Ich bräuchte mal ne Hilfe / Info, da ich auch leider beim googlen die entsprechende Info nicht finden konnte.
Vielleicht wissen es ja unsere 2 Spezialisten Jan/Supermario auch so.
Es geht um das Thema Fahrtenschreiber bei einem Mercedes Sprinter 9 Sitzer ( also PKW Zulassung ) mit Anhängerkupplung.
Ich kann mich noch erinnern, dass es da zum 01.05. oder 01.06. 2006 eine Änderung gegeben hat.
Es ging darum, dass Fahrzeug mit Erstzulassung > 05/06 2006, wo die mögliche Anhängerlast p l u s das zulässige Gesamtgewicht des Wagens 3,5t überschreiten mit einem Fahrtenschreiber ausgestattet werden müssen.
Betraf das nur Fzg. mit Lkwzulassung oder auch Pkwzulassung oder nur bei gewerblichen Fahrten?
Wäre schön eine Info zu bekommen, da mir nicht mal der Verkäufer von der Mercedes Niederlassung das sagen konnte.
Es geht mit konkret darum, dass ich zum Frühjahr einen weiteren Sprinter mit PKW Zulassung anschaffen möchte mit AHK, aber ohne Fahrtenschreiber.