Ersatzfahrzeug nach Panne mit Mietwagen

  • Hallo zusammen,


    ich hätte mal eine Frage zu meinen Rechten bzw. den Pflichten der AV bzgl. Ersatzfahrzeug, wenn ich eine Panne mit einem Mietwagen habe.


    Also, folgendes ist passiert:
    - ich erfülle seit 4 Jahren in Folge die Europcar First Kritierien
    - ich habe für 14 Tage Online CWMR gebucht (knapp 24h vorher, Kategorie war als sofort verfügbar angegeben, im Gegensatz z.B. zu CCAR oder CTMR, die 48 Stunden Vorausbuchungsfrist haben)
    - bei Abholung war kein Kombi verfügbar, statt dessen wurden mir eine B-Klasse (IVMR), ein Peugeot 3008 (IDMR) und ein Peugeot 308 CC (CTMR) angeboten
    - ich habe mich für das Cabrio entschieden, da es die beste Motorisierung und den größten Spaßfaktor der 3 hatte
    - Am 4. Tag plötzlich in einer ländlichen Gegend auf der Autobahn Leistungsabfall, Fehler in der Abgasanlage, konnte mich noch bis zur nächsten Ausfahrt retten
    - die nächstgelegene Mini-Europcar-Station hatte als einziges Auto eine A-Klasse Automatik (CCAR) als Ersatz verfügbar
    - aufgrund meines Protests, dass die gebuchte Klasse CWMR teurer ist als CCAR, wurde mir empfohlen, den Wagen in meinem Ziel-Ballungsgebiet wieder zu tauschen, mangels Alternative habe ich die A-Klasse akzeptiert
    - von unterwegs wollte ich telefonisch das Notfallmanagement bitten, mir eine Station zu nennen, wo ich den Tausch vornehmen kann
    - dort fühlte man sich nicht mehr zuständig für mich ("Unser Job ist es, Sie wieder mobil zu machen. Das haben wir erreicht.")
    - erst an der vierten Station, bei der ich telefonisch und/oder persönlich angeklopft habe, hat man mir nach langer Diskussion einen Tausch nach IWMR ermöglicht


    Ist das Verhalten von Europcar hier rechtens?


    Als juristischer Laie würde ich erwarten, dass §535 BGB gilt ("Der Vermieter hat die Mietsache dem Mieter in einem zum vertragsgemäßen Gebrauch geeigneten Zustand zu überlassen und sie während der Mietzeit in diesem Zustand zu erhalten") und Europcar mit 400 Stationen in Deutschland, von denen ich täglich an mindestens 6 mit einem Umweg von weniger als 10km vorbeikommen kann, sich nicht auf §275 BGB (Ausschluss der Leistungspflicht) berufen kann, dass es ihnen nicht möglich ist, mir für die verbleibenden 10 von 14 Tage ein passendes Fahrzeug aufzutreiben.


    Bin ich in der Pflicht, täglich als Bittsteller die Stationen abzuklappern, bis man mir gnädigerweise die gebuchte Kategorie gibt?


    Habe ich durch den Verzicht auf CWMR und Akzeptanz von CTMR bei der ursprünglichen Anmietung mein Recht auf CWMR als Ersatz verwirkt?


    Oder hat sich andererseits Europcar durch diese Vertragsänderung (Upgrade würde ich es nur nennen, wenn ich statt des gebuchten CWMR ein IWMR oder höheres *WMR erhalten hätte) auch im Pannenfall zur Ersatzlieferung eines CTMR verpflichtet?


    Wie sähe es aus, wenn ich ursprünglich tatsächlich ein CWMR bekommen hätte und mit der Familie und einem bis unters Dach vollgepackten Kombi liegengeblieben wäre? Müsste ich mich dann mit einem Downgrade auf A-Klasse für 3/4 der Mietzeit abfinden?


    A.

  • 1. CWMR -> CTMR sollte nen upgrade sein
    2. Wenn kein CWMR verfügbar, kann man dir auch kein solches geben
    3. Wenn du anstatt CWMR nun CDMR, oder sonstwas kleineres bekommst, hast du natürlich anspruch auf die Differenz im Mietpreis.
    4. wenn du das CTMR upgrade genommen hast, hast du nicht automatisch nen anrecht auf nen CTMR-ersatz. Dann gilt das, was du bezahlt/gebucht hast als referenz.


    so . .das war nach dem Bauchgefühl als logisch denkender Mensch ;)
    -------------
    Den letzten Fall den du schilderst, den braucht man hier nicht diskutieren. Wenn das Gepäck nicht in den kleineren Wagen passt, muss halt ne andre Lösuing gefunden werden. Aber das kann man erst dann beurteilen, wenn der Fall eintritt (+ Flotte + Ort zu dieser Zeit).

  • ein upgrade bezieht sich auf den Preis und nicht auf die Fahrzeugabmessungen....


    was ich nicht verstehe: du buchst CWMR, nimmst dann aber statt IVMR den CTMR...meckerst dann aber über CCAR....was sollen die Europcar-Mitarbeiter denn da denken?


    Richtig ist: das NFM ist dazu da den Kunden mit einem adäqauten Fahrzeug mobil zu halten bzw überhaupt mobil zu halten. Den Rücktausch auf ein klassengleiches Fahrzeug sollte eigentlich dann Aufgabe der Anmietstation sein....also da mal anrufen und um Hilfe bitten...


    wenn Du CWMR bekommen hättest und dieser vollgepackt wäre mit Pesonen und Gepäck, hätte man Dir seitens NFM auch ein passendes Fzg besorgt. Da wäre es nicht zumutbar gewesen mit einem kleineren Fzg weiter zu fahren.... aber in der KOnstellation passt doch alles....hast immer kompakt bekommen...


    btw: First Status: upgrade nach Verfügbarkeit.. 8)

  • Bin auch der Meinung das alles von seitens der des NFM bestens gelaufen ist. Wenn die kleine Station auch nur nen Smart hätte, hätte dies sogar auch gepaßt, solange die Mitfahrenden Personen incl. Gepäck hineingepäßt hätte. Wie wieland schon beschrieben hat Konnte das NFM davon ausgehen das du wenig Miitfahrende hast und auch wenig Gepck, bei tatsächlich CW** ätten die dir sogar einen Kombi sonstwo her angekarrt. Für den weiteren Tausch bist du leider dann selbst zuständig, wobei es da eigentlich keine Probleme geben dürfte wenn tatsächlich CW** auf dem Hof steht. Wenn doch ist das sehr ärgelich, aber kannst nicht viel machen, außer am ende der Mietzeit den Preis senken lassen.
    Und ja First bedeutet wirklich eher, Upgrade wenn EC die gebuchte KLasse ausgeht bist du der Erste (First) der ein besseres Kategorie bekommt. Hat schon ein Vorteil First zu sein, natürlich nicht wenn 10 ohne C*** buchen und nur 1xC*** vorhanden ist, dann bekommen neun was vermeindlich besseres.

  • Danke schon mal für eure Antworten. Dass die Diskussion sich jetzt hier um Upgrades dreht, war nicht beabsichtigt. Den FC-Status habe ich nur erwähnt, um zu zeigen, dass ich regelmäßig miete und weil ich die Illusion hatte, dass sich die Hotline bei FC-Kunden etwas mehr Mühe gibt.

    ein upgrade bezieht sich auf den Preis und nicht auf die Fahrzeugabmessungen....


    was ich nicht verstehe: du buchst CWMR, nimmst dann aber statt IVMR den CTMR...meckerst dann aber über CCAR....was sollen die Europcar-Mitarbeiter denn da denken?

    Genau, das ist ja kein Widerspruch. Bei unserem Firmentarif ist die Preisstaffelung CCAR = CLMR < CWMR < IVMR < CTMR (was möglicherweise daran liegt, dass es nur selten einen Grund gibt, dienstlich ein Cabrio zu mieten und sich daher unser Einkauf nicht die Mühe macht, dafür niedrige Raten auszuhandeln). Man könnte also folgern, dass ich mich einfach für das teuerste (und nicht das größte) angebotene Upgrade entschieden habe.


    Die Realität ist etwas komplexer. Warum bestelle ich einen Kombi, wenn ich ihn gar nicht brauche? Warum miete ich überhaupt ein Auto, wenn ich zwei zu Hause stehen habe?
    Ich muss täglich dienstlich lange Strecken fahren und kann nicht ausschließen, dass ich mal was größeres transportieren muss. Die Transporttauglichkeit konnte Europcar bei der Anmietung nicht erfüllen (für den konkreten Fall ist IVMR genau so untauglich wie CTMR), also habe ich das Fahrzeug nach Tauglichkeit für die Hauptaufgabe "lange Strecke" ausgewählt, und da hat das Cabrio gewonnen (beste Motorisierung, beste Straßenlage, Diesel).


    Dass ich überhaupt ein Upgrade bekommen habe, liegt weder an meinem FC-Status noch daran, dass der RSA so zuvorkommend war, sondern schlicht an den Europcar Online Reservierungsbedingungen, Abschnitt X:


    "Kann das Fahrzeug der gewünschten Kategorie nicht innerhalb des Garantiezeitraums zur Verfügung gestellt werden, bietet Europcar Ihnen folgendes an:
    eine höhere Fahrzeugkategorie ohne zusätzliche Kosten; ODER
    eine niedrigere Fahrzeugkategorie (zum entsprechenden Kategoriepreis) und eine Entschädigung (z. B. einen Gutschein für eine höhere Fahrzeugkategorie für eine spätere Anmietung).
    Ist weder die höhere noch die niedrigere Fahrzeugkategorie akzeptabel und steht kein Fahrzeug in der reservierten Kategorie innerhalb von 1 Stunde nach dem vereinbarten Mietbeginn zur Verfügung, bietet Ihnen Europcar folgende Alternative ohne zusätzliche Kosten an:
    Organisation der Beförderung zur nächsten Europcar Mietstation im Umkreis von 50 km ODER
    Anmietung eines Fahrzeuges bei einem anderen Mietwagenunternehmen in der Nähe der Europcar Mietstation."


    Hätte man mir bei der Anmietung nur eine Automatik-A-Klasse angeboten, hätte ich dankend abgelehnt und auf eine der letzten Optionen bestanden. Von daher ist auch die Antwort in der FAQ auf die Frage "Ich habe einen Golf reserviert, jedoch eine B-Klasse bekommen - will sie aber nicht!" nicht ganz korrekt. Natürlich kann ich ein Upgrade ablehnen, dafür kann es gute Gründe geben (Probleme beim Einparken, passt nicht in die Garage, zu hoher Spritverbrauch...). Ich hatte einmal für 14 Tage statt des gebuchten CLMR einen Chrysler 300 C Benziner. War nett gemeint von der RSA, aber ich habe gefühlt mehr Zeit an Tankstellen verbracht als auf der Autobahn. Wenn ich den Sprit privat hätte bezahlen müssen, hätte ich mich ziemlich geärgert.

    2. Wenn kein CWMR verfügbar, kann man dir auch kein solches geben

    Klar, ich erwarte auch nicht, dass Europcar zaubern kann. Wenn das bei der Anmietung passiert, gilt obiger "Algorithmus".

    3. Wenn du anstatt CWMR nun CDMR, oder sonstwas kleineres bekommst, hast du natürlich anspruch auf die Differenz im Mietpreis.

    Das ist das mindeste. Oben drauf gibt es noch eine "Entschädigung". Wenn man sich denn darauf einlässt. Jedenfalls wenn das bei Anmietung passiert. Warum sollte man im Fall einer Panne schlechter gestellt werden?

    4. wenn du das CTMR upgrade genommen hast, hast du nicht automatisch nen anrecht auf nen CTMR-ersatz. Dann gilt das, was du bezahlt/gebucht hast als referenz.

    Dein Bauchgefühl in Ehren, wäre interessant, mal eine juristisch fundierte Aussage zu hören. Meiner Meinung nach wurde ursprünglich ein Vertrag über CWMR geschlossen, der dann zum Zeitpunkt der Anmietung in beiderseitigem Einvernehmen in einen Vertrag CTMR zum Preis von CWMR geändert wurde. Es mag anders aussehen, wenn CWMR verfügbar gewesen wäre und man mir ein FC-Upgrade ("nach Verfügbarkeit") angeboten hätte.

    Richtig ist: das NFM ist dazu da den Kunden mit einem adäqauten Fahrzeug mobil zu halten bzw überhaupt mobil zu halten. Den Rücktausch auf ein klassengleiches Fahrzeug sollte eigentlich dann Aufgabe der Anmietstation sein....also da mal anrufen und um Hilfe bitten...

    Die Aussage habe ich auch mal von der Hotline erhalten. Die Anmietstation ist aber leider keine der 6, an denen ich täglich vorbeikomme/vorbeikommen könnte. Das ergibt auch keinen Sinn. Was wäre, wenn die Panne im Urlaub 500km von zu Hause passiert? Ich habe den Mietvertrag mit Europcar Hamburg geschlossen, nicht mit Station XY.

    Für den weiteren Tausch bist du leider dann selbst zuständig,

    Und das kann ich einfach nicht glauben. Ist das dein Bauchgefühl oder kannst du das irgendwie begründen?

  • der dann zum Zeitpunkt der Anmietung in beiderseitigem Einvernehmen in einen Vertrag CTMR zum Preis von CWMR geändert wurde


    deshalb muss doch das Tauschfahrzeug nicht auch wieder CTMR sein.


    und zu deinem Satz, dass mindeste ist, dass EC den Preis auf die niedrigere Klasse anpasst...
    äh, nein.
    das mindeste ist um es genau zu sagen: nichts.
    denn Europcar muss dir nichtmal ein Auto geben.

  • deshalb muss doch das Tauschfahrzeug nicht auch wieder CTMR sein.


    Ich versuche es mal mit einer Analogie:
    Ich bestelle bei einem Online-Händler ein als lieferbar ausgewiesenes Notebook mit 500 GB Festplatte und DVD-Leser. Der Händler hat Lieferschwierigkeiten und bietet mir ein ansonsten identisches Modell mit 400 GB Festplatte und DVD-Brenner, das normalerweise 50 EUR mehr kostet, zum Preis des ursprünglich bestellten Modells an. Ich willige ein. In den nächsten 6 Monaten hat das Gerät einen Defekt (CPU durchgebrannt, irreparabel). Habe ich nun Anspruch ein Ersatzgerät mit der ursprünglichen Spezifikation oder der geänderten? Ich vermute letzteres (weiß es aber nicht).


    und zu deinem Satz, dass mindeste ist, dass EC den Preis auf die niedrigere Klasse anpasst...
    äh, nein.
    das mindeste ist um es genau zu sagen: nichts.
    denn Europcar muss dir nichtmal ein Auto geben.


    Natürlich gibt es Vertragsfreiheit und Europcar muss mir überhaupt kein Auto geben. Aber in dem Moment, wo sie mir eine Reservierungsbestätigung schicken, wurde aber schon ein Vertrag geschlossen (nicht der eigentliche Mietvertrag, aber ein (Vor-)Vertrag), mit Rechten und Pflichten für beide Seiten (z.B. muss ich eine Storno- oder No-Show-Gebühr zahlen). Und ab da gilt, so lange mir niemand einen gegenteiligen Passus in den Mietbedingungen/AGB zeigen kann, das BGB. Wenn sie bei Anmietung nicht liefern können, steht das Prozedere in den Online Reservierungsbedingungen, Punkt X. Danach bleibe ich dabei, dass §535 BGB "Inhalt und Hauptpflichten des Mietvertrags" gilt: "Der Vermieter hat die Mietsache dem Mieter in einem zum vertragsgemäßen Gebrauch geeigneten Zustand zu überlassen und sie während der Mietzeit in diesem Zustand zu erhalten".


    Mir geht es auch nicht um weitergehende Ansprüche (=Schadenersatz), z.B. für 3 Stunden verlorene Arbeitszeit, die wir dem Kunden nicht in Rechnung stellen können. Da akzeptiere ich die Haftungsausschlussklauseln in den Mietbedingungen wegen Höherer Gewalt bzw. Nicht-Vorliegen von grober Fahrlässigkeit oder Vorsatz.

  • Das sollte nicht heißen das Du in Deiner Anmietstation tauschen musst, sondern das sich Deine Anmietstation um einen Rücktausch kümmern sollte/muss, egal wo das dann passiert.


    OK, das wäre etwas anderes. Ich hatte aber nicht den Eindruck, als ich mit meiner Anmietstation telefoniert habe (kein CWMR frei, nur Nissan Qashqai IDMR), dass man sich hier aktiv um eine Lösung bemüht (à la wir telefonieren mal die umliegenden Stationen ab und melden uns wieder). Hätte ich nicht bei einer der auf dem Weg liegenden Stationen tauschen können, hätte ich wahrscheinlich auch den Umweg in Kauf genommen und getauscht. Den Qashqai hatte ich schon zweimal, er begeistert mich nicht, schluckt ordentlich Sprit, ich mag die Sitzposition in SUVs und Vans nicht, aber alles besser als die A-Klasse.


  • Ich versuche es mal mit einer Analogie:
    Ich bestelle bei einem Online-Händler ein als lieferbar ausgewiesenes Notebook mit 500 GB Festplatte und DVD-Leser. Der Händler hat Lieferschwierigkeiten und bietet mir ein ansonsten identisches Modell mit 400 GB Festplatte und DVD-Brenner, das normalerweise 50 EUR mehr kostet, zum Preis des ursprünglich bestellten Modells an. Ich willige ein. In den nächsten 6 Monaten hat das Gerät einen Defekt (CPU durchgebrannt, irreparabel). Habe ich nun Anspruch ein Ersatzgerät mit der ursprünglichen Spezifikation oder der geänderten? Ich vermute letzteres (weiß es aber nicht).


    Diese Analogie funktioniert nicht, weil der Ersatz- oder Gewährleistungsanspruch gegenüber dem Hersteller und nicht dem Händler besteht.
    Auch hast Du in deinem Fall das Notebook gekauft und es ist Dein Eigentum. Daher hast Du Anspruch auf gleichwertige Ware.
    Im vorliegenden Fall bist Du jedoch Mieter und hast für die Nutzung einer Ware bezahlt. Dann kommt im Falle eines Defektes der alte Spruch zum tragen: "You always get what you pay for!" Der Vertrag wird dann seitens Europcar erstmal mit der "Mobilhaltung" des Kunden erfüllt und wenn Fahrzeuge vorhanden sind, gibt es auch die reservierte Gruppe.

  • Diese Analogie funktioniert nicht, weil der Ersatz- oder Gewährleistungsanspruch gegenüber dem Hersteller und nicht dem Händler besteht.


    Da muss ich widersprechen. Der gesetzliche Gewährleistungsanspruch besteht nur gegenüber dem Händler, nicht dem Hersteller. Als Käufer schließe ich keinen Vertrag mit dem Hersteller. Der hat bestenfalls Pflichten aus einer freiwilligen Herstellergarantie oder dem Produkthaftungsgesetz. Zurück zu meiner Panne: Ich vermute, dass ich als Mieter keine Ansprüche gegen Peugeot habe.



    Auch hast Du in deinem Fall das Notebook gekauft und es ist Dein Eigentum. Daher hast Du Anspruch auf gleichwertige Ware.
    Im vorliegenden Fall bist Du jedoch Mieter und hast für die Nutzung einer Ware bezahlt. Dann kommt im Falle eines Defektes der alte Spruch zum tragen: "You always get what you pay for!" Der Vertrag wird dann seitens Europcar erstmal mit der "Mobilhaltung" des Kunden erfüllt und wenn Fahrzeuge vorhanden sind, gibt es auch die reservierte Gruppe.


    Mieten und Kaufen ist aus Sicht des BGB sehr ähnlich, beides sind prinzipiell Verträge und daraus folgende Schuldverhältnisse, für die ziemlich viele Paragraphen (<= §432) gleichermaßen gelten. Das ist jetzt aber gefährliches Halbwissen von mir, das auf einem 15 Jahre zurückliegenden P-Recht Schein beruht, durch den ich mich durchgequält habe. Das halte ich aber immer noch für fundierter als Bauchgefühl und alte Sprüche.


    Mir ist bewusst, dass mir Europcar kein Auto geben kann, wenn gerade jetzt an dem Ort, an dem ich bin, keins verfügbar ist. Das entlässt sie aber nicht aus der Pflicht, mir innerhalb einer angemessenen Frist (z.B. 24, maximal 48 Stunden) akzeptablen Ersatz zu beschaffen (aktiv, nicht so, dass ich an jeder Station betteln muss). Und mir kann keiner erzählen, dass eine große AV wie Europcar nicht in den beiden Ballungsräumen, in denen ich täglich unterwegs bin, ein passendes Fahrzeug auftreiben kann. Ich hätte übrigens an jeder angefragten Station Online einen CWMR "sofort verfügbar" buchen können. Vielleicht hätte ich den bestehenden Vertrag aus wichtigem Grund kündigen sollen und einen neuen beginnen sollen. Es ist klar, dass ich dadurch kein Auto bekommen kann, das nicht da ist, aber meine rechtliche Position ist dann besser gefestigt.