• Vorführwagen

    Vor|füh|ren - vgl. herzeigen, darstellen, exponieren


    Fahrzeuge eines Automobilhändlers zum Zwecke der Ausstellung, sofern zugelassen auch für Probefahrten oder als Werkstattersatz.


    Vorführwagen spielen eine elementare Rolle bei der Erschleichung von Probefahrten.

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