1 Jahr nach Anmietung (Payback Gutschein) Rechnung von Europcar über WR erhalten!

  • So ist es ... Einschreiben nützt nix! Ganz normaler Brief reicht, am besten Faxen


    "ganz normaler Brief" führt zu einem Beweisproblem, wenn es wirklich "hart auf hart" kommt, es lässt sich nicht beweisen, dass der Brief abgeschickt wurde oder zugestellt wurde
    Fax ist gut, weil man sowohl die Telefonrechnung als auch das Faxprotokoll als Beweismittel der Zustellung einsetzen kann
    Einschreiben ist gut, weil man den Ausleiferungsbeleg der Post als Beweismittel einsetzen kann; Einwurf-Einschreiben reicht aus

  • Juristisch wirklich sattelfest ist aber nur die Zustellung durch einen Gerichtsvollzieher oder der Einwurf vor Zeugen, die auch über den Inhalt dem Umschlags Auskunft geben können, also gesehen haben, dass sich das Behauptete wirklich im Umschlag befunden hat.

  • Gestern erhielt ich einen Feedback Bogen zu meiner letzten Anmietung, in dem ich gleich meinen Unmut über die WR Rechnung äußerte.


    Ich bat um Rückruf und erhielt gleich heute einen Anruf aus der Zentrale.


    Die Dame war überaus freundlich und sicherte mir eine neue Rechnung mit "Nuller" Position zu.


    Zusätzlich erhalte ich noch als "Wiedergutmachung" einen Upgrade Voucher.


    Die neue Rechnung soll ich morgen per Mail erhalten.


    Bin mal gespannt.


    Frage mich nur, wie die Geschichte ohne dem Feedback Bogen weitergegangen wäre...


    Werde weiter berichten!

  • Hallo zusammen. Da ich das gleiche Problem mit den WR habe, meldete ich mich bei der Hotline, und ein Mitarbeiter versicherte mir das ich verpflichtet sei die WR zu zahlen, obwohl ich keine WR mit gebucht habe. Da er mir die Rechnung von der Miete zuschicken wollte bzw hat sie mir angeblich geschickt (leider Postfach immer noch leer) und ich auf die Rechnung jetzt garnicht zugreifen kann, bin ich mir jetzt immer noch unsicher wie ich vorgehen soll. Könnte mir jemand einen Tipp geben ich wie dagegen noch vorgehen kann? Einschrieben oder noch mal die Hotline? Habe ich überhaupt Möglichkeiten dagegen vorzugehen? ;(

  • ein Mitarbeiter versicherte mir das ich verpflichtet sei die WR zu zahlen, obwohl ich keine WR mit gebucht habe.

    das ist schon reichlich dreist von dem Mitarbeiter. Eine Leistung, die Du nicht gebucht hast, musst Du natürlich auch nicht bezahlen. Wenn Du zB. CLMR buchst, aber eine S-Klasse bekommst, weil die Station nichts anderes hat, musst Du ja auch nicht eine höhere Miete bezahlen. Etwas anders wäre es natürlich, wenn Du bei Anmietung doch WRen Gebühr zugestimmt hättest oder einen Wagen mit Sommerreifen abgelehnt hättest... Sollte an dem Anmiettag entsprechendes Wetter gewesen sein, hätte die Vermietung Dir auch die Herausgabe eines Wagens mit SRen verweigern dürfen und Dir nur alternativ die WRen Buchung anbieten können, aber ungefragt einfach WRen Gebühr zu erheben, geht absolut nicht.


    Schriftlicher Widerspruch (auf beweisfähigem Wege) und dann einfach mal abwarten, was EC macht. Solange kein Vertrag über eine WR-Buchung von Dir unterschrieben vorliegt, können die nix machen.

  • Was habt ihr denn eigentlich immer mit "beweisfähig" oder "rechtssicher".


    Ne Mail an den Kundenservice schreiben und abwarten. Die Hotline wäre da mein letzter Ansprechpartner. Btw: wenn ihr schon "beweisfähig" arbeitet, könnt ihr doch bestimmt auch beweisen, dass ihr die WR nicht gebucht habt und einer solchen Zusatzleistung auch nicht zugestimmt habt, oder?


    Wie gesagt, erstmal dem Kundeservice schreiben, so mühselig es auch ist, aber das dürfte das Beste für den Anfang sein.