Fahrzeuggarantie bei Hertz

  • Ich würde die Möglichkeit eine Reservierung einzugeben eher als "invitatio ad offerendum" ansehen


    Die invitatio ad offerendum ist der von Hertz online gestellte Preis für eine Fahrzeuggruppe und die Anmietdauer. (also Werbung)
    Folglich macht der Kunde das Angebot die Fahrzeuggruppe zu den angebotenen Konditionen zu mieten, welches einer Annahme seitens Hertz bedarf, sprich Reservierungsbestätigung. Damit hätten wir gemäß dem deutschen BGB einen rechtlich wirksamen, zustande gekommenen Vertrag.

  • Btw. wenn ein Bahnkunde eine Reservierung hatte, aber ein Waggon weniger am Zug ist und nun der Zug überfüllt ist, dann muss der Fahrgast nicht mehrere Stunden stehen oder im Gang sitzen.


    Dann hat er immer noch das Recht einen späteren Zug zu nehmen, der nicht überfüllt ist ;)

  • Man bekommt dann den Kaufpreis der Reservierung erstattet und darf stehen (oder sucht sich so einen Platz)


    Die invitatio ad offerendum ist der von Hertz online gestellte Preis für eine Fahrzeuggruppe und die Anmietdauer. (also Werbung)
    Folglich macht der Kunde das Angebot die Fahrzeuggruppe zu den angebotenen Konditionen zu mieten, welches einer Annahme seitens Hertz bedarf, sprich Reservierungsbestätigung. Damit hätten wir gemäß dem deutschen BGB einen rechtlich wirksamen, zustande gekommenen Vertrag.


    Bei Hertz hat dieser Vertrag allerdings die besonderheit, dass Hertz nicht verpflichtet ist dir tatsächlich ein Auto zu geben.
    Damit du aber nicht einseitig benachteiligt wirst in dem Vertrag, hast du als Kunde eben auch keine Pflicht das Fahrzeug zu übernehmen!


    Aber wie schon erwähnt, bei Sixt und Europcar sind Buchungen prinzipiell verbindlich ;)

  • Seit wann muss dir der RSA ein Auto geben?
    Merkste was?


    Nö, braucht er nicht. Aber wenn ich nicht anderweitig gegen den Vertrag verstoße (z.B. Führerschein vergessen, Fahruntüchtig, usw.),
    hab ich gemäß BGB einen Anspruch auf Schadensersatz.
    EDIT: höhere Gewalt schützt natürlich vor Ansprüchen des Kunden, aber ich muss hier bestimmt nich auf die Definition von höherer Gewalt eingehen


    Merkste was? ;)


    Ist z.B. wie mit der bestellten Hochzeitstorte. Wenn der Bäcker die nicht liefern kann, erlischt damit der Vertrag auch nicht einfach so ;)

  • Zitat

    Eine Willenserklärung ist die Äußerung eines auf Herbeiführung einer Rechtsfolge gerichteten Willens. Sie ist somit notwendiger Bestandteil eines jeden Rechtsgeschäfts.


    Der äußere Tatbestand der Erklärung setzt ein Verhalten voraus, welches nach der Vereinbarung, dem Verständnis der Beteiligten oder der Verkehrssitte den Schluss auf einen bestimmten Geschäftswillen zulässt.


    Der innere subjektive Tatbestand setzt sich aus dem Handlungswillen, dem Erklärungsbewusstsein und dem Geschäftswillen zusammen.


    Ich kann mir einfach nicht vorstellen, dass der Mietvertrag schon vor begehen einer Sixtfiliale besteht.

  • Bist du dir sicher, dass eine automatisch erstellte Email vom System eine Willenserklärung laut BGB ist?
    Ich mir nicht.


    Eine Reservierungsbestätigung die ein Unternehmen Dir gibt, egal ob manuell, automatisch erstellt oder mündlich erteilt ist meiner Auffassung eine Willenserklärung, ja!
    Was hab ich als Kunde denn damit zu schaffen, das da ein System etwas automatisch erstellt?! Bzw. müsste dann eben das Unternehmen umstellen.

  • Ich kann mir einfach nicht vorstellen, dass der Mietvertrag schon vor begehen einer Sixtfiliale besteht.


    Danke Uwe, für deinen Tipp. Dann werde ich künftig nur noch Prepaid-Buchungen vornehmen. Denn lt. deiner Aussage kommt ja eh keine Willenserklärung seitens der AV vor betreten der Filiale zustande :thumbsup:


    Eine Reservierungsbestätigung die ein Unternehmen Dir gibt, egal ob manuell, automatisch erstellt oder mündlich erteilt ist meiner Auffassung eine Willenserklärung, ja!


    Argh ... und hier wieder Jein. Es kommt drauf an, was dir das Unternehmen schickt.


    1. Fall, die schicken dir eine Eingangsbestätigung deiner Bestellung/Reservierung => keine Willenserklärung
    2. Fall, du bekommst eine Vertragsbestätigung (z.B. wenn du online ne Versicherung abschließt, ODER ein "Reservierungs"-Vertrag) => Willenserklärung !!



    Uwe: ich möchte dir abschließend noch ein Tipp geben: Nicht alles, was von Unternehmen behauptet oder praktiziert wird ist auch rechtens. Ich erinnere da gerne an die frühen Jamba-Praktiken. Wo Jamba felsenfelst behauptet hat, mit den <18-Jährigen Teenies verbindliche Rechtsgeschäfte geschlossen zu haben. Das war dann wohl doch nicht der Fall - auch wenn es Jamba immer so lange ganz überzeugend behaupet hat - so überzeugend, dass auch viele Menschen das geglaubt haben!


    Ich vertraue nur dem, was in den Vertragsbedingungen steht UND im BGB - ENDE :)

  • Das Schöne an der Sache ist: Ihr könnt euch hier streiten oder diskutieren wie ihr wollt. Wenn Du kein Fahrzeug erhälst, dann steht dir der Gerichtsweg offen. Damit hast du aber immer noch kein Fahrzeug. Aber einen teuren Gang durch die Instanzen vor dir...


    Und erklär mal einem RSA die Sache von wegen Angebot und Annahme. Der wirft dich raus und erteilt dir Hausverbot, wenn du dort einen zu großen Hals riskierst. Wobei wir wieder bei der möglichen Klage wären ;)

  • Genau das ist eben mein Zweifel. Automatisierte Handlungen sind für mich eben kein Wille, wie man es per Definition versteht - da eben kein Gedankengang den Wille fördert.
    Ich sehe eine derartige Reservierung wie eine Bestellung, mehr nicht.


    Dass man noch stornieren kann ist sicher ein Zugeständnis laut AGB, aber ich glaube die Annahme des Angebots passiert erst mit dem Wille des Mitarbeiters.

  • hm also ich sagte Reservierungsbestätigung = Willenserklärung
    damit meinte ich nicht Eingangsbestätigung der Reservierung. Das ist ein Unterschied für mich ;)
    ob diese nun automatisch oder whatever geschieht ist als Kunde ja nicht mein Problem.


    Ich gebe aber auch ZP Recht, ich würde mir dann eben anderweitig ein Auto besorgen, falls Hertz mich ohne Auto nach hause schickt