Streit um Abschleppkosten beim Carsharing

  • Auf Spiegel Online gibt es einen neuen Artikel, der sich mit einer interessanten Frage zum Thema Carsharing befasst: Darf ich den Wagen in einem später einsetzenden Halteverbot parken und wann endet die Sorgfaltspflicht für das gemietete Auto?


    Auslöser ist ein Streit zwischen einem Carsharing-Nutzer und dem Carsharing-Dienst Multicity von Citroën...


    Zitat

    Für Hans-Peter Bunt war es der teuerste Kurztrip seines Lebens. Vor dem Berlin-Besuch von Obama parkte er ein Carsharing-Mobil in der City, wenig später griff ein Halteverbot, der Wagen wurde abgeschleppt. Nun tobt ein Streit darüber, wer die Kosten in Höhe von 180 Euro trägt.


    Abgestellt, abgeschleppt - und abgezockt?

  • warum nur hab ich das Gefühl, dass hier mehrere Leute einfach mal ihr Gehirn ausgeschaltet haben...


    man hätte ja auch einfach mal anrufen können und sagen können, nehmt das Ding da innerhalb von einer Stunde weg, dann ist alles gut.


    nein, wir müssen einen Staatsakt draußmachen und Gerichte damit beschäftigen, weil irgendwo steht geschrieben, dass man nicht anrufen muss, sondern gleich den Abschlepper beauftragen kann.


    EDIT: allzu lang kann die Sorgfaltspflicht eh nicht sein, dann ist nämlich die Batterie leer :)

  • Die AGBs der Firma sind aber weniger eindeutig als die von zB Drivenow. Während es bei letzteren 48 Stunden sind, ist bei seinem Anbieter von "angemessener " Zeit die Rede. Das können auch 24 Stunden sein, dann ist er fein raus.


    Ich finde 48 Stunden "Nachhaftung" auch etwas viel.


    Außerdem sollte bei carsharing-Fahrzeugen die Polizei einfach den Anbieter kontaktieren, statt direkt abschleppen zu lassen. Ein Abschleppen als "Strafe damit ers lernt" ist bei einem Unternehmen sinnlos (im Gegensatz zum privaten vorsätzlichen Falschparker) und schneller wäre es wahrscheinlich auch gegangen. Billiger allemal.

  • Man sollte schon zwischen AGB und Verwaltungsrecht unterscheiden.


    Aber bei genauerem Nachdenken: Auch bei Unternehmen zahlt ja am Ende ein Privater, insofern besteht ja doch ein Lerneffekt durchs Abschleppen.


    Ergibt die Merkregel für Car-sharer: Nur da parken, wo das Auto mindestens 48 Stunden stehen kann. Dann gibt es auch keinen Konflikt mit den Verwaltungsbehörden, die ja 48 Stunden warten müssen, bevor ihre Anordnung gegen ein stehendes Fahrzeug gilt.


    (Allerdings finde ich diese 48h Regel (diesmal die verwaltungsrechtliche) auch daneben. Heutzutage ist es für Behörden kein Problem mehr, den Halter zu erreichen. Die Politik will, dass man sein Auto stehen lässt, aber wehe man schaut nicht alle 48 Stunden hin? Sehr inkonsequent.)

  • Politik und Verwaltung sind aber 2 Paar Schuhe.
    Und ausserdem ist das mit dem Auto stehen lassen nur einer (erst wollte ich hier was wertendes reinschreiben) Partei wichtig; alle anderen ahnen wohl, dass das CO2 uninterresant ist. Stichworte dazu wären "CH4" und Erwärmungsstop.

  • Multicity schreibt auf seiner Facebookseite unter Bezugnahme auf den auch hier zitierten spiegel.de-Artikel dazu:

    Zitat

    Unser Tipp: Gelten (temporäre) Parkverbote, die erst zu einem späteren Zeitpunkt in Kraft treten, solltet ihr das Fahrzeug hier nicht abstellen – auch wenn zum Zeitpunkt des Abstellens noch kein Halteverbot besteht. Der Grund: Niemand kann garantieren, dass das Fahrzeug noch rechtzeitig durch einen Anderen weggefahren wird.


    Übrigens: Schilder mit temporären Parkverboten werden in der Regel mindestens 72 Stunden vor Inkrafttreten aufgestellt. Das bedeutet: Tritt ein Parkverbot nach mehr als 72 Stunden nach Abstellen eines Fahrzeugs in Kraft, trägt Multicity die Abschleppkosten für Fahrzeuge, die im Halteverbot stehen. Denn dann gehen wir nicht davon aus, dass der letzte Fahrer von dem Halteverbot wusste.