Hallo,
ich hab eine Frage zu den Mehrwertsteuerangaben bei den Inseraten von Gebrauchtwagen bei diversen Onlineportalen. Es gibt dort ja die Unterscheidung zwischen MwSt ausweisbar und nicht ausweisbar.
Ich bin bisher davon ausgegangen, dass die Angabe "MwSt nicht ausweisbar" gleichzusetzen ist mit einem Verkauf auf "Kommision" bzw "im Kundenauftrag", da ja eine Privatperson m.W. keine MwSt ausweisen darf. Oder muss der Verkauf im Kundenauftrag explizit angegeben sein?
Oder ist eher so, dass die MwSt nur bei Fahrzeugen ausgewiesen werden kann, die vorher in Firmenbesitz waren, weil beim Ankauf von Privat keine Mehrwertsteuer zu zahlen ist und diese somit auch nicht an den Kunden weitergegeben werden kann.
Oder anders gefragt: Wenn ich der Gewährleistung wegen einen Gebrauchtwagen unbedingt von einem Händler kaufen will, muss ich dann auf die Angaben zu MwSt achten oder nicht.
Danke schon mal im Vorraus