Ich nehme an, dass vor Mietbeginn auch eine detailierte Untersuchung stattfindet, damit man genau feststellt, inwieweit sich der Zustand des Wagens verschlechtert hat? Und anschliessend ermittelt man die Differenz des Verschleisses vorher im Vergleich zur zweiten Untersuchung, stellt dies in Relation zum Gesamtverschleiss während der Lebensdauer des Bauteils und lässt den Mieter den entsprechenden Anteil an den Bauteilen zahlen? (ich nehme ja mal an, dass nicht gleich der Motor getauscht werden soll, weil jemand das Gaspedal bei 95 Grad zu 54% betätigt hat).
Dann ersetz das halt durch:
Wird der Motor zu Lasten des Mieters getauscht.
Ich will nur sagen: Solange man nicht auf die Mieteinnahmen angewiesen ist, kann man ja die Hürde beliebig hoch legen. Wer damit einverstanden ist wird mieten, wer das nicht will, der nicht … so what?