Bezahlung eines Schadens aufgrund eines Gutachtens ??

  • Hallo,


    vor 2 Wochen habe ich über Enterprise ein Fahrzeug angemietet ( Chevrolet Matiz ) den ich nach 3 Tagen zurückgegeben habe. Bei Abgabe wurden 2 Lackplatzer sowie ein Riss in der heckstoßstange festgestellt. Ich kann mir auf beide Schäden keinen Reim machen, weil keinerlei Schleifspuren vorhanden sind, bzw ich nirgends angeeckt bin. Und wie der Riss dort hingekommen ist wird mir wohl weiterhin schleierhaft sein. Ich wurde mit dem Fahrzeug abgeholt und zur Filiale gefahren, daher war der Wagen hinten etwas eingedreckt, gut möglich das ich etwas übersehen habe ( es hat an diesem Tag ununterbrochen geschneit, dementsprechend nass waren auch die Straßen ).


    Habe bei Abgabe unter Vorbehalt 200 € gezahlt und seitdem auf die Rechnung gewartet. Der Mitarbeiter vor Ort meinte noch zu mir dadurch das sie eine Vertragswerkstatt haben bei denen sie alles erledigen lassen kommen sie in den Genuss guter Rabatte bei solchen Angelegenheiten.


    Gestern kam dann die Rechnung für den Vorgang. Der Inhalt waren eine Aufstellung der Kosten seitens Enterprise, sowie ein TÜV Gutachten mitsamt Rechnung für das Gutachten. Ich soll nochmal 209 € zahlen. Ich sehe es jetzt allerdings nicht ein nur aufgrund eines TÜV Gutachtens mit utopischen Lohnpreisen nochmal Geld nachzuzahlen. Die Gutachterkosten soll ich auch zahlen sowie eine "Bearbeitungsgebühr" für den Vorgang.


    Nutzungsausfall hat man mir nicht in Rechnung gestellt, daher gehe ich davon aus das der Schaden bis zum heutigen Tage nicht repariert worden ist.


    Wie seht ihr das ? Kann ich eine "Echte" Rechnung für die Reparatur verlangen oder muss ich mich mit dem Gutachten zufrieden geben ? Bin ich verpflichtet das Gutachten selber zu zahlen ?



    Besten Dank im Vorraus

  • Nutzungsausfall hat man mir nicht in Rechnung gestellt, daher gehe ich davon aus das der Schaden bis zum heutigen Tage nicht repariert worden ist.


    Muss auch nicht repariert werden. Den Schaden hat die Autovermietung ja trotzdem, der für das Fahrzeug wertmindernd ist.


    Viele Fahrzeuge werden auch erst wieder repariert, wenn sie ausgeflottet sind.

  • So jetzt hab ich gerade mit der Schadensstelle telefoniert, und die meinten zu mir nur das jeder Kunde gleich behandelt wird und in jedem Fall nur ein solches Gutachten bekommt. Leider geht dieses Gutachten aber in keinster Weise auf die Lohnkosten für Firmen ein z.B., sondern greift einfach die marktüblichen Preise für Privatpersonen auf. Man konnte mir auch nicht erklären warum ich das TÜV-Gutachten zahlen soll, "das ist einfach so"..........


    Hat hier noch wer ne Idee, bzw. irgendwie ne Begründung um mir diesen Vorgang verständlicher zu machen ?

  • Tja der verursachte Schaden muß ja bewertet werden....entweder der Kunde bekommt nach erfolgter Reparatur die Reparaturkostenrechnung oder aber in den Fällen in denen nicht sofort repariert wird, eine Bewertung der anfallenden Kosten gemäß Gutachten. Die Kosten für Gutachten gehen eigentlich immer zu Lasten des Verursachers...mir ist zumindest nichts anderes bekannt.

  • Aber eigentlich sind doch die Kosten die im Gutachten genannt werden an den Haaren herbeigezogen. Das sind die normalen Marktpreise wie Ottonormalverbraucher sie beim Lackierer zahlen würde....nicht jedoch was Firmen mit Verträgen letztendlich zahlen. Bei der Masse die sie reparieren lassen bekommen die sicherlich gute Rabatte.........aber die werden ja anscheinend nicht an den ehemaligen Mieter weitergereicht. Kann man nicht irgendwie auch eine Reparaturrechnung bestehen, oder ist das im "Rechtsstaat" Deutschland eine Unmöglichkeit ?

  • Aber eigentlich sind doch die Kosten die im Gutachten genannt werden an den Haaren herbeigezogen


    An den Haaren herbei gezogen?


    Antwort hast Du Dir ja selbst gegeben:


    Das sind die normalen Marktpreise wie Ottonormalverbraucher sie beim Lackierer zahlen würde