Als Cross-Border-Fee wird im Allgemeinen die Zusatzgebühr für die Erlaubnis einen Mietwagen für grenzüberschreitende Fahrten zu nutzen bezeichnet. Die Regelungen sind bei den Vermietern unterschiedlich ausgestaltet. Während z.B. bei Sixt Fahrten ins Ausland nicht angekündigt werden müssen und auch keine Gebühr anfällt (Ausschlüsse von bestimmten Ländern sind aber zu beachten!), ist bei u.a. bei Enterprise immer eine vorherige Erlaubnis erforderlich. Für diese Erlaubnis ist i.d.R. die Cross-Border-Fee zu entrichten.
Die unterschiedlichen Regelungen bei den Vermietern gestalten sich wie folgt:
Sixt
Höhe der Gebühr Sixt (Anmietung in DE) | 4,86€ pro Tag | maximal 24,36€ (16% MwSt) |
Höhe der Gebühr Sixt (Anmietung in AT) | 8,50€ pro Tag | maximal 25,00€ |
Bezeichnung | Auslandsfahrt Zone 1 |
Der Mieter und der Fahrer dürfen das Fahrzeug nicht außerhalb des Vertragsgebietes fahren.
Das Vertragsgebiet umfasst Europa mit Ausnahme folgender Länder, die je nach Fahrzeugkategorie nicht befahren werden dürfen:
Für alle Fahrzeugkategorien gesperrte Länder: Albanien, baltische Republiken, Bulgarien, Griechenland, Island, Rumänien, Türkei, Serbien, Montenegro, Mazedonien, Kosovo, Bosnien und Herzegowina, Moldawien, die Russische Föderation, Malta, Ukraine, Weißrussland und Zypern.
Für Fahrzeuge der Kategorie Selection sowie ab der Kategorie Fullsize (ausgenommen Minibusse dieser Kategorie) gesperrte Länder:
Großbritannien, Irland, Italien, Kroatien, Polen, Slowakei, Slowenien, Tschechien und Ungarn.
Bei Fahrten ins Ausland innerhalb des oben genannten und gestatteten Vertragsgebietes erhebt Europcar ein gesondertes Entgelt („Grenzübertrittsgebühr / Cross Border Fee (CBF)“.
Bei zulässigen Auslandsfahrten ist der Mieter und der Fahrer verpflichtet, Europcar über die geplante Auslandsfahrt bei der Buchung und spätestens vor Grenzübertritt zu informieren.
Bei Fragen setzen Sie sich bitte mit unserem Kundenservice telefonisch unter 040 52018-8000 in Verbindung.
Grenzübertrittsgebühr / Cross Border Fee (CBF) € 7,50/Tag oder € 30 maximal.
Verbindlich bei zulässigen Auslandsfahrten
Quelle:
https://www.europcar.de/allgemeine-bedingungen
Anlage 1 und Anlage 2 der AVB
Höhe der Gebühr: | 41,65 Euro |
Bezeichnung: | Grenzübertrittsgebühr |
Quelle:
Enterprise
Höhe der Gebühr: |
5,00 Euro/Tag, max. 50,00 Euro/Anmietung |
Bezeichnung: | - (Richtlinien für grenzüberschreitende Fahrten) |
Quelle:
Buchbinder
Höhe der Gebühr: |
20,00 - 45,00 Euro (Länderabhängig) |
Bezeichnung: | Cross-Border-Fee |
Bei Buchbinder wird außerdem für Auslandsfahrten eine erhöhte Kaution gefordert (max. 2.000,00 Euro).
Quelle:
https://www.buchbinder.de/de/s…-gestellte-fragen//cross/
Art. XI Nr. 3 und Art. VI der AVB
Avis
Höhe der Gebühr: | 5 €/Tag, max. 25 €/Anmietung |
Bezeichnung: | Grenzübertrittsgebühr/Cross Border Fee (CBF) |
Quelle: https://docs.abgcarrental.com/location/avis/DE/DE/de