Berichte über Autovermieter

  • Als mich die Rennleitung damals auf der AB-Raststätte mitten in der Nacht mit einem MW kontrolliert hat wussten die meiner Meinung nach schon genau wer da im Auto sitzt /sitzen müsste. Kam meinem Beifahrer damals auch so vor.


    Ich wurde nach Führerschein und Fz-Schein gefragt. Beim ersten Blick auf den Führerschein fragte der Officer ob ich aktuell noch in xxxx wohne. Ich sagte, nein bin umgezogen nach yyyy. Er: Dann ist alles o.k., vielen Dank und gute Fahrt.


    Ich gehe davon aus, dass die ohne Probs bei den AV abfragen können welcher Mieter das Fz mit Kennzeichen xyz hat. (Evtl. sogar online?)


    Also bei Privatwagen machen die das vorher, nen Kumpel ist bei dem Verein und die machen sich ein Spaß die Leute gleich mit Namen anzusprechen, besonders junge Frauen...
    Nein eigentlich wollen die bloß vorher wissen auf was sie sich einstellen müssen/sollten.


    Doch das mit den Mietwagen würde mich auch interessieren...

  • @Harald ....
    wo ist da bitte der konkrete Verdacht auf eine Straftat?


    Sobald die Identität festgestellt wurde und auch sonst keinerlei Anzeichen einer Straftat vorhanden sind, bezweifle ich dass die Polizei noch ein Recht hat mich einfach so wegen des Mietvertrages festzuhalten.


    In der StPO habe ich nix gefunden, was dies rechtfertigen würde - wenn es sowas gibt, wäre ich um §-Hinweis dankbar ;)

  • Auf der einen Seite denke ich wie schon geschrieben dass die Polizei es gar nix angeht, wer den Wagen fährt solange derjenige einen FS hat und der Wagen nicht zur Fahndung draussen ist o.ä. Auf der anderen Seite denke ich werden viele Straftaten mit Mietwägen begangen, evt gibts da nen "Rechtsabkommen" zwischen den Av´s und der Polizei, "Ihr seit uns behilflich bei der Aufklärung von Straftaten dafür überprüfen wir für euch dass nur befugte Fahrer die Fahrzeuge führen"....Wer weiß, welche Mietwägen schon vorher verwanzt werden, weil die Polizei sich bei Sixt und Co meldet da sie wissen, dass Herr Xy von der Bande Xy an dem Tag ein Fahrzeug anmieten wird, und dann nicht zufällig gerade genau dieses Fahrzeug erhält...

  • Könnte mir gut vorstellen, dass die Daten der AV's in eine zentrale Datenbank gehen wo die Polizei über das Nummernschild abfragen kann.


    Wie gesagt, vostellen. Behaupten kann ich es nicht, weil ich es nicht weis.


    So gezielt wie nach der neuen Adreasse gefragt wurde wussten die genau bescheid bevor sie mich angesprochen haben. Da waren wir uns völlig sicher.
    Die Kiste hat da auch höchstens 15Min. auf dem Parkplatz gestanden. Viel Zeit für eine riesen Recherche hatten sie also auch nicht. Es war übrigens die Kripo, nicht grün/weiss.

  • Nochmal kurz OT:
    Wenn man sich den Wagen vom Kumpel ausgeliehen hat, hat man in der Regel auch die Papiere dazu geliehen bekommen. Die Papiere stellen dann das Indiz für die Behörde dar, dass man das Fahrzeug rechtmäßig bewegt. Da bei MW die Papiere (meist) im Handschufach liegen (mitlerweile gar nur noch in Kopie), entfällt dieses Indiz für die rechtmäßige Nutzung. Also muss der Mietvertrag herhalten.

  • Da ich die Mietwägen immer rechtmäßig bewege, kann sich die Polizei meinetwegen gerne den MV anschauen wie sie will, wie gesagt obs gesetzteskonform ist weiß ich nicht, aber letzendlich mir auch egal solange es die Kontrolle beschleunigt und ich schnell wieder abfahren kann.

  • Nochmal kurz OT:
    Wenn man sich den Wagen vom Kumpel ausgeliehen hat, hat man in der Regel auch die Papiere dazu geliehen bekommen. Die Papiere stellen dann das Indiz für die Behörde dar, dass man das Fahrzeug rechtmäßig bewegt. Da bei MW die Papiere (meist) im Handschufach liegen (mitlerweile gar nur noch in Kopie), entfällt dieses Indiz für die rechtmäßige Nutzung. Also muss der Mietvertrag herhalten.


    :59: und damit hoffentlich zurück zum Thema, und ich würde mir keine weiteren Verschwörungstheorien wünschen :)

  • Ich werde den MV zukünftig vorsorglich mitführen. Wer weis wofür es gut ist. Wenn ich dadurch im Falle eines Falles Wartezeiten und Ärger vermeiden kann solls mir nur Recht sein. Ich will ja schließlich mit dem MW fahren und nicht parken um mit den Sherrifs zu diskutieren. :210:

  • Solche Probleme möcht ich mal haben...


    Nehmt doch einfach den MV mit, zeigt ihn bei Verlangen vor, und gut ist. Was weiss ich, was die Polizei alles darf und was sie nicht darf. Wenns euch so brennend interessiert, fragt doch nen Polizeipräsident 8)


    Hm, vll. sollte man die MW-Polizeigeschichte mal auslagern ^^

  • Naja also ich kann nur von den Feldjägern berichten, die haben auch so ihre Tricks und machen einen auf "ich weiß alles über dich" obwohl sie eigentlich gar nix wissen.....
    Die machen das ja jeden Tag, da eignet sich jeder so seine Tricks und Tipps an....


    Können die Feldjäger einem überhaupt was, sind die überhaupt berechtigt mich anzuhalten? ich hatte mal einen Fj Vito mit Blaulicht hinter mir, kurz darauf war aber freigegeben, nach ein paar Kilometern waren die außer Sichtweite.

  • Dir als "Zivilisten" könen sie gar nichts, überhaupt gar nix.....nur Bw-Anghörigen (Soldaten, Zivile Angestellte der Bw in Bw-Fahrzeugen) können sie was, kommt schon manchmal vor, dass sie Fahrzeugkontrollen auf Kasernengeländen durchführen bzw. auch Fahrzeugkontrollen auf öffentlichen Strassen, hierbei aber nur Bw-Fahrzeuge.


    Solange du nichts mit der Bundeswehr zu tun hast, sind sie nicht befugt dich anzuhalten, zu kontrollieren o.ä.
    Wenn sie mit Sonderrechten (Blaulicht) unterwegs sind musst du ihnen allerdings Platz wie jedem anderem mit Blaulicht fahrendem Fahrzeug machen, mehr nicht.

  • Feldjäger:


    - sind ausschließlich zuständig für die Bundeswehr
    - können Dir was an, wenn
    a) Du ein Fahrzeug mit Y- Kennzeichen fährst
    b) Du eine Straftat begangen hast (im Rahmen des sog. Jedermanns-Recht)
    c) Die wissen, dass Du BW-Angehöriger bist
    d) Die Dich im Rahmen der Amtshilfe für die Polizei anhalten (was in der Praxis so nicht vorkommen dürfte)


    Das Du sie im Rückspiegel verloren hast liegt an der merkwürdigen Regelung, dass Bw-Fahrzeuge nur mit max. 130 km/h bewegt werden dürfen.
    Ausnahme: Gefahr in Verzug


    Wenn die nur Blaulicht anhatten gäbe es folgende Gründe:
    a) fahrt im Konvoi
    b) Begleitfahrzeug eines mil. Schwertransportes
    c) Warnung vor irgendeiner Gefahr
    d) Fahrt zu einem Einsatz, welcher Fahrt mit Blaulich und Einsatzhorn erlaubt (dann wundert es mich aber, dass die so langsam unterwegs waren)


    ... das dazu ;) hth

  • Das mit der Amtshilfe ist aber nicht so einfach, in Deutschland ist wegen unserer Geschichte stark militärische Polizei (Feldjäger) und zivile Polizei getrennt.
    Also einfach so "ohhh da die Polizei braucht Hilfe komm wir gehen rüber und kloppen mit" ist nicht. Das geht evt in Frankreich oder England so, aber hier muss erst auf den Befehl gewartet werden, helfen zu dürfen. Bis der kommt ist die Hilfe meistens nicht mehr nötig.
    Sieht man sehr gut auf dem Oktoberfest in München. Da laufen oft Feldjäger mit der zivilen Polizei mit, da ja da auch viele Soldaten feiern. Auch Angehörige der Militärpolizei der USA sind manchmal dabei, die helfen dann auch mal der zivilen Polizei auch wenn keine US-Soldaten involviert sind in Sachen einfache köperliche Gewalt, während die Feldjäger nur daneben stehen. Den Frust darüber bekommt dann der Soldat ab, der wirklich was gemacht hat, können sie bei ihm dann doch voll und hart durchgreifen.

  • jimmy, deshalb sagt ich ja, dass dies (Amtshilfe von FJg an Polizei) fast nicht vorkommen dürfte (Wo es doch mal war: G8-Gipfel in Heiligendamm ;))
    Andersherum kommt es sehr häufig vor, weil z.B. die FJg nicht das öffnen von Türen erzwingen dürfen (um z.B. eigenmöchtig abwesende Soldaten abzuholen). Da muss dann halt die Polizei um Amtshilfe gebeten werden.

  • Heiligendamm war aber vom Grundgesetz her im Zusammenhang mit dem Einsatz der Bw im Inneren sehr sehr heikel....wenn sogar nicht konform...aber wo kein Kläger da kein Richter....aber wir weichen nun sehr sehr stark vom Ursprungsthema ab....