Marbesol Malaga Versicherungsbedingungen

  • Ich möchte Euch warnen bei Marbesol in Malaga die Versicherungsbedingungen zu akzeptieren, folgendes wurde meiner Frau vorgelegt und das Schaf hat es auch noch unterschrieben (bin gespannt wie sie da raus kommt):
    Die Versicherung enthält nicht:
    - Den Aufenthalt eines Autos in der Werkstatt während der Zeit, in der es wegen eines Schadens repariert werden muss. Der Beitrag für den Aufenthalt enstpricht dem im Vertrag stehenden täglichen Preis (maximal 30 Tage).
    - Falls die Kupplung kaputt wird, ist der Kunde dafür verantwortlich, wenn in der Werkstatt bestätigt wird dass der Grund für den Bruch schlechter Gebrauch ist.
    - Schäden im unteren Teil des Autos, der Kunde ist für Schäden aus dem Fahren durch Landpisten oder ähnliches verantwortlich.
    ich habe das aus dem Original abgetippert, deshalb das miese Deutsch.
    Diese Bedingungen kann man nur akzeptieren wenn man vor der Anmietung beziehungsweise Unterschrift in eine Werkstatt oder zum ITV (spanischem TÜV) fährt und dort das Auto penibel durch checken lässt. Sonst gibt man der Autovermietung einen Freibrief zur Abzocke.

  • Deine Frau ist ein Schaf? Ansonsten Glückwunsch zur offenbar gut laufenden Ehe und danke für die Info.

    Jo das darf ich zu ihr sagen, und unsere Ehe hält schon 10 Jahre ;)

  • kann Deine Aufregung nur teilweise nachvollziehen:


    die erste Regel finde ich normal und nachvollziehbar: wenn durch einen Kunden ein Schaden an einem Fahrzeug verursacht wird, der zu einem Ausfall des Fahrzeuges führt, so ist der Kunde schadenersatzpflichtig für die Ausfallzeit. Ob die Versicherung das abdeckt oder nicht, ist von Versicherung zu Versicherung unterschiedlich. Mal so herum gefragt: Du verursachst mit Deinem eigenen Wagen einen Unfall, deckt dann Deine eigene VK-Versicherung die Kosten aus dem Fahrzeugausfall im Zeitraum der Reparatur? Aber in der Tat würde ich da evtl. nach einer anderen Vermietung Ausschau halten---


    die dritte Regel ist eigentlich eine Selbstverständlichkeit, in fast allen Verträgen (wenn es nicht gerade eine Offroad-Vermietung ist) steht, dass das Befahren nicht befestigter Wege nicht gestattet ist, daraus folgt automatisch, dass solches als "nicht bestimmungsgemäßer Gebrauch" gilt und die Versicherung da nicht greift. Der Formulierung nach ist die Vermietung beweispflichtig, dass der Schaden aus einem nicht-bestimmungsgemäßen Gebrauch entstanden ist, insoweit sehe ich da erstmal keine Probleme


    die zweite Regel hingegen macht mich stutzig: erstmal ist es natürlich auch klar, dass ein nicht sachgerechter Gebrauch des Mietgegenstandes, also zB. das "Quälen" der Kupplung zu einem Versicherungsausschluss führt, da sehe ich kein Problem, das Problem sehe ich eher darin, dass die Werkstatt und nicht ein unabhängiger Gutachter darüber entscheiden soll... An der Stelle schrillen bei mir Alarmglocken!

  • Das Problem ist doch folgendes, die Strassen in Spanien sind nicht mit denen in Deutschland vergleichbar. Gerade auf Wegen in ein Campo (wo die meisten Ferienhäuser nunmal angelegt sind) ist eine Befestigung eher selten. Wer sagt mir denn das an dem Unterboden keine Vorschäden sind? Solche Bedingungen erfordern das vor der Anmietung eine Inspektion des Unterbodens durch den Mieter erfolgt und das ist nunmal doch etwas illusorisch.
    Zum Nutzungsausfall wozu kaufe ich eine Versicherung mit 0 SB wenn der Werkstattaufenthalt nicht abgedeckt ist? Da ich schon mehr als 3 Jahre in Spanien lebe, weiß ich wie dort die Werkstätten arbeiten. Mañana ist kein Klischee und kann auch mal 3 Wochen bedeuten wenn man auf einen Tankdeckel wartet :rolleyes:
    Bei der Sache mit der Kupplung sind wir uns ja einig...

  • Ein Update, Gattin ist heute morgen bei Marbesol aufgeschlagen und nach einigem hin und her sowie schweren Diskussionen hat Marbesol den Mietwagen zurück genommen und das Geld erstattet.

  • entscheidende Frage:


    Steht sie jetzt ohne Wagen da oder hat sie eine andere Vermietung gefunden, die andere Versicherungsbedingungen hat?


    Speziell noch zu dem Punkt "Fahren auf nichtbefestigten Wegen". Wenn man in einer Gegend fahren will, in der die Wege nicht befestigt sind , dann muss man eben einen passenden Wagen (Off-Roader) mieten. Es ist doch nicht Schuld der AV, dass der typische Kleinwagen keinen Unterbodenschutzblech hat und eher für den Stadtverkehr denn für die Buckelpiste ausgelegt wurde.

  • Wenn man in einer Gegend fahren will, in der die Wege nicht befestigt sind , dann muss man eben einen passenden Wagen (Off-Roader) mieten


    der ist dann trotzdem nicht versichert. bloß weil ein Offroader mit dem schlechten Weg klarkommen müsste, ist es genauso verboten den außerhalb von normalen Straßen zu nutzen.

  • Bei Hertz :thumbup: mit vernünftigen Bedingungen.
    Es war doch von mir keine Rede davon das sie auf unbefestigten Wegen fährt, meine Gedanken gingen eher in die Richtung was passiert wenn Vorschäden vorhanden sind? Ich kenne das Theater zum Beispiel von Sixt , auch in Malaga, das da nur rund 50% der Vorschäden eingetragen sind und man das Auto bei Abschluss einer Versicherung mit SB penibel genau kontrollieren muss wobei dort Unterboden immer voll gedeckt ist.

  • der ist dann trotzdem nicht versichert. bloß weil ein Offroader mit dem schlechten Weg klarkommen müsste, ist es genauso verboten den außerhalb von normalen Straßen zu nutzen.


    man KANN auch Off-Roader für den Off-Road-Einsatz mieten. Vernünftiger Umgang mit dem Wagen bleibt natürlich trotzdem oberstes Gebot...