Zusatzfahrer über Hotline für Teil der Miete nachtragbar?

  • Hi,


    gleich 2 Fragen auf einmal.


    1. Kann man per Hotline einen Zusatzfahrer eintragen lassen?


    2. Kann dieser Zusatzfahrer auf einen bestimmten Zeitraum der Miete begrenzt werden?
    Ich rufe z.B. am 5. Tag der Miete an und will für diesen letzten Tag den Zusatzfahrer eintragen lassen,
    also nur für einen Tag die Zusatzfahrerkosten zahlen, nicht für den ganzen Mietzeitraum.
    Ist das machbar (notfalls über Kundenbetreuung nachträglich)?


    Gruß,
    thermoman.

  • Hotline könnte ihn nachtragen, macht es wohl aber nicht. Es liegt ja keine Führerscheinkontrolle vor.



    Zweitfahrer können nur in den gesammten Mietvertrag eingegeben werden. Demnach ist eine zeitweise Eintragung meiner Meinung nach nicht möglich.


    Du kannst ja auch nicht nur für die letzten zwei Miettage z.B. die CDW auf 0,00 € setzen weil du an den zwei Tagen weiter weg fährst z.B.


    Oder das Navi brauchst du nur von Montag bis Mittwoch und schwörst es von Mittwoch bis Freitag nicht zu verwenden.


    Wenn etwas im Mietvertrag drin steht, dann auch auf die komplette Dauer!

  • Du kannst ja auch nicht nur für die letzten zwei Miettage z.B. die CDW auf 0,00 € setzen weil du an den zwei Tagen weiter weg fährst z.B.


    Warum eigentlich nicht? Es ist eben technisch nicht möglich. Das Risiko bleibt aber das gleiche, sofern wahre Angaben zum Schadenzeitpunkt gemacht werden. Man könnte ja auch den alten Mietvertrag beenden und dann einen für zwei Tage mit 0 Euro SB abschließen. Finanziell macht das natürlich in den meisten Fällen keinen Sinn.



    Oder das Navi brauchst du nur von Montag bis Mittwoch und schwörst es von Mittwoch bis Freitag nicht zu verwenden.Wenn etwas im Mietvertrag drin steht, dann auch auf die komplette Dauer!


    Das Beispiel passt auch nicht wirklich. Man kann es ja definitiv die ganze Zeit nutzen, da es ja zur Verfügung steht. Eine Kontrolle ist nicht möglich. Ein zweiter Fahrer kann die ganze Zeit ohne Eintragung fahren solange nichts passiert. Durch den ADAC Tarif waren die Zweitfahrer für mich immer kostenlos. Ich hätte aber schon ein Problem damit, wenn ich einen Tagessatz bezahlen soll und bei einer 3-Wochen-Miete der Zweifahrer nur eine Woche fährt, weil ich ihn z.B. erst irgendwo abholen muss. Das erhöhte Risiko besteht ja nur an den Tagen an denen er tatsächlich fährt. Würde er an Tagen fahren an denen er nicht eingetragen ist, dann wäre es für mich das gleiche, als wenn er überhaupt nicht eingetragen wäre.

  • Ich frage deshalb, weil ich schonmal von einem RSA nach einem fremdverschuldeten Unfall, bei dem meine nicht eingetragene Freundin den Mietwagen fuhr, gefragt wurde, warum ich nicht einfach die Hotline angerufen und Sie als Zweitfahrer habe nachtragen lassen (um eventuellen Problemen mit Sixt bei solch einem Unfall vorzubeugen).


    Damals bei dem Unfall hatte es keine Folgen für mich bzw. Sie, da der Unfallgegner 100% Schuld hatte und dessen Versicherung für den Schaden aufkam.

  • Das Problem ist weiterhin dass der FS nicht geprüft werden kann. Der RA/Hotlinemensch ist verpflichtet den FS zu sehen, und zwar im original. Wenn ein RSA ein Fahrzeug herausgibt und der Mieter wenige Meter hinter der Station angehalten wird und sich dann rausstellt dass er keinen FS besitzt, ist der RSA seinen Lappen, und wohlmöglich seinen Job los.


    Ruf doch mal an der Hotline an und frag ;)

  • Hier mal ein Auszug aus dem StVG


    "Die gesetzliche Grundlage für die Führerscheinkontrolle ergibt sich aus dem Straßenverkehrsgesetz § 21 StVG Absatz 1 Ziffer 2.


    Dort ist geregelt, dass derjenige mit einer Freiheitsstrafe bis zu einen Jahr oder mit Geldstrafe bestraft werden kann, wer als Halter eines Kraftfahrzeuges anordnet oder zulässt, dass jemand das Fahrzeug führt, der die dazu erforderliche Fahrerlaubnis nicht hat, oder dem das Führen eines Fahrzeuges nach § 44 des Strafgesetzbuches oder nach § 25 dieses Gesetzes verboten ist."


    Also sollte jetzt andeutig sein das es die Hotline nicht kann.

  • Wenn jemand im Mietvertrag als berechtigter Fahrer nachgetragen wird, ist das meiner Auffassung nach eine rein die Versicherung betreffende Entscheidung. Ob die Person tatsächlich Gewalt über das Fahrzeug bekommt und fährt, hat damit nichts zu tun.
    Es ist meiner Meinung nach also möglich, berechtigte Fahrer auch ohne physisches Vorhandensein des Führerscheins einzutragen. Dies verstieße nur ggf gegen Sixt-interne Regelungen, jedoch nicht gegen § 21 StVG.
    Wie immer bei Autovermietungen gilt: Alles ist möglich. Nur die Motivation der Mitarbeiter spielt eine Rolle.

  • Das Beispiel passt auch nicht wirklich. Man kann es ja definitiv die ganze Zeit nutzen, da es ja zur Verfügung steht. Eine Kontrolle ist nicht möglich.

    @S v e n:
    Ich glaube du hast nicht richtig gelesen bzw richtig verstanden.


    Das erste Zitat von dir bestätigt mein Beispiel mit der CDW. thermoman fragte auch nur nach der Eintragung in den aktuellen Mietvertrag, dass es mit einem neuen Mietvertrag natürlich klappt dürfte wohl jedem hier klar sein


    Das Navi-Beispiel bezieht sich auf den ersten Post von thermoman in welchem er fragt, ob man einen Zweitfahrer zeitweise eintragen lassen kann. Da passt das Beispiel mit dem Navi, was man auch nur komplett hinzubuchen kann, doch perfekt.


    Wenn du das Navi für z.B. 5 € / Tag dazu buchst, wird es ganz normal auf den Mietvertrag und somit die ganze Mietdauer angerechnet. Genau das sollte die Aussage von mir rüberbringen!


    Und warum das "auch nicht"?
    Ich lese aus beiden Kommentaren von dir eine Bestätigung meiner Aussage ?(

  • diskutieren wir jetzt, ob es fair ist, dass der Zweitfahrer die gesamte Zeit zahlen muss oder die Tatsache, ob es so ist?


    1. es ist so.
    2. wenn dem nicht so wäre, dann geh ich da morgen hin und sage, ich möchte von meiner letzten Wochenmiete den Dienstag und Donnerstag nicht berechnet haben, weil ich das Auto da nicht genutzt habe.

  • Ich lese aus beiden Kommentaren von dir eine Bestätigung meiner Aussage ?(


    Ich habe mich etwas unglücklich ausgedrückt. Ich wollte eigentlich nur sagen, dass es eigentlich Sinn macht nur für die Tage einen Zuschlag zu zahlen, an denen das Risiko erhöht ist, zB. eben durch einen zusätzlichen Fahrer, der das Fahrzeug fährt. Bei der CDW ist es ähnlich. Würde ich für zwei Tage jeweils 10 Euro extra bezahlen und an genau diesen Tagen passiert etwas, dann habe ich eben 0 Euro SB anstatt von X Euro. Sixt könnte das egal sein, da ich es über einen separaten Mietvertrag hätte auch buchen können.


    Sowohl das eine als auch das andere ist zum einen technisch nicht möglich und zum anderen wohl auch nicht gewollt, denn man kann ja mehr Geld verdienen, wenn man den Zuschlag für den gesamten Zeitraum erhebt, anstatt nur für den Zeitraum zu dem ein erhöhtes Risiko besteht. Das ganze macht natürlich nur Sinn, wenn man dies im Vorhinein festlegen müsste und nicht wie im Beispiel von Eurowoman.: rückwirkend machen kann.


    Ich hoffe es war ein wenig verständlicher, was ich sagen wollte.

  • Peak_me warum sollte ich jemanden eintragen als Fahrer der nicht fährt?


    Also das mach ich bei fast jeder miete.
    ich lasse meine freundin eintragen, ob sie dann fährt oder nicht ist völlig offen je nachdem ob und was ich mal am abend getrunken habe ;):D
    zweitfahrer ist ja kostenfrei.

  • Dann hätte ich aber mal noch ne kurze Frage vorher: Wie sieht es eigentlich aus, wenn ich den Zweitfahrer während der laufenden Miete eintragen lasse, also meinetwegen 7 Tage das Auto habe und am 5.Tag den Fahrer eintragen/nachtragen lasse?