Auszug aus der Aachener Zeitung...
(dpa) Nürnberg
Auch bei grober Fahrlässigkeit muss der Fahrer eines Mietwagens nicht voll haften.
Eine Klausel im Kleingedruckten des Mietvertrages, die das vorsieht, ist nichtig.
Das geht aus einem Urteil des Landgerichts Nürnberg-Fürth hervor, über das die Fachzeitschrift «Recht und Schaden» (Heft 4/2010) berichtet. Nach Ansicht des Gerichts benachteiligt die Regelung den Fahrzeugmieter unangemessen. Denn sie weiche vom «gesetzlichen Leitbild» einer Haftungsbegrenzung auch bei grober Fahrlässigkeit ab (Az.: 8 O 10700/08).
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