Wuchert Sixt bei den Benzinpreisen?

  • Sorry, ich habe in der Eile vergessen, meinen Mietwagen wieder ordnungsgemäß aufzutanken. Habe ihn bei Sixt in Heidelberg angemietet, in einer Woche ca. 850 km gefahren und dann am Rückgabetag aus Zeitmangel (ganz ehrlich!) den Tank nicht wieder randvoll aufgefüllt. So musste Sixt leider nachtanken und zwar laut Tankbeleg exakt 33,47 Liter zum Preis von 40,80 Euro. Diesen Tankjob hat anscheinend der Chef persönlich übernommen und auch gleich noch seine Sekretärin und den Azubi zum gemeinsamen Tanklehrgang mit anschließendem Besuch bei McDonalds mitgenommen. Denn schließlich stellte Sixt für die 33 Liter Diesel einen Preis von 109,95 Euro in Rechnung. Die Sixt-"Servicepauschale" beäuft sich danach qauf knapp 70,- Euro. Das würde ich doch glatt als Wucher bezeichnen. Mal sehen, was ein deutsches Gericht dazu sagt?


    Edit: Titel angepasst, Admin RosaParks

  • Das Deutsche Gericht sagt dazu das folgende:


    "sie haben mit ihrer Unterschrift auf dem Mietvertrag mit den AGBs zugestimmt, aus denen sie ohne Probleme die höhe des Zuschlages herauslesen konnten. Klage damit abgewiesen, Kosten hat der Kläger zu tragen".


  • Das Deutsche Gericht sagt dazu das folgende:


    "sie haben mit ihrer Unterschrift auf dem Mietvertrag mit den AGBs zugestimmt, aus denen sie ohne Probleme die höhe des Zuschlages herauslesen konnten. Klage damit abgewiesen, Kosten hat der Kläger zu tragen".

    naja, im ersten Ansatz stimmt das sicher, in zweiter Linie ist aber zu bedenken, dass nicht jede Bestimmung der AGB vor Gericht Bestand hat. Theoretisch wäre es möglich, dass ein Gericht in dieser Regelung eine unangemessene Benachteiligung des Mieters sieht.
    Nicht aufgrunddessen, dass eine Servicegebühr anfällt, das dürfte unbestreitbar korrekt sein, aber sehr wohl problematisch könnte die Bemessung der Gebühr sein: es dürfte nicht begründbar sein, warum die Kosten für diesen Vorgang linear mit der Tankmenge ansteigen. Wenn 100 Liter nachgetankt werden, entstehen doch nicht 10mal soviele Servicekosten wie beim Nachtanken von 10 Litern, der Servicemitarbeiter fährt ja dann nicht zehnmal zur Tanke und holt jeweils 10 Liter. Daher wäre es prinzipiell schon denkbar, dass ein Gericht den Vermieter zwingt, die Servicegebühr an der Kostenstruktur zu orientieren, was vermutlich auf eine tankmengen-unabhängige Pauschale für Nachtanken hinausliefe...


    Ist sowas schon mal vor Gericht ausgefochten worden? Ich konnte dazu keine Urteile finden?

  • Hier im Forum hatte doch mal jemand per Anwalt eine Kostenaufstellung verlangt...Sixt hat dann "kulanterweise" nur die tatsächlichen Spritkosten in Rechnung gestellt.


    Ich sehe das wie otternase...Vor Gericht hätte ein Kunde sicherlich eine Chance zumindest nicht die volle Gebühr zahlen zu müssen.

  • Man hat mit ner Klage gute Chancen, denn der Preis für die Dienstleistung steht nicht in einem Verhältnis zur erbrachten Leistung. Einfach nen bisschen Druck bei Sixt machen und dann muss man nur den normalen Preis zahlen.


    Die Sache ist wohl damit begründet, dass wie schon von anderen erwähnt man nicht die Servicegebühr linear sondern nur pauschal berechnen kann.


    Nur wenn Sixt den Trick anwendet und den Kraftstoff selber kauft und diesen dann den Kunden weiterverkauft zu bekannten Preisen kommen sie durch.
    So weit ich weiß heißt es aber immernoch "Kraftstoff zzgl. Servicepauschale"......

  • Vielen Dank für die Antworten. Nochmals zur Klarstellung: Natürlich hätte ich das Fahrzeug wieder volltanken müssen, das ist auch vertraglich so geregelt und wird nicht bestritten. Und auch eine Servicegebühr für das nachträgliche Volltanken durch Sixt ist nachvollziehbar. Nur die Höhe der Gebühr ist auch vertraglich nicht festgelegt. Der von Sixt übermittelte Tankbeleg weist 33,47 Liter Diesel zum Preis von 40,80 Euro aus. Sixt stellt für Nachtanken aber tatsächlich 109,95 Euro in Rechnung. Das sind knapp 70,- Euro "Servicegebühr" (besser: "Abzockgebühr") für den Tankvorgang. Damit kann man ein deutsches Gericht durchaus mal beschäftigen.

  • wie oben geschrieben, es gibt wohl gleich mehrere Ansatzpunkte, die die "Gerichtsfestigkeit" der Höhe dieser Gebühr fraglich erscheinen lassen:


    - die Gebühr wird als Servicegebühr benannt. Eine Servicegebühr muss aber in Art und eben auch Höhe einem einigermassen nachvollziehbaren Zusammenhang mit der Dienstleistung stehen. Wenn Sixt schreiben würde "bei uns können Sie auch Kraftstoff für 3,50 EUR pro Liter inklusive Betankung kaufen" läge der Fall ganz anders, aber so ist es ja nicht.
    - es dürfte Sixt schwerfallen, zu belegen, dass die Dienstleistungskosten linear mit der Tankmenge ansteigen
    - Sixt bietet keine Alternative wie zB. eine full-to-empty Option (vergleiche zB. Hertz "Tankoption") an
    - Sixt weisst in den AGB und auch auf dem Mietvertrag die Höhe der Servicegebühr nicht aus. (im Gegensatz zB. zu Hertz, wo der Literpreis für Nachtanken auf dem Mietvertrag steht)
    - gerade weil die Höhe der Servicegebühr nicht in den AGB genannt wird, dürfte ein Gericht durchaus zum Schluss kommen können, dass die Höhe für den Kunden überraschend und benachteiligend ist, speziell bei Betrachtung anderer, in den AGB explizit aufgeführten Gebührenhöhen, so kostet zB. die Zustellung oder Abholung des Fahrzeuges im Umkreis von 30km laut AGB 25 EUR, die Ausgabe eines Fahrzeuges ausserhalb der Öffnungszeiten 37,50 EUR. Es dürfte Sixt schwerfallen nachzuweisen, dass das Nachtanken im Fall von radflirter zwei- bis dreimal soviel Dienstleistungskosten verursacht hat wie eine Zustellfahrt oder eine Fahrzeugausgabe mitten in der Nacht...


    die entscheidende Frage ist jedoch: welcher Anwalt wird bei einem Streitwert von 70 EUR minus angemessenem Serviceentgeld, also einem tatsächlichen Streitwert von vielleicht 40 EUR hochmotiviert loslegen? Wäre vielleicht eher ein Fall für einen Verbraucherschutzverband o.ä.?

  • wie oben geschrieben, es gibt wohl gleich mehrere Ansatzpunkte, die die "Gerichtsfestigkeit" der Höhe dieser Gebühr fraglich erscheinen lassen:


    - die Gebühr wird als Servicegebühr benannt. Eine Servicegebühr muss aber in Art und eben auch Höhe einem einigermassen nachvollziehbaren Zusammenhang mit der Dienstleistung stehen. Wenn Sixt schreiben würde "bei uns können Sie auch Kraftstoff für 3,50 EUR pro Liter inklusive Betankung kaufen" läge der Fall ganz anders, aber so ist es ja nicht.
    - Sixt weisst in den AGB und auch auf dem Mietvertrag die Höhe der Servicegebühr nicht aus. (im Gegensatz zB. zu Hertz, wo der Literpreis für Nachtanken auf dem Mietvertrag steht)


    Habe mir die AGBs gerade mal angekuckt, und dort steht: "Die jeweils gültigen Tarife sind in den Sixt-Stationen erhältlich". Ergo, kann man dem Mieter vorwerfen das er versäumt hat sich vorab über die Preise zu informieren.


    Zu der "nachvollziehbarkeit der Dienstleistung", wenn man bei BMW ein Fahrzeug neu übernimmt muss man auch beinahe €1.000 zahlen damit es hergerichtet wird. Da wird das Fahrzeug auch nur die Transportsicherungen rausgemacht, gewaschen, gesaugt, angemeldet und die Kennzeichen drann geschraubt. Wird jetzt jeder Schwachsinn zu Gericht gebracht nur weil ihm den Preis nicht gefällt? Und dann kommen nächstes Jahr das Oktoberfest drann, weil der Preis für das Bier nicht gerechtfertigt ist?


    Edit: und ich kann mir vorstellen das Sixt kein festen Preis in die AGBs schreibt, da der Benzinpreis ja schwankt, und darum sollte man das an der Station nachfragen.

  • Zitat


    Habe mir die AGBs gerade mal angekuckt, und dort steht: "Die jeweils gültigen Tarife sind in den Sixt-Stationen erhältlich". Ergo, kann man dem Mieter vorwerfen das er versäumt hat sich vorab über die Preise zu informieren.

    Ob dies jedoch ausreichend ist, könnte ein Gericht durchaus bezweifeln:


    dazu müsste erstmal geklärt werden, ob die in Rechnung gestellte Summe eine Servicepauschale oder aber ein Verkaufspreis ist.


    Wenn es ein Verkaufspreis ist, dann darf Sixt den natürlich frei und beliebig bemessen, Sixt macht dann ja dem Kunden ein Angebot über den Kauf von Kraftstoff, welches dieser annehmen oder ablehnen kann. Dann aber gelten wiederum bestimmte Anforderungen hinsichtlich der Preisauszeichnung und ob die Möglichkeit, den Preis in der Station zu erfragen, diese Anforderungen bereits erfüllen erscheint mir fraglich. Ein Supermarkt bekäme jedenfalls sehr schnell grossen Ärger, wenn an der Milch stehen würde "Preis können sie an der Kasse erfragen"...


    Wenn es hingegen eine Servicepauschale ist, dann darf Sixt diese nicht beliebig festsetzen, sondern nur in einem grob nachvollziehbaren Zusammenhang mit den tatsächlichen Servicekosten. Ob ein Gericht da einen Zusammenhang erkennt oder nicht angesichts der Gestaltung der Pauschale durch Sixt, wer weiss?


    "Vor Gericht und auf hoher See sind wir allein in Gottes Hand"

  • Klar, die Servicekosten sind völlige Abzocke, keine Frage.


    Aber man sollte diese mal vergleichen:


    Bei einer bekannten Fluggesellschaft heißt es immer: Ab 19,99 nach x&y.


    Ergo rechnet jeder damit, dass es bei diesen 19,99€ auch bleibt. Und zack, ist man hinterher bei 60€ und mehr. Das ist genauso Abzocke.


    Und dass man keine Zeit fürs Tanken hatte... das dauert keine 5 Minuten...sollte wohl zu schaffen sein.


    Und bevor ich ein Auto miete, les ich die AGB... damit ist man dann auf der sicheren Seite und man muss keine Horropreise für Service zahlen. ;)

  • Hmmm zeitmangel hin oder her , direkt gegenüber von Sixt HD sind 2 Tanken und eine weitere ein paar hundert meter entfernt.


    Wucher sind sie schon, aber ich denke da ist es wie bei vielen anderen Beispielen : Faulheit ist teuer!


    Will dir damit nicht unterstellen, ein fauler Mensch zu sein, aber das Prinzip sollte klar sein :-)


    lg Basti

  • Und bezüglich Auszeichnung der Kosten für Tanken weiß ich von folgenden Stationen dass dort bei meinem jeweils letzten Besuch ein Zettel hin wieviel der Tankservice kostet:


    Sixt : Darmstadt Weiterstadt, München Garching, Laatzen, Esslingen


    Europcar: Darmstadt


    Bei Sixt stand immer was von wegen:


    Keine Zeit zum Tanken?


    War machen das für Sie zu einem Preis von XY Euro / Liter.


    Also der Vorwurf " Keine Preisauszeichnung" ist nicht 100% gegeben.

  • Zitat

    Bei einer bekannten Fluggesellschaft heißt es immer: Ab 19,99 nach x&y.


    Ergo rechnet jeder damit, dass es bei diesen 19,99€ auch bleibt. Und zack, ist man hinterher bei 60€ und mehr. Das ist genauso Abzocke.

    gutes Beispiel, in diesem Bereich hat es ja bereits einige Urteile gegeben, die bestimmte Gebührenregelungen als unvereinbar mit dem BGB eingestuft haben.

  • gutes Beispiel, in diesem Bereich hat es ja bereits einige Urteile gegeben, die bestimmte Gebührenregelungen als unvereinbar mit dem BGB eingestuft haben.


    Das ist nicht zu vergleichen, denn Sixt wirbt ja nicht mit dass das tanken xx€ kosten, um danach noch mal einen Aufschlag zu verlangen. Die Tankpreise sind für jedermann zu hinterfragen bzw. erfahren, und man sollte sich als Kunde auch informieren was etwas kostet.


    Zu faul sein um selber die AGBs zu lesen und dann im nachhinein rumheulen das es einem nicht passt finde ich daneben. :thumbdown:

  • Wucher sind sie schon


    Wo ist die Schwächesituation? Faulheit seitens der Kunden?


    Klar, die Servicekosten sind völlige Abzocke, keine Frage.


    Sehe ich nicht so. Dass es das gibt wird ja nicht verschwiegen. Wäre zwar schöner, wenn der Preis gleich dort stehen würde, aber dann kann man ja immer noch in der Station die aktuellen Konditionen erfragen.


    Ich nehme auch hin und wieder mal Dienstleistungen in Anspruch. Entweder ich informiere mich über die Preise und nehme einen günstigen Anbieter oder ich erledige es selbst, wenn es mir zu teuer erscheint.

  • Ich finde die Gebühr nicht schlimm, ganz im Gegenteil. Sie ist einfach nur zu hoch... 1/2 wär i.o.


    Gebühr ja, aber nicht so hoch... find die ziemlich krass, wenn ich mir die anderen Gebüren bei Sixt so anschaue.