Schon seit geraumer Zeit streitet man sich in der Branche über die Zulässigkeit von p2p-Carsharing (privates Carsharing).
Nun holt der Bundesverband der Autovermieter aus und zerrt Autonetzer, den derzeitigen Marktführer im p2p-Carsharer, vor Gericht.
Der Verband will erreichen, dass auch Privatleute ihr Fahrzeug als "Selbstfahrervermietfahrzeug" eintragen müssen, um Carsharing zu betreiben. Autonetzer beruft sich hingegen auf die klare Definition des Gesetzgebers von Gewerblichkeit und der Nutzung von privatem Vermögen und hofft auf die Zurückweisung der Klage vor dem Landgericht Berlin.
Weitere Informationen zu dem Fall gibt es auf FOCUS Online:
Zoff in der Carsharing-Branche
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