Auto mieten unter Papas Namen

  • d) Wenn er ohne im Mietvertrag eingetragen und gegen die Bedingungen fährt, macht er (und wohl auch der Vater als Mieter) sich gem. §6 Pflichtversicherungsgesetz strafbar.


    Zitat von »§6 PflVG«
    (1) Wer ein Fahrzeug auf öffentlichen Wegen oder Plätzen gebraucht oder den Gebrauch gestattet, obwohl für das Fahrzeug der nach § 1 erforderliche Haftpflichtversicherungsvertrag nicht oder nicht mehr besteht, wird mit Freiheitsstrafe bis zu einem Jahr oder mit Geldstrafe bestraft.


    Wieso das denn? Der Mietwagen hat in jedem Fall eine Haftpflichtversicherung!


    Grüße

  • Man sollte den Thread schließen.


    Alles wichtige und richtige wurde gesagt.


  • Wieso das denn? Der Mietwagen hat in jedem Fall eine Haftpflichtversicherung!


    Good point, sorry, war wohl zu früh. Natürlich kann dem Geschädigten die Vertragsverletzung (hier: zu junger Fahrer) nicht entgegengehalten werden. Somit ist keine Strafbarkeit nach §6 PflVG gegeben. Wird wohl im Ernstfall nur richtig teuer...

  • bei Sixt könnteste laut Homepage ECMR oder Transporter mieten, dass sind die einzigen Kategorien, wo keine Mindestalter angegeben sind (wahrscheinlich aber auch ein Fehler).

  • In den ersten sechs Monaten nach Rückkehr (das Spiel kann man geschickt auch länger spielen) braucht man nicht umschreiben.


    Richtig, aber er darf unter 18 als Deutscher und somit Bürger eines Eu Landes nicht mit dem amerikanischem Fs hier fahren!!!!


    Also er braucht den Fs unter 18 nicht umschreiben lassen, da sie ihm den nicht umschreiben. Mit Ami Fs hier fahren unter 18 als Deutscher geht wie oben genannt auch nicht, so oder so muss er warten bis er 18 ist.

  • Um der Diskussion mal endlich ein Ende zu setzen, zitiere ich hier mal einen Auszug aus der Webseite des ADAC. Aber vermutlich wird es noch einige geben, die diese Aussage wieder anzweifeln. :rolleyes:


    Zitat

    Selbst unter 18 Jahren darf man mit Auslandsführerschein bis zu maximal 6 Monate lang (und der Übersetzung und Klassifizierung – siehe oben) ein Fahrzeug führen (es sei denn, es handelt sich um einen "Lernführerschein" oder ein mit Ablaufdatum versehenes Dokument - siehe unten). Nach Ablauf der Sechsmonatsfrist erlischt die US-Fahrerlaubnis vorübergehend für jeden. Eine Umschreibung wird jetzt nötig, um weiter fahren zu dürfen; der neue - deutsche - Führerschein wird frühestens mit der Vollendung des 18. Lebensjahres ausgestellt.


    Quelle ADAC

  • Ja man darf mit einem Auslandsführerschin hier auch unter 18 fahren, aber NICHT als Deutscher Staatsbürger!!!!


    Das ist der Haken an der Sache, als Deutscher darf man nicht unter 18 mit egal was für einem Fs hier fahren!!!!!!!


    Das ist übrigens Eu weit so.....

  • die oben zitierte Regelung gilt definitiv für NichtEU-Bürger (norwegen und schweiz mal aussen vorgelassen)


    das ist übrigens auch der Grund, warum die AVs bei Ausländern den Pass sehen wollen. wenn da ein visum von über 6 Monaten drin ist und die 6 Monate rum sind, gibts kein Auto.

  • die oben zitierte Regelung gilt definitiv für NichtEU-Bürger (norwegen und schweiz mal aussen vorgelassen)


    das ist übrigens auch der Grund, warum die AVs bei Ausländern den Pass sehen wollen. wenn da ein visum von über 6 Monaten drin ist und die 6 Monate rum sind, gibts kein Auto.


    Wo steht in dem Text etwas von Nicht EU Bürgern?

  • Es hörte sich nur so an, als ob du ausschließt, dass es für "unseren" Fall gilt.


    Er ist ja anscheinend Deutscher, und die Regelung gilt für ihn. Also halbes Jahre fahren ohne Umschreibung, danach Umschreiben, aber erst ab 18.

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