Smartphones sind praktisch, auch für Autofahrer. Ist kein Navigationssystem im Mietwagen oder im privaten PKW verbaut, nutzt man einfach eine der zahlreichen Navigations-Apps. Doch ist das überhaupt zulässig?
Nicht unbedingt, sagt das Oberlandesgericht Hamm und stellt in einem aktuellen Urteil fest, dass Smartphones unter Umständen auch als Navigationshilfe eine Ordnungswidrigkeit darstellen.
Verhandelt wurde der Fall einer Autofahrerin, die das Smartphone während der Fahrt als Navigationshilfe in der Hand hielt und dermaßen abgelenkt war, dass sie nicht einmal die Polizeistreife neben sich bemerkte.
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