Der Vertrag verlängert sich automatisch. Somit greift auch die Versicherung. Außer da will jemand sich stur stellen.
Wenn man sich an den AGB von Sixt orientieren möchte, verhält es sich leider nicht so:
a) Der Mietvertrag endet mit Ablauf der vereinbarten Mietzeit. Setzt der Mieter den Gebrauch des Fahrzeugs nach Ablauf der vereinbarten Mietzeit fort, so gilt das Mietverhältnis nicht als verlängert. § 545 BGB findet keine Anwendung.
b) Die vertragliche Haftungsfreistellung gilt nur für den Mietvertragszeitraum.
In der Praxis wird dies jedoch zumeist kulanter gehandelt. Zwei Beispiele:
1) Mieter wirft den Schlüssel 3h zu spät in den Nachttresor, dieser ist glücklicherweise mit einem Chip ausgestattet. Die Station freut sich, sie kann einen Zusatztag berechnen.
2) Mieter kommt einen Tag zu spät mit einem großen Schaden am Auto zur Station zurück, einen Unfallgegner gibt es nicht. Da Sixt sich betreffend VK-Schäden selbst versichert, wäre es wirtschaftlich betrachtet ein großer Schaden, dem Mieter die Haftungsfreistellung (sofern vereinbart) zu gewähren und selbst den größten Teil zu bezahlen. Man wird daher freundlich auf die AGB hinweisen und den vollen Schaden chargen.