Schäden an Mietwagen

  • Ich hab mal folgende Frage, zu der ich in der Suche auf die schnelle nichts gefunden habe:


    Nicht selten bekommt man ja von den Vermietern ein Fahrzeug mit kleinen Vorschäden. Für diese muss ja der Verursacher haften. Müssten die Schäden dann nicht auch zeitnah behoben werden? Oder sammelt man das bis sich die Reparatur "lohnt"? Wie regeln das die Autovermieter im allgemeinen?



    Ich hoffe ihr versteht mein Anliegen bei dieser Hitze ;)


    LG,
    Bernd

  • Also ich denke bei einem Großteil der Fahrzeuge sind die Schäden so groß das diese direkt ausgeflottet werden (nicht mehr fahrbereit) oder die Schäden bleiben einfach so wie sie sind und werden ggf. bis zum Laufzeitende bei Sixt nicht ausgebessert (Kratzer, kleine Dellen etc.). Sonst könnte man Schadenslisten die länger sind als ein normaler MV garnicht erklären. ;)

  • Da gibt es ein eigentlich recht durchgängiges Muster:


    Auto fahrbereit, verkehrssicher und sieht nicht allzu schlimm aus: Fahrzeug wird weitervermietet und idR mit Schaden ausgeflottet
    Auto fahrbereit, verkehrssicher und sieht schlimm aus: Fahrzeug wird weitervermietet und ggf. repariert, sobald es möglich ist
    Auto ist nicht mehr fahrbereit bzw. verkehrssicher: Fahrzeug wird sofort repariert, wenn es sich lohnt, sonst ausgeflottet

  • Wie lang Dauert denn in der Regel, bis mann ein Schreiben von Sixt bekommt, wenn man einen Wagen mit Front-Schaden dort abstellt.


    Was denkt Ihr denn wie hoch der Schaden sein wird, da ich nicht weiß ob in meinen Fall die SB greift. Ich rechne so mir 3-4K.
    Um noch ein wenig zu Sparen...


  • Ich wollte nicht gleich einen neuen Thread eröffnen, deshalb hier kurz meine Fragen:


    Ich habe momentan einen 320d von Sixt übers Wochenende. Der eingetragene Zweitfahrer meiner Miete hat heute auf der Autobahn bei höhrer Geschwindigkeit einen Vogel erwischt. Dadurch ist die Frontschürze unterhalb der Kennzeichenhalterung an einer Stelle gerissen/gebrochen.


    Die Miete geht noch bis Montag morgen. Eigentlich sollte der Zweitfahrer das Auto morgen Abend bei Sixt auf den Hof stellen.
    Sollte er wegen des Schadens lieber morgen in der Öffnungszeit zur Station fahren und ein Schadensprotokoll ausfüllen und alles fotografieren lassen?
    Was muss noch beachtet werden?


    Buchung war über den ADAC mit 850 € SB und Bezahlung erfolgte mit meiner LH Kreditkarte.


    Ich wäre sehr dankbar für hilfreiche Tipps zwecks Abwicklung.

  • In den Vermietbedingungen werden sie geholfen:

    Zitat

    G: Unfälle, Diebstahl, Anzeigepflicht, Obliegenheiten
    1. Nach einem Unfall, Diebstahl, Brand, Wild- oder sonstigen Schaden hat der Mieter oder der Fahrer unverzüglich die Polizei zu verständigen und hinzuzuziehen; insbesondere den Schaden bei telefonischer Unerreichbarkeit der Polizei an der nächstgelegenen Polizeistation zu melden. Dies gilt auch dann, wenn das Mietfahrzeug gering beschädigt wurde, und auch bei selbstverschuldeten Unfällen ohne Mitwirkung Dritter.
    2. Bei jeglicher Beschädigung des Fahrzeugs während der Mietzeit ist der Mieter verpflichtet, die Vermieterin unverzüglich über alle Einzelheiten des Ereignisses, das zur Beschädigung des Fahrzeugs geführt hat, schriftlich zu unterrichten. Der Mieter soll zu diesem Zweck den bei den Fahrzeugpapieren befindlichen Vordruck für einen Unfallbericht in allen Punkten sorgfältig und wahrheitsgemäß ausfüllen. Zudem kann der Vordruck jederzeit bei der Vermieterin telefonisch angefordert oder auf den Webseiten der Vermieterin abgerufen werden.

    www.sixt.de/fileadmin/sys/agb/sixt_DE_de.pdf