In Frankreich gilt ab Juli ein neues Gesetz: Danach macht sich strafbar, wer mit dem Automobil ohne Alkoholtester (Blasröhrchen) an Bord unterwegs ist. Die Regelung gilt für Franzosen wie für ausländische Besucher.
Derlei Alkomaten müssen dann auch in den Mietwagen vorhanden sein, wie sie Geschäftsreisende ab den großen Airports oder Bahnhöfen in Frankreich nutzen. Wer mit 0,5 bis 0,8 Promille am Steuer erwischt wird und keine Alkoholteströhrchen im Auto mitführt, riskiert eine Gefängnisstrafe bis zu zwei Jahren, dazu eine Geldstrafe bis zu 4.500 Euro und den Verlust der Fahrerlaubnis.
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