Europcar GoZen und GoZen+
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Jetzt gibt es schon Mindestalter für Versicherungen und nicht nur Fahrzeugklassen
Naja und 19 bzw 25€ pro Tag (ich nehme mal an, dass das der /Tag Preis ist) sind schon ziemlich happig und wären es mir nicht wert. Gibt ja immerhin die LWV -
Hm, Reifenschäden sind so ein Thema...
In den Allgemeinen Vermietbedingungen von Europcar heißt es:
"10. Haftung des Mieters
b. Wird eine Haftungsbefreiung gegen Zahlung eines zusätzlichen
Entgeltes vereinbart, stellt Europcar den Mieter nach den Grundsätzen
einer Vollkaskoversicherung mit nachfolgender Selbstbeteiligung
zuzüglich einer Kostenpauschale von € 29,50 für Schäden am Mietfahrzeug
frei. Die Haftungsbefreiung erfasst die Beschädigung durch Unfall, d.h.
durch ein unmittelbar von außen her plötzlich mit mechanischer Gewalt
einwirkendes Ereignis; Brems-, Betriebs- und reine Bruchschäden sind
keine Unfallschäden. Von der Haftungsbefreiung sind daher insbesondere
Schäden nicht erfasst, die durch eine unsachgemäße Behandlung und/oder
Bedienung des Fahrzeuges, etwa durch einen Schaltfehler oder eine
Falschbetankung oder durch das Ladegut entstanden sind. [...]
Diese Selbstbeteiligungen gelten nur, soweit keine davon abweichende individuelle Vereinbarung getroffen wurde.In den AKBs zur "normalen" Vollkasko heißt es beispielsweise bei der DEVK (S.15) :
"(4) Reifenschäden
Kein Versicherungsschutz besteht für beschädigte oder zerstörte Reifen. Versicherungsschutz besteht jedoch, wenn die Reifen aufgrund eines Ereignisses beschädigt oder zerstört werden, das gleichzeitig andere unter den Schutz der Kaskoversicherung fallende Schäden bei dem versicherten Fahrzeug verursacht hat."Ich habe mal beispielhaft die DEVK zitiert, habe diesen Passus auch schon bei anderen Versicherungen gelesen.
Allerdings gibt es auch die DEVK Vollkasko mit Premiumschutz (S. 55 A 5.1.5) wo eine Reifenversicherung durch die German Assistance Versicherungs AG existiert.
In Punkt A 1.3 (S. 57) steht: "Wir leisten eine Entschädigung bei unvorhergesehenen eintretenden Beschädigungen oder Zerstörungen eines versicherten Reifens, insbesondere für Reifenschäden durch spitze Gegenstände und durch Auftreffen auf Kanten.
In Punkt 1.5.1 heißt es weiter: "Nicht ersetzt werden Montagekosten, Auswuchtgewichte, Muttern, Ventile, Gasfüllungen und ähnliches. [...] Ersatzansprüche wegen mittelbarer oder unmittelbarer Folgeschäden (z.B. Abschleppkosten)[...]"
Stellt GoZen also eine Absicherung nach Grundsätzen einer Vollkasko mit Reifenversicherung dar?
Gruß
Tobias
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