Ein Kupplungsschaden macht sich nicht langsam bemerkbar. Der Schaden tritt plötzlich ein und kann je nach Art der Vorschäden eher sanft oder mit einem Knall ablaufen. Die Kraftübertragung reißt ab. Es fühlt sich an wie ein Gummiband: Der Motor dreht hoch ohne dass es merklichen Vortrieb gibt. Auch die Ganganzeige empfiehlt, die nächste Fahrstufe einzulegen, obwohl man schon im größten Gang ist. Es riecht unangenehm süßlich stechend. In schlimmen Fällen steigt Rauch unter dem Fahrzeug auf.
Kupplungsschaden am GTI Clubsport mit manuellem Getriebe
Passiert das, sollte man auf keinen Fall weiterfahren. Selbst wenn das Auto vielleicht noch fährt: Die Kupplung überhitzt, die Beläge sind über der maximalen Haftungsgrenze und die Oberflächen der Kupplungsscheiben verglasen. Im Falle eines Mitglieds des MietwagenTalks machte sich der Kupplungsschaden plötzlich bemerkbar. Seinen VW Golf GTI Clubsport mit Handschaltung fuhr Crazer sehr vorausschauend mit einer Vmax von 130 km/h. Warum? Es war eine reine Zweckmiete, ursprünglich war FDAR gebucht aber an der Station nicht vorhanden. Also wurde es der GTI Clubsport. Der Spaß stand also nicht im Vordergrund, der GTI wurde vergleichsweise sanft gefahren. Bei einem Überholvorgang schnellte plötzlich der Drehzahlmesser bei 180 km/h nach oben – von 3.000 Touren auf 7.000, die Ganganzeige zeigte an, in einer zu kleinen Fahrstufe unterwegs zu sein. Ganz klar: Bei normaler bis sportlicher Nutzung passiert so etwas bei einem GTI nicht. Erst wenn zu oft bei hohen Drehzahlen mit schleifender Kupplung gefahren wird, knicken die Beläge irgendwann ein.
Teure Reparatur wird auf Mieter abgewälzt
Das hat zur Folge, dass der Reibwert im Kupplungskorb zu klein wird. Die Beläge rutschen ineinander durch und übertragen die Drehzahlen des Motors und die Kraft nicht mehr Richtung Räder. Eine Kupplung regeneriert sich nicht. Ist sie schon soweit verschlissen bzw. wie in diesem Fall von Vormietern gequält worden, hilft nur ein Austausch. Ein Kupplungstausch kostet viel Geld. Wir reden hier über Werkstattkosten und Entschädigungen für den Mietausfall in Höhe von bis zu 2.000 Euro. Verständlicherweise versuchen die Autovermietungen, sich dieses Geld bei den Mietern zurückzuholen. In der Logik der Autovermietungen muss derjenige den Schaden verursacht haben, der das Auto zuletzt bewegt hat – bei einem Kupplungsschaden kann es aber auch sein, dass er über lange Zeit von vielen verschiedenen Mietern mit unterschiedlichen Fahrstilen verursacht wurde. Ein Kupplungsschaden macht sich in der Regel auch erst in hohen Gängen, hohen Geschwindigkeiten bei entsprechend viel Last bemerkbar und ist im Stand von außen nicht erkennbar.
Gang raus, Warnblinker an, rechts ran und
Tritt ein Kupplungsschaden auf, sollte man wie so oft in brenzligen Situationen: Ruhe und einen kühlen Kopf bewahren. In jedem Fall muss das Auto abgestellt und nicht mehr bewegt werden. Ein Kupplungsschaden kann sonst weitere Schäden am Antriebsstrang nach sich ziehen. Einfach rechts ranfahren, Warnblinker setzen und mit der Notfallhotline der Autovermietung telefonieren. Die Nummern stehen im Mietvertrag oder sind gut sichtbar in die Windschutzscheibe geklebt. Erst hinterher kann es noch unangenehme Folgen haben: Teure Post von der Schadensabteilung flattert ins Haus. Nicht reagieren, weil man nichts dafür kann, ist keine Lösung. Wichtiger ist die richtige Argumentation. Man schildert wahrheitsgemäß die Fahrweise bis zum Auftreten des Schadens (schonend, normal, dem Verkehr und den Straßenverhältnissen angepasst), bezieht sich auf die Urteile, die der ADAC zusammengestellt hat (LG Berlin, Urteil vom 18.11.2011, Az. 56 S 36/11, LG Potsdam, Urteil vom 29. 06.2011, Az. 13 S 30/11, LG Landshut, Urteil vom 20.03.2011, Az. 14 S 254/11. LG Baden-Baden, Urteil vom 12.06.2007, Az. 5 S 19/06) und ergänzt, dass bei einem so jungen Fahrzeug wie dem Mietwagen so ein Schaden bei normaler Fahrweise nicht auftreten dürfen und Materialfehler nicht auszuschließen sind. Außerdem ist die Autovermietung in der Beweispflicht, dem einzelnen Mieter den Schaden zuzuweisen. Was bei einem Kupplungsschaden nicht seriös und rechtskräftig möglich ist.
Bild: Crazer für MietwagenTalk