Fahrzeug mieten aber durch Abgabe des Führerscheins für ein halbes Jahr ist das Erteilungsdatum somit unter einem Jahr!!!!

  • Hallo zusammen!


    Ich hatte mir vorgenommen ein Fahrzeug zu mieten in Griechenland für kommenden August. Das Problem ist nur das auf meinem Führerschein der "Erhalt der Fahrerlaubnis" 2 Monate weniger als 1 Jahr beträgt, da ich meinen Führerschein letztes Jahr für ein halbes Jahr abgeben musste. Das neue Ausstellungsdatum liegt über dem Jahr nur soviel ich weiß, wird dieses nicht als Nachweis/Besitz akzeptiert. Seit meinem 18. Lebensjahr (jetzt 30 Jahre) bin ich eigentlich im Besitz einer gültigen Fahrerlaubnis. Bis auf dieses halbe Jahr war ich nicht im Besitz.
    Gibt es vlt. irgendeine möglichkeit doch ein Fahrzeug zu mieten das auf meinen Namen ausgestellt wird? Wie sieht es mit einer Abschrift der Führerscheinakte aus, die beweist das man eigentlich schon genug Fahrpraxis hat und eigentlich schon länger im Besitz ist? Wird so etwas anerkannt?


    Kann man mit den Griechen dort ein wenig tricksen wenn man ein Fahrzeug vor Ort mieten möchte?


    Es gibt doch bestimmt eine Lösung, daher hoffe ich auf reichliche Info von euch!


    Gruss JD

  • Wenn du ihn nicht neu gemacht hast somdern nur temporär abgegeben hast
    Dann zählt doch das ursprüngliche erteilungsdatum


    Wichtig ist das erteilungsdatum und nicht das ausstellungsdatum

  • Bei einer Verzichtserklärung gibt es meines Wissens aber auch ein neues Erteilungsdatum.

  • Richtig, durch den Verzicht gab es ein neues Erteilungsadtum und das beträgt weniger als ein Jahr (Okt. 2012).


    Daher die Frage ob es irgendeine Möglichkeit gibt, Abschriften etc. um an einen Mietwagen zu gelangen!

  • Daher die Frage ob es irgendeine Möglichkeit gibt, Abschriften etc. um an einen Mietwagen zu gelangen!

    Ich bezweifle, dass ein griechischer RSA irgendwelche "Abschriften" von Akten aus deiner lokalen Führerscheinstelle akzeptiert. Frag doch einfach mal bei der AV deiner Wahl, ob sich was machen lässt. Wenn du nachweislich alt genug bist und eine ausreichende Bonität glaubhaft machen kannst, erscheint mir dies als der sinnvollere Weg.

  • Wird der Führerschein länger als xx Monate entzogen, wird eine neuer, dann mit neuem Erteilungsdatum, ausgestellt, auch wenn der Führerschein nicht neu gemacht werden muß. Das hatten wir hier schon einmal diskutiert, vermutlich in dem von peak_me verlinkten Thread. Letztendlich wird keine Autovermietung sich so ohne weiteres auf irgendwelche zusätzlichen Dokumente einlassen, im Ausland dürfte es mit Dokumenten in deutscher Sprache auch nicht einfacher werden. Die Kontrolle des Führerscheins ist bei den Autovermietern "automatisiert" und ein einfacher Mitarbeiter wird da keinen Entscheidungsspielraum haben, es sei denn er macht das auf eigenes Risiko. So etwas sollte man vorab bei der Station (im Ausland natürlich nicht möglich) und ggf. auf höherer Ebene mit dem Vermieter klären und das dann schriftlich zur Vorlage bei Mietbeginn, damit der RSA das auch glaubt.

  • Ok, das ganze heisst dann also im Klartext, entweder ruf ich Griechenland mal an und versuche das zu klären ob die evtl .ein Fahrzeug trotzdem vermieten oder ich geh einfach leer aus und muss gucken wo ich bleibe.


    Soll ich dann doch lieber alles noch in Deutschland klären oder ist es doch besser mit dem AV in Griechenland Chalkidiki?????