Selbstbeteiligung höher als der Schaden

  • hallo - haben uns für 3 wochen ein wohnmobil gemietet - bei der rückfahrt auf der autobahn passierte es - steinschlagschaden auf der windschutzscheibe - der schaden war minimal - ca. 3 mm kreisrund - haben den schaden unserem vermieter mitgeteilt - dieser schickt uns nun eine rechnung über 150 euro (höhe der selbstbeteiligung) - nun weiss ich von einem bekannten der vor kurzem ein steinschlagschaden von carglass reparieren llies (selbe grössenordnung wie mein schaden) dass dies 99 euro kostet - daraufhin wollte ich vom vermieter eine rechnung der ausführenden werkstatt einfordern - dieser weigert sich wehement uns eine originalrechnung zukommen zu lassen und meinte dass seine versicherung die selbstbeteiligung auch einfach einfordert und er keine rechnung von der werkstätte bekommt. Ich bin mir sicher dass die scheibe auch nicht ausgewechselt wurde.
    meine fragen kann ich als der zu zahlende eine rechnung einfordern um zu überprüfen ob der schaden wirklich so hoch war oder muss ich immer die selbstkosten tragen auch wenn der schaden geringer ist - danke im voraus

  • Einfache Sache, er schickt dir eine Rechnung und du sollst zahlen. Schreibe dem Vermieter, dass du solange nicht zahlst wie du die Orginalrechnung nicht in Kopie in deinen Händen hälst. Dann warte ab was er macht.


    Das Schreiben würde ich freundlichen und offen gestalten. "Ich bin gerne bereit, aufgetretene Schäden die während meiner Mietzeit entstanden sind und deren Behebung zu begleichen, jedoch benötige ich hierfür die erstellte Orginalrechnung in Kopie......"

  • ja das mit dem mindestabstand stimmt schon - aber um dass zu überprüfen benötige ich eben die rechnung der firma die den schaden ausgebessert hat - welche mir der vermieter trotz mehrmaligem anschreiben verweigert . . .

  • hast du mal die AGB/AVB genau gelesen?


    also wenn du lange terz machst, droht dir eventuell folgendes: Der Vermieter stellt fest, dass der Steinschlag unter Glasbruch fällt, dies ist von der Versicherung überhaupt nicht abgedeckt und zum Spass lässt er dann die Scheibe tauschen und du bezahlst geschätzte 800€ für eine neue Scheibe plus Austausch.


    deshalb wäre ich da sehr sehr vorsichtig, was die weitere Vorgehensweise angeht.

  • das kann doch nicht dein Ernst sein, dass man sich von der Vermietung erpressen lassen muss (Wenn du nicht still bist und zahlst dann...)?!
    Ein netter aber bestimmter Brief - am besten als Einschreiben - hat noch nie geschadet ;)

  • wieso Erpressung? wenn das in den AVB so geregelt ist, dass Glasschäden ausgenommen sind von der Versicherung (was außer bei Hertz häufig der Fall ist), dann sind 150€ schon fast ein Schnäppchen.
    vielleicht willst du ja lieber noch die 2 Tage Ausfallzeit, die der Wagen wegen Reparatur nicht vermietet werden konnte, bezahlen?


    bei den großen AV wird auch nicht jeder Kratzer oder Beule sofort repariert, eine Rechnung gibt es trotzdem. Insofern bin ich mir ebenfalls nicht sicher, ob man die Rechnung verlangen kann. vielleicht mit dem Hinweis, dass man eine private weitere Versicherung hat, von der man sich die SB wiederholen will und die zahlt nur, wenn es eine Rechnung gibt. das könnte funktionieren.

  • vielen dank für die schnellen antworten - top-forum
    könnte ja auch sein das die scheibe gar nicht repariert wurde - kann aber auch sein dass die ganze scheibe ausgetauscht wurde - darum rechnung von der werkstatt - ich als derjenige der den schaden bezahlen muss hab doch anspruch auf eine kopie der originalrechnung der werkstatt und nicht irgendeine rechnung vom vermieter mit dem inhalt "150 euro selbstbeteiligung" - oder etwa nicht"

  • Ich würde es dabei belassen. 99€ sind ja nur die Reparaturkosten - dazu kommen Personalkosten um den Wagen zu überführen, bürokratischer Aufwand, evtl. Mietausfall etc - also da sind 150€ irgendwo schon in Ordnung.

  • Sofern der Schaden an der Scheibe ja keinen sicherheitsrelevanten Mangel darstellt, muss der Vermieter den Schaden nicht reparieren lassen.


    Ich würde auch die 150€ bezahlen und gut is.

  • Wer sagt eigentlich das der Vermieter den Steinschlag hat bei Carglass reparieren lassen? Vieleicht hat er eine andere Werkstatt die es gemacht hat. Vieleicht hat er auch gleich die Scheibe tauschen lassen. Wer sagt das dein Steinschlag mit dem deines Freundes vergleichbar war? Fragen und Variablen die mich zum Schluß kommen lassen das ich wegen der angeblichen 51€ zu viel nicht so einen Aufriss machen würde. Abgesehen von den schon genannten Nebenkosten die zur Behebung des Schadens notwendig sind, Nutzungsausfall, Verwaltungskosten, etc.


    MfG Jan

  • Ich würde es dabei belassen. 99€ sind ja nur die Reparaturkosten - dazu kommen Personalkosten um den Wagen zu überführen, bürokratischer Aufwand, evtl. Mietausfall etc - also da sind 150€ irgendwo schon in Ordnung.

    Ich stimme da auch meinen Vorrednern schreibern zu und rate zur Zahlung. Es ist zwar komisch, dass der Vermieter die Rechnung nicht rausrücken will, aber der "Preis" ist ok, siehe DMman´s & Jan S.´s Post.

  • hm liest sich so als ob der Vermieter die SB einkassieren möchte und den Schaden einfach bestehen lässt
    Rein vom Betrag her sollte nichts passieren wenn Du nicht zahlst, denn rechtliche Schritte lohnen bei weitem nicht.
    Muss jeder selbst wissen ob er diese Art mit seinem Gewissen vereinbaren kann. Wenn nicht, zahle einfach die 50€ mehr und gut ist.


    Kannst ja Anschrift etc. des Vermieters hier mal posten...

  • Ich meine, dass es auch gar nicht relevant ist, ob der Vermieter den Schaden repariert hat oder nicht.


    Zumindest bei einem Verkehrsunfall zwischen zwei "privaten" Fahrzeugen reicht ja der Kostenvoranschlag. Die tatsächliche Reparatur muss ich nicht nachweisen und muss ich auch gar nicht machen. Der Schaden ist ja entstanden.


    Wenn der Vermieter nicht dumm ist, dann hat er einen Kostenvoranschlag über 150 Euro. :) Aus den Posts hier kann man ja ablesen, dass 150 Euro schon ok sind. Vielleicht geht es billiger, aber es ist sicher nicht wucher.


    Trotzdem: frag einfach mal offiziell nach einem Kostenvoranschlag/Rechnung, vielleicht ist es dem Vermieter wirklich zu aufwendig und du kommst drum herum.Viel Erfolg.

  • Ich würde auch die 150€ bezahlen und es damit gut sein lassen (das sage ich als Angestellter einer AV). Erstens finde ich den Betrag in Ordnung und zweitens gehe ich felsenfest davon aus, das hier ein Kostenvoranschlag als Nachweis reicht. Und das der der AV vorliegt, daran habe ich keine Zweifel.