ENTERPRISE AV: Kleiner Kratzer an Radzierblende - EUR 80,00

  • Hallo,


    ich lese hier schon länger mit und muss wegen einer eher unerfreulicheren Sache meinen ersten Beitrag erstellen.


    Ein Mitarbeiter hat bei Enterprise, ein Autovermietung mit welcher wir immer unzufriedener sind, ein TOYOTA- Kleinwagen zurück gebracht,
    Angeblich hat er einen kleinen Kratzer an der Felge und der Zierblende verursacht.
    In der Fil. wurden ihm sofort EUR 80,00 dafür in Anrechnung gebracht ohne Schadensmeldung / Bilder o.ä..


    - Sind das nicht im weitesten Sinne normale Gebrauchsspuren?
    - Wie sieht es bei einer Anrechnung ohne Schadensmeldung aus? Bei Kleinschäden sei das üblich. Ist es auch vertraglich so geregelt?
    - Sind EUR 80,00 für einen solchen Schaden angemessen?


    Über Tipps wäre ich sehr dankbar, da ich mich wirklich über den Mitarbeiter und die AV ärgere.
    Über den Mitarbeiter weil er bei TOYOTA einfach eine Blende für 12,50€ hätte kaufen können, daes sich wirklich nur um einen "Schönheitsfehler" handelt.
    Über die AV, weil diese einfach Abzüge - in doppelt Höhe der Kosten der Anmietung und in Höhe von 1% des Fahrzeugneuwerts - vornimmt ohne Rücksprache mit dem Kostenträger zu halten.


    Gruß
    Novus

  • Zu Gebrauchsspuren an Mietwagen gibt es schon Gerichtsurteile und das war auch schon Thema im MWT, ob sich allerdings Enterprise darauf einlässt? Die Abrechnung von Kleinschäden muß dann wohl in den AGB oder im Vertrag geregelt sein. Ich kenne die AGB von Enterprise nicht, meine letzte Miete dort ist schon über 10 Jahre her.


    Angeblich hat er einen kleinen Kratzer an der Felge und der Zierblende verursacht.


    Wenn unter der Zierblende auch Kratzer an der Felge waren können die wohl kaum vom selben Unfall stammen. Wobei ich die 80 EUR für den Schaden nicht als zuviel abgerechnet ansehe: Neue Felge, neue Blende, Aus- und Einbau des Rades, etc.

  • Zu Gebrauchsspuren an Mietwagen gibt es schon Gerichtsurteile und das war auch schon Thema im MWT, ob sich allerdings Enterprise darauf einlässt? Die Abrechnung von Kleinschäden muß dann wohl in den AGB oder im Vertrag geregelt sein. Ich kenne die AGB von Enterprise nicht, meine letzte Miete dort ist schon über 10 Jahre her.

    naja, wenn's in den AGB 'versteckt' ist, ist das ja nicht zwingend fuer den Kunden verpflichtend, auch dazu gibt's schon Urteile...


    Da bei diesem Vermieter regelmaessig solche Zickereien auftauchen, bin ich bei (meinen u.a. deswegen mittlerweile sehr selten gewordenen) Anmietungen dort extrem pingelig und lasse auch Kleinigkeiten als Schaden vermerken...


    Andererseits hat auch schon ein energisches Bestreiten (direkt bei Rueckgabe), dass das von mir verursacht sein soll, zu einem kopfschuettelnden "naja..." gefuehrt, es kam auch nix hinterher :)


    Zitat


    Wenn unter der Zierblende auch Kratzer an der Felge waren können die wohl kaum vom selben Unfall stammen. Wobei ich die 80 EUR für den Schaden nicht als zuviel abgerechnet ansehe: Neue Felge, neue Blende, Aus- und Einbau des Rades, etc.

    wieso willst Du da das Rad abbauen? Ausserdem werden solche 'Schaeden' sowieso nicht repariert, sondern dienen eher der Ergebnisverbesserung (also das finanzielle Betriebsergebnis) - solange es sich nur um kleine Schrammen an Radkappen o.ae. handelt...

  • Ergebnisverbesserung? Ist dir schonmal der Gedanke gekommen, dass das bei Mietwagen ähnlich wie bei Leasing-Rückläufern gehandhabt wird? Da wird jeder nicht reparierte Schaden beim Fahrzeugwert in Abzug gebracht.

  • Ich bin davon ausgegangen, daß die Felge getauscht werden muß. Keine Ahnung ob das in diesem Fall verhältnismäßig oder bei einer Abrechnung nach Vollkaskobedingungen üblich ist.