Reperaturpflicht?

  • Hallo,


    würde gerne wissen ob eine Autovermietung verpflichtet ist einen Schaden am Fahrzeug zu beheben wenn sie die Reparaturkosten dem Kunden in Rechnung gestellt hat.
    Habe ein Fahrzeug für einen Tag angemietet und eine Steinschlag eingefangen. Bei Rückgabe wurden mir 132€ über die Visa abgebucht.
    Eine Woche drauf kam ein Schreiben worin stand: " Die Reparaturkosten für die Instandsetzung dieser Beschädigung werden mit EUR 131,20€ kalkuliert"
    Jetzt 10 Tage danach hab ich das Mietfahrzeug am Staßenrand entdeckt und nachgeschaut.Der Steinschlag ist immer noch da.
    Danke im voraus
    gruß

  • Ist genauso wie bei Privatwagen. Wenn Du da etwas beschädigst, ist es auch egal, ob der Geschädigte es reparieren lässt oder nicht. Und wenn Du der Geschädigte wärst, würdest Du auch auf eine Bezahlung bestehen, oder?

  • stimmt so nicht. das kommt ganz drauf an ob du die steuer mitbezahlt hast. wenn sie die steuer vor rechnugsstellung abgezogen haben ist klar das sie es nicht reparieren, haben sie das nicht getan hättest du ja die zu entrichtende steuer unnötigerweise zuviel bezahlt.


    gruß

  • Mich wundert es schon das bei der Rückgabe schon ein Betrag von der Kreditkarte eingezogen wird und man noch gar keine Ahnung hat was der Schaden für ein Ausmaß hat, denn in den Stationen arbeiten weder Scheibensachverständigen noch KFZ Gutachter. Ich finde die Verfahrensweise der AVs höchst bedenklich wenn es um Schäden geht.


    Ich würde auf jedenfall immer auf eine Kopie der Original Rechnung bestehen da wo das Fahrzeug auch tatsächlich repariert wurde und wenn die Av mein das erst später machen zu müssen dann warten sie halt auf ihr Geld.


    Bei EC wurden bei mir alle Schäden immer über die Station abgewickelt da diese die Schäden auch gleich reparieren lies und mir nur die tatsächlichen Kosten in Rechnung gestellt wurden nicht irgendwelche fiktiven Gutachten.
    Gegen so ein Gutachten hab ich auch schon Einspruch erhoben und eine Original Rechnung gefordert und nicht bezahlt und siehe da 200 Euro weniger und ein Kopie einer Rechnung von einer Werkstatt hier in Magdeburg und kein überteuertes Gutachten einer Firma mit Sitz in Hamburg.

  • heute kam die Rechnung in der auch die Mwst. enthalten ist. komisch fand ich, das auch mir der Betrag für den Schaden am gleichen Tag der Rückgabe über meine Visa belastet wurde. Die Vorgehensweise empfinde ich sehr fragwürdig. Das der Geschädigte, in dem Fall die Mietgesellschaft, nicht auf dem Schaden sitzen bleiben darf ist richtig. Jedoch erstmal grundlos mehr als den Mietpreis abzubuchen und die Rechnung dafür auch erst 11 Tage später zuzuschicken. Nachdem mir das Geld sofort abgebucht worden ist habe ich mich mit dieser Filiale in verbindung gesetzt, dort wurde ich letzten Freitag zum dritten mal vertröstet. Man würde dies prüfen und mich zurückrufen. Bis heute hat sich niemand von AV gemeldet und stellung dazu genommen. Auf gut Deutsch gesagt gehts ihnen am A.... vorbei, sie sind ja im Recht und der Kunde hatt bitteschön zu zahlen. Kommt mir bekannt vor.