Felgenkratzer - wie "kulant" läuft die Schadensabwicklung bei Hertz ab?

  • So ihr Lieben,


    jetzt brauche ich mal Eure Hilfe/Erfahrungen zum Thema Schadensabwicklung bei Hertz.
    Eines vorweg, ich und auch meine 4 Mitfahrer haben weder bemerkt, dass ich diesen mir unterstellten Schaden verursacht habe, noch glaube ich nicht daran, dass man dies bei Verursachung nicht bemerkt. Ich bin das ganze Wochenende auch nie alleine im Auto unterwegs gewesen.


    Der Sachverhalt ist folgender:
    Heute morgen ruft mich die wirklich sehr nette Dame aus der Station an, um mich zu fragen, ob ich denn etwas von einem Felgenschaden bemerkt hätte.
    Abgabe des Wagens war um 8:45 Uhr, der Anruf kam um 11:40 Uhr. Sie meinte die Felgen der rechten Seite sowohl vorne, als auch hinten wären verkratzt, das müsste also in einem Zug passiert sein. Der Schaden war vorher auch nicht im Mietvertrag vermerkt. (zu meiner Verteidigung - vor 3-4 Wochen waren im Mietvertrag des 7er BMW an derselben Station bei Übergabe auch die beiden sehr großen Schrammen hinten links und hinten rechts, sogar mit Lackabrieb eines anderen Fahrzeugs nicht vermerkt, diese wurden dann noch nachgetragen als ich zurück in die Station bin).
    Bei Übernahme des F10 am Freitag war es morgens ordentlich zugeschneit und der Wagen war sowieso mit einer dicken Schneedecke überzogen, so dass ich dem RSA noch mitteilte, es wird wohl schwierig werden, noch nicht eingetragene Schäden jetzt zu entdecken. Dieser lachte dann kurz und meinte, das sei ja dann alles kein Problem....
    Ich muss zu meiner Schande gestehen, dass ich dann auch nicht wirklich nachgeschaut habe, da es sonst eben noch nie derartige Probleme gab und auch am Wochenende ist mir kein Schaden aufgefallen. Ich bin aber auch so selten an der Beifahrerseite. Bzw. sind die Kratzer auch gar nicht wirklich groß und schon recht dunkel angelaufen gewesen. (ich war heute Nachmittag kurz da und habe mir das selbst angesehen, der Wagen steht ja draußen auf der Straße)
    Ich habe auch am gesamten Wochenende nur 2 Mal vor der Wohnung in Hamburg mit der rechten Seite seitlich zum Bordstein eingeparkt. Dieser ist dort nur ca 3-5 cm hoch und es kann dort nicht passiert sein.
    Ansonsten habe ich vor der Wohnung hier in Köln vor Abfahrt und gestern Abend nur linksseitig geparkt. In Hamburg noch 3-4 Mal auf Supermarkt Parkplätzen, sowie dem Parkplatz am Hamburger DOM und den Rastplätzen auf Hin- und Rückfahrt vorwärts oder rückwärts - dabei können diese Schäden also auch nicht entstanden sein.


    Telefonisch habe ich jetzt mit der Station besprochen, dass Diese natürlich einen Schadensbericht an die Zentrale rausschickt und ich eben irgendwann Post bekomme bezüglich Stellungnahme zu dem Schaden. Da ich mir absolut sicher bin diesen nicht verursacht zu haben, fände ich es eben sehr sehr ärgerlich, wenn ich das bezahlen muss.


    Eine Frage hätte ich dann noch bzgl. der LH CC Versicherung. Da diese Reifenschäden nicht abdeckt, wie sieht es mit Felgen aus?

  • Da wird sich schon eine Lösung finden lassen.


    Einfach schreiben, wie es war, das du nicht Schuld bist und Zeugen hast. Nicht zu vergessen, was der Checker meinte.


    Wird schon schiefgehen. ;)

  • Ja, in diesem Zusammenhang stellt sich aber doch die Frage:


    Wenn eine vernünftige Begutachtung des derzeitigen Fahrzeugzustands nicht möglich ist, wie hier aufgrund des Schnee's, wie wird dies gehandhabt?
    Hat man das Recht/die Möglichkeit darauf zu bestehen, dass die das Fahrzeug komplett vom Schnee befreien? Kann ja schlecht gehen, zu mal man ja ggf. nicht ewig Zeit hat. Oder kann man darauf bestehen, dass dies auf dem MV vermerkt wird?


    Habt ihr vll. schon entsprechende Erfahrungen hierzu?

  • Die Frage, die sich mir gerade in allererstern Linie stellt,
    deckt die Versicherung der Lufthansa Kreditkarte diese Felgenkratzer ab? Der Reifen hat gar nichts abbekommen!
    Oder kann ich mich im schlimmsten Fall schonmal auf mehr als 230,- € SB einstellen? :(

  • Besser wäre es gewesen bei Abholung durch den RSA auf dem Mietvertrag notieren zu lassen, dass Vorschäden auf Grund der äußeren Verschmutzungen nicht begutachtet werden konnten. Wohlgemerkt: Konjunktiv.


    Im Endeffekt kannst du nur noch versuchen eine verständnisvolle RSA zu finden und den Sachverhalt so darzulegen, wie du es bei uns getan hast. Vielleicht lässt sich da was machen. (Bei einer Stammstation auf jeden Fall, so meine Einschätzung).

  • Eine Frage hätte ich dann noch bzgl. der LH CC Versicherung. Da diese Reifenschäden nicht abdeckt, wie sieht es mit Felgen aus?


    Reifenschäden sind idR Schäden wie eingefahrene Schrauben, Nägel oder sonstige (mechanische) Einwirkungen auf die Reifenstruktur, die zu deren Beschädigung oder Zerstörung führen, ohne dass ein weiterer versicherungsrelevanter Schaden vorliegt.


    Ein Beispiel: Übersieht man beim rückwärts Einparken einen größeren Stein, der die hintere Stoßstange zerstört und diese sich in den Reifen bohrt, sodass dieser platzt, ist auch der Reifen von der Versicherung umfasst. Fährt man sich dagegen eine Schraube in den Reifen, so ist der Schaden nicht von der Versicherung gedeckt.


    Eine verlässliche Auskunft darüber erteilt Dir jedoch bestimmt der M&M CC Versicherungsservice.

  • Inzwischen ist die Rechnung eingegangen mit einer Rechnungsposition "Schaden / Damage vorläufig" 100,-€


    Die Station hatte mir gesagt, ich bekäme ein Schreiben der Schadensabwicklung mit der Möglichkeit zur Stellungnahme. Was soll ich davon jetzt halten?!


    Ebenfalls sehe ich eine Differenz des KM Standes bei Abgabe, die Station hat mir mitgeteilt das Auto sei nach der Abgabe von mir nicht mehr bewegt worden und stehe dort nach wie vor so, wie ich es geparkt habe. Der Schaden wurde mir ja auch erst 3 Stunden nach Abgabe telefonisch mitgeteilt.
    Ich finde diesen Vorgang gerade sehr merkwürdig :(

  • Im Schadensbericht widersprechen, Du hast den Schaden nicht verursacht. Punkt.


    Es ist nicht Deine Aufgabe, der AV nachzuweisen, dass Du den Schaden nicht verursacht hast, vielmehr ist der Anspruchsteller in der Beweislast. Gerade wenn die AV aus wirtschaftlichen Gründen auf ein Rückgabeprotokoll verzichtet, welches gemeinsam mit dem Mieter erstellt wird und in welchem etwaige Schäden festgehalten werden. Würde ein solches Protokoll erstellt, wäre die Sache klar: Das Fahrzeug war lt. Mietvertrag/Übergabeprotokoll bei Übergabe beschädigungsfrei, bei der Rückgabe entdecken Mieter und Mitarbeiter gemeinsam eine Beschädigung, diese wird im Rückgabeprotokoll vermerkt, dann bleibt dem Mieter nur die Möglichkeit, den Beweis anzutreten, dass das Fahrzeug tatsächlich bei Übergabe schon diese Beschädigung aufwies (was idR nicht gelingen wird).


    Dass die AVen trotz einer Vorgehensweise ohne Rückgabeprotokoll das Risiko später entdeckter Beschädigungen gerne auf den Kunden abwälzen würden, finde ich eine Unverschämtheit. Wer weiß, vielleicht ist ein Mitarbeiter nach der Rückgabe mit dem PKW selbst gegen den Bordstein gefahren?!


    Das ist aber auch nicht Dein Problem, denn Du bist nicht in der Beweislast.

  • Ich bin mir da auch zu 100% sicher, dass ich den Schaden nicht verursacht habe.


    Problematisch sehe ich, dass man bei Hertz den "beschädigungsfreien Zustand" des Wagens unterschreibt im Übergabeprotokoll.
    Das habe ich auch getan, da es dort Standard ist. Wann der Schaden jetzt genau entstanden ist, ob er vorher bereits vorhanden war, oder ob es ein Mitarbeiter nach Rückgabe verursacht hat, lässt sich für mich nicht mehr rekonstruieren.


    Ich habe nur, da es bereits einmal Unstimmigkeiten bzgl. des Tankens gab bei Rückgabe ein Foto gemacht, welches den Tankfüllungs- sowie KM-Stand und Uhrzeit belegt.
    Der KM Stand weicht von dem in der Rechnung bei Abgabe des Wagens abgegebenen eben ab! Das finde ich merkwürdig in der ganzen Angelegenheit.


    Wann bekommt man denn einen Schadensbericht?
    Ich hatte noch nie einen solchen Zwischenfall und mich verwundert die Position "Schaden vorläufig" in der Rechnung.
    Ich würde da schon gerne widersprechen, bzw. auch mal die Gelegenheit haben, Stellungnahme abzugeben. Einfach so 119,- € mehr in der Rechnung, die mir ja jetzt automatisch von meiner Kreditkarte abgebucht werden, finde ich schon ganz schön frech.

  • Ich würde der Rechnung widersprechen, den Posten als unbegründet zurückweisen, der Anspruch besteht nicht (ggf. den Betrag zurückbuchen lassen).


    Geh zu einem Anwalt, bzw., falls Du Mitglied bist, ruf beim ADAC und nimm die kostenlose Erstberatung in Anspruch.
    Nur ein Rechtsanwalt kann Dir verbindlich die Auskünfte geben, die Du brauchst (und haftet dafür auch), bzw. wie ich gelesen habe, studierst Du selbst Jura, dann nimm's als eine Art Hausarbeit, lies & arbeite Dich in die Umstände des Sachverhalts ein und handle selbst auf eigenes Risiko, dass es schief geht. ;)


    Wobei der Briefkopf eines Anwalts meist eine ganz andere Wirkung bei der Schadens- bzw. Rechtsabteilung der AV hat.

  • Nach einem freundlichen Telefonat mit dem Kundenservice, in dem ich meine Sichtweise sachlich geschildert habe und 2-3 Wochen Wartezeit ereilte mich dann diese Email, geht also auch ohne Rechtsexkursionen, wa!? :)


    Sehr geehrter Herr noobiig,


    vielen Dank fur Ihre Anfrage.


    Wir haben uns mit unserer Schadensabteilung bezuglich der Selbstbeteiligung in Verbindung gesetzt und wurden autorisiert, die volle Schadensbelastung zu erstatten.


    Aus diesem Grund haben wir Ihnen den Betrag in Hohe von 100.00 wieder erstattet. Dieser Betrag wird Ihrem Kreditkartenkonto gutgeschrieben.


    Fur die Ihnen entstandenen Unannehmlichkeiten entschuldigen wir uns.


    Wir danken Ihnen, dass Sie uns in dieser Angelegenheit kontaktiert haben und wurden uns freuen, wenn unsere Kollegen Sie bald wieder an einer unserer Stationen begrüßen durfen.



    Mit freundlichen Grüßen

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