MyDriver will nach Gutscheineinsatz den vollen Betrag

  • was nun unter Individualabrede fällt, bzw. ob da jedes beliebige Telefonat drunter fällt oder was schriftlich fixiert sein muss o.ä..


    Individualabrede kann tatsächlich alles sein, was einem Erklärwert beigemessen sein kann, jedenfalls dann, wenn es vom Vertragspartner so verstanden und wiederum dessen Einverständnis erklärt wird, also auch bpsw. ein Zeigen auf ein Schild mit korrespondierendem Nicken. So etwas kann auch uU eine Vertraglich vereinbarte Formklausel (jedoch keinesfalls eine gesetzliche Formvorschrift) aufbrechen, das ist nach den Umständen des Einzelfalls auszulegen, das größte Problem bildet dabei regelmäßig die Beweisbarkeit dessen, was sich abseits des Geschriebenen befindet...