So ich hab hier auch mal ne Frage:
Also Person A hat 2002 den Führerschein gemacht, 2005 wurde wegen einer Alkfahrt entzogen und nun im April 2013 nach einer MPU wiedererteilt.
Person A hat ein Dokument von der Fahrerlaubnisbehörde aus der hervorgeht, dass von 2002 bis 2005 schon mal eine Fahrerlaubnis erteilt wurde.
Wenn er jetzt bei den großen Vermietern diese vorlegt erkennen die das dann an wg. Mindestführerscheinbesitz??
Vielen Dank für eure Hilfe