Ich hab mal folgende Frage, zu der ich in der Suche auf die schnelle nichts gefunden habe:
Nicht selten bekommt man ja von den Vermietern ein Fahrzeug mit kleinen Vorschäden. Für diese muss ja der Verursacher haften. Müssten die Schäden dann nicht auch zeitnah behoben werden? Oder sammelt man das bis sich die Reparatur "lohnt"? Wie regeln das die Autovermieter im allgemeinen?
Ich hoffe ihr versteht mein Anliegen bei dieser Hitze
LG,
Bernd