Hallo Leute,
ich bin Neu hier und hoffe ihr könnt mir dennoch weiterhelfen.
Eine gemeinnützige Tagesstätte, bei der ich ehrenamtlich arbeite, macht mit den Teilnehmern eine einwöchige Reise zum Center-Parc in den Niederlanden. Dazu wurde von einer Autovermietung ein Bully angemietet, den ich als Fahrer für An- und Abreise fahren soll. Es gab dazu auch eine Vereinbarung.
Nun ist meine Schwester Betreuerin dieser Gruppe und begleitet die Reise. Direkt im Anschluss beginnt Sie mit ihrem Mann ihren Urlaub am selbigen Ort. Das bedeutet, sie fahren am Montag mit der Gruppe zu den Niederlanden, bleiben die Woche dort und fahren am Freitag mit mir wieder zurück nach Deutschland. Im Anschluss fahre ich die beiden wieder erneut in den Center-Parc und dabei habe ich jetzt eine Frage:
Fakten vorab:
1.) Das Fahrzeug ist ein Mietwagen und von der Einrichtung für 24h angemietet, muss also bis Samstag 08:00Uhr wieder aufn Hof stehen.
2.) Die zweite Fahrt (die ja privat ist, wurde von der Einrichtung erlaubt)
3.) Meine Schwester und ihr Mann müssen die Gruppe bei der Abreise begleiten (Menschen m. Behinderung), sodass diese Doppelfahrt zustandekommt
Frage:
- dürfen wir eine Freundin noch mitnehmen, oder gilt das immer noch als Firmenfahrt? Wäre die Freundin dann nicht versichert?
Ich bin nur für die Hin- und Rückfahrt der Einrichtung eingeteilt und bekomme nur für diese beiden Fahrten eine Aufwandspauschale. Das bedeutet doch, nach meinem Verständnis, dass die zweite Holland-Fahrt dann privat ist und nicht der Einrichtung unterliegt? Die Haftung müsste doch dann die normale Personenhaftpflicht des Vermieters sein und da wird doch nicht bestimmt wen ich mitnehme, oder?
Würde mich über Hilfe freuen, denn mein Schwager meint es sei bei deren Fahrt immer noch eine Firmenfahrt und die Freundin sei nicht versichert. Das kann ich mir beim besten Willen nicht vorstellen, da es ja eben nur ein popeliges Mietfahrzeug ist, dass auch normal bezahlt wurde. Wir nutzen es nur während der Mietzeit für eine weitere Fahrt und ich als Fahrer bin ja der gleiche. Zudem gibt es ja das OK für die Zweitfahrt von der Einrichtung. Nur warum dann nicht eine Freundin mitnehmen können?
Gruß,
Mario