d) Wenn er ohne im Mietvertrag eingetragen und gegen die Bedingungen fährt, macht er (und wohl auch der Vater als Mieter) sich gem. §6 Pflichtversicherungsgesetz strafbar.
Zitat von »§6 PflVG«
(1) Wer ein Fahrzeug auf öffentlichen Wegen oder Plätzen gebraucht oder den Gebrauch gestattet, obwohl für das Fahrzeug der nach § 1 erforderliche Haftpflichtversicherungsvertrag nicht oder nicht mehr besteht, wird mit Freiheitsstrafe bis zu einem Jahr oder mit Geldstrafe bestraft.
Wieso das denn? Der Mietwagen hat in jedem Fall eine Haftpflichtversicherung!
Grüße