t keinen Fahrtenschreiber verbaut sein sollte also sprich vor dem 01.05.2006 müssen Tageskontrollblätter mitgeführt und ausgefüllt werden.