Anmietung und Verletzung

  • Hey! Ich habe mir eventuell den linken Fuß gebrochen (stellt sich erst endgültig morgen heraus) und wollte mal fragen, ob es da vielleicht Probleme bei der Anmietung geben kann. Habe nämlich vom 3.-10.9. einen Wagen reserviert, ist Automatik.


    Da sollte es ja eigentlich keine Probleme geben, weil ich nur den rechten Fuß brauche? Weiß jemand, ob es da trotzdem irgendwelche Klauseln gibt, wodurch mir das Fahrzeug aus Sicherheitsgründen gegebenenfalls nicht ausgehändigt werden kann? Thx, LDE

  • Moin!


    Automatik hin oder her, du bist körperlich eingeschränkt und ich glaube, das Du kein Fahrzeug bekommen wirst. Bei einem Unfall wird die Versicherung bestimmt wegen deinem Fuss einen riesen Terz machen, auch wenn du nicht Schuld bist!


    Also ich denke fest: NEIN, du wirst das Fahrzeug nicht bekommen!


    Grüße


    Tobi

  • Bei einem Unfall wird die Versicherung bestimmt wegen deinem Fuss einen riesen Terz machen, auch wenn du nicht Schuld bist!


    :59: Du handelst sowas von grob fahrlässig, wenn Du mit einem gebrochenen Fuß Auto fährst, dass die Versicherung Dir min. Teilschuld zurechnet, wenn nicht sogar gar keinen Versicherungsschutz gewährt.
    Für die Autovermietung gilt übrigens das selbe und ich kann mir nicht vorstellen, dass Du ein Fahrzeug bekommen wirst. Es sei denn, es wird nicht bemerkt, was wiederum eine Täuschung deinerseits wäre...


    Mein Rat: Lass es lieber ;)

  • Also ich denke fest: NEIN, du wirst das Fahrzeug nicht bekommen!


    Wow, hätte ich so nicht erwartet. Dann werd ich mal hoffen, daß ich keinen Gips bekomme oder daß es doch nur ne Stauchung ist. Danke für die Info!


    edit: was ist daran grob fahrlässig, wenn mein linker Fuß nicht 100% fit ist? Wer benutzt den linken Fuß beim führen eines Automatikfahrzeuges?

  • Verstehe ich ehrlich gesagt auch nicht so ganz.


    Brillenträger, Nachtblinde etc. sind auch körperlich beeinträchtigt... Was sagt da die Versicherung?
    Was ist mit Leuten, die eine generelle Behinderung haben?


  • edit: was ist daran grob fahrlässig, wenn mein linker Fuß nicht 100% fit ist? Wer benutzt den linken Fuß beim führen eines Automatikfahrzeuges?


    Du bist in deiner Reaktionsfähigkeit eingeschränkt, zudem wird dir unterstellt, das du bei einem heilenden Bruch Schmerztabletten bekommst bzw nimmst, die ebenfalls zusätzlich noch Fahruntüchtig machen.


    fabian: Brillenträger und Nachtblinde sind ein schlechtes Beispiel. Diese körperliche Beeinträchtigung wird mit Hilfe einer Brille, Kontaktlinsen, Augen-OP ausgeglichen...
    Ein gebrochener Fuss ist ein gebrochener Fuss. Da kommt ein Gips drum der den Fuss auch noch schwerer und unkontrollierbarer macht. Diese körperliche Beeinträchtigung kann man nicht ausgleichen...geht nicht!
    Fahre ich ohne Brille Auto (bin Brillenträger, ab morgen Kontaktlinsen :106: ) und baue einen Unfall, bin ich dran wegen grober Fahrlässigkeit.


    Eine generelle Behinderung kann ebenfalls zum dazu führen, das die Eignung zum Führen von Kraftfahrzeugen aberkannt wird, es sei denn man kann es mit besonderen, TÜV-Überprüften Sondereinbauten ins Fahrzeug, wieder machbar machen!

  • Brillenträger, Nachtblinde etc. sind auch körperlich beeinträchtigt...


    Deswegen müssen Brillenträger ja auch eine Brille tragen, um die Beeinträchtigung auszugleichen!
    Nachtblinde dürfen leider fahren, da ist noch kein Kraut gegen gewachsen :D

  • Du bist in deiner Reaktionsfähigkeit eingeschränkt....


    Inwiefern ein Gips- oder Entlastungsschuh die Reaktionsfähigkeit einschränken soll, versteh ich nicht.
    Naja, ich werd mal abwarten und wenn ich so ein Teil vepasst bekomme, frag ich nochmal beim Vermieter nach.

  • Also ich persönlich kenne es, das es Dir dann untersagt ist Auto zu fahren.


    Ich persönlich hatte mal einen gebrochenen Arm und hatte Fahrverbot & ein Kumpel hatte letztens ebenfalls einen gebrochenen Fuß und durfte laut Arzt auch nicht das Automatikfahrzeug seines Vaters fahren...


    Ich denke du wirst kein Fahrzeug bekommen...

  • Zitat

    Die Teilnahme am Straßenverkehr mit einem eingegipsten Arm ist nicht per se unzulässig. Ein körperlicher Mangel i. S. v. § 2 FeV liegt nur dann vor, wenn er zu einer Verkehrsunsicherheit führt. Wenn die Finger frei beweglich sind, sehe ich hier keine Beeinträchtigung der Verkehrssicherheit, da sich das Lenkrad mit beiden Händen ohne Einschränkung halten und drehen lässt.


    Für straf- und versicherungsrechtliche Konsequenzen muss ein ursächlicher Zusammenhang zwischen dem körperlichen Mangel und dem schädigenden Ereigniss bzw. dem tatbestandlichen Erfolg hergestellt werden können. Wenn aber das Lenken und Steuern des Kfz uneingeschränkt möglich ist, wird man auch keine Kausalität zu einem Unfall herstellen können.


    Quelle: http://forum.jurathek.de/showt…hp?t=45337&highlight=gips

  • Und wie ist es wenn du jemanden mit in die Station nimmst, den im Mietvertrag aufnehmen lässt, und diese Person dann auch fahren lässt?


    Nee, das ist ne reine Spaßmiete, da würde ich ja daneben wie auf heißen Kohlen sitzen. :106:


    Zum Glück ist aber nix gebrochen, also anscheinend doch nur geprellt.

  • Ich hatte mal (vor ca. 10 Jahren) den linken Fuß gebrochen und bekam trotz Krücken etc. bei :204: ohne Probleme eine A-Klasse Automatik. Rechtlich gesehen ist dies möglich, weil ich bei einem Automatik-PKW definitiv nur "1 Bein" benötige ! ^^

  • Bis man mal mit dem dicken Klumpfuss aus Versehen auf die Bremse kloppt oder der Huf gar fürchterlich zu jucken anfängt. Ich für meinen Teil würde nicht mal ansatzweise auf die Idee kommen und lieber die Zeit daheim geniessen