Nahezu Totalschaden Sixt Fahrzeug - was beachten?

  • Meines erachtens liegt hier in keinem Falle "Grobe Fahrlässigkeit" vor!
    Wenn überhaupt, so war es Fahrlässig! Und Fahrlässigkeit wird von der Versicherung gedeckt.
    Grobe Fahrlässigkeit liegt nur dann vor, wenn du dir mit dem anderen Fahrzeug ein Rennen geliefert hättest oder alkoholisiert gewesen währst.
    Reine Fahrzuegnichtbeherrschung ist definitiv keine grobe Fahrlässigkeit.


    Und dass der Threadersteller hier nicht zugeben mag, dass er das Auto vielleicht nicht im Griff hatte ist doch super Verständlich!
    Wer gibt schon gerne zu, dass er nicht mit der Kraft des Fahrzeugs zurechtgekommen ist?
    Ob das andere Auto nun einen schlenker gemacht hat oder nicht ist unerheblich, so lange du es nicht beweisen kannst!
    Also würde ich davon auch ncihts sagen - das klingt sonst wirklich wie eine ausrede!

  • Wenn es den Threaderöffner nicht mehr gibt, dann wäre es doch die beste Gelegenheit diesen ganzen Thread gleich wegzulöschen.


    Es war bestimmt wieder nur so eine phantastische Story, von denen es in diesem Forum inzwischen genügend gibt.