Ausländische Mietwagen in Deutschland vermietbar?

  • es geht um die Kraftfahrzeugsteuer, nicht um die MWST auf den Mietpreis...
    und die wird bei nem französischen Auto in F abgeführt und nicht in D.
    also geht D leer aus...


    btw, bin mal mit nem franz. 5er innerhalb Deutschlands oneway gefahren und das auch noch entgegengesetzt der Richtung von F.

  • Ich habe bei der Nachfrage bei Finanzämtern das schon x-mal bekannt gegeben (ich finde dieses Posting aber leider nicht mehr...) . Und da wurde mir gesagt:
    Fahrzeuge EU dürfen von einem deutschen Fahrer in Deutschland gefahren werden (also NL/F etc.), da die zulässige KFZ Steuer in einem EU-Binneland abgeführt wurde.
    Fahrzeuge EWG und Drittstaaten (Schweiz, Norwegen) dürfen in DE nur von einem deutschen gefahren werden wenn für die Zeit der Benutzung die anteilige KFZ Steuer abgeführt wird. (Vielleicht macht das Sixt oder die anderen)
    Fahrzeuge ausländische Zulassung dürfen in der Schweiz nicht von Schweizern oder Personen mit Erstwohnsitz in der Schweiz gefahren werden



    gruss
    Makli

  • Fahrzeuge ausländische Zulassung dürfen in der Schweiz nicht von Schweizern oder Personen mit Erstwohnsitz in der Schweiz gefahren werden


    Was macht nen Schweizer, der sich in Freiburg entschließt nen MW zu mieten, um damit nach Hause zu fahrne?
    Muss für den extra nen Fahrzeug aus der Schweiz geholt werden oder muss der an der Grenze nen Change-Over machen??



    Ich bin mir sicher, dass es für solche Situationen (Mietwagen!) Ausnahmen gibt.
    Hier irgendwo wude doch mal von einem Fall berichtet, wo nen deutscher mit nem Schweizer Fahrzeug (eines Bekannten) nach Österreich gefahren ist und dann Einfuhr-Zoll bezahlen musste. Ich kann mir auch nicht vorstellen, dass er das hätte zahlen müssen, wenn das Fahrzug ein Mietwagen gewesen wäre.