Haftung für Personen

  • Hallo Leute,


    ich bin Neu hier und hoffe ihr könnt mir dennoch weiterhelfen.


    Eine gemeinnützige Tagesstätte, bei der ich ehrenamtlich arbeite, macht mit den Teilnehmern eine einwöchige Reise zum Center-Parc in den Niederlanden. Dazu wurde von einer Autovermietung ein Bully angemietet, den ich als Fahrer für An- und Abreise fahren soll. Es gab dazu auch eine Vereinbarung.


    Nun ist meine Schwester Betreuerin dieser Gruppe und begleitet die Reise. Direkt im Anschluss beginnt Sie mit ihrem Mann ihren Urlaub am selbigen Ort. Das bedeutet, sie fahren am Montag mit der Gruppe zu den Niederlanden, bleiben die Woche dort und fahren am Freitag mit mir wieder zurück nach Deutschland. Im Anschluss fahre ich die beiden wieder erneut in den Center-Parc und dabei habe ich jetzt eine Frage:


    Fakten vorab:
    1.) Das Fahrzeug ist ein Mietwagen und von der Einrichtung für 24h angemietet, muss also bis Samstag 08:00Uhr wieder aufn Hof stehen.
    2.) Die zweite Fahrt (die ja privat ist, wurde von der Einrichtung erlaubt)
    3.) Meine Schwester und ihr Mann müssen die Gruppe bei der Abreise begleiten (Menschen m. Behinderung), sodass diese Doppelfahrt zustandekommt


    Frage:
    - dürfen wir eine Freundin noch mitnehmen, oder gilt das immer noch als Firmenfahrt? Wäre die Freundin dann nicht versichert?


    Ich bin nur für die Hin- und Rückfahrt der Einrichtung eingeteilt und bekomme nur für diese beiden Fahrten eine Aufwandspauschale. Das bedeutet doch, nach meinem Verständnis, dass die zweite Holland-Fahrt dann privat ist und nicht der Einrichtung unterliegt? Die Haftung müsste doch dann die normale Personenhaftpflicht des Vermieters sein und da wird doch nicht bestimmt wen ich mitnehme, oder?


    Würde mich über Hilfe freuen, denn mein Schwager meint es sei bei deren Fahrt immer noch eine Firmenfahrt und die Freundin sei nicht versichert. Das kann ich mir beim besten Willen nicht vorstellen, da es ja eben nur ein popeliges Mietfahrzeug ist, dass auch normal bezahlt wurde. Wir nutzen es nur während der Mietzeit für eine weitere Fahrt und ich als Fahrer bin ja der gleiche. Zudem gibt es ja das OK für die Zweitfahrt von der Einrichtung. Nur warum dann nicht eine Freundin mitnehmen können?


    Gruß,
    Mario

  • Von meinem bescheidenen Standpunkt aus wäre es versicherungstechnisch problemloser, wenn Du das Fahrzeug an diesem besagten Samstag privat anmietest und Dir das (meinetwegen unter der Hand oder aber ganz offiziell mit Wertgutschein) von der Tagesstätte bezahlen lassen würdest.



    Ich bin kein Zivilrechtler (und habe mir ernstlich kein Versicherungsrecht auf die Fahnen geschrieben), habe aber für die Fahrt am Samstag folgendes Bedenken:
    Deine Schwester und ihr Mann (beides Angestellte?) sowie Du und die Freundin (beide "Extern") würde im Zweifelsfall nicht für eine Dienstfahrt sprechen, vor Allem wenn Du der Fahrer bist - eine Aufwandspauschale ist da zu wenig, um von "Mitarbeit" zu sprechen, zumal ein Bully keinen besonderen Führerschein (oder P-Schein) benötigt, was den Einsatz eines externen Kraftfahrers begründet.


    Wenn das Fahrzeug auf die juristische Person der Tagesstätte angemeldet ist, würde ich die Versicherungsgeschichte sehr genau mit ihnen absprechen. Es wäre nicht unüblich, wenn auf Dienstfahrten keine "Externen" Mitfahrer versichert sind. Sollte es da irgendwas in Richtung "Dienstwagen mit Privatnutzung" geben, wäre es entspannter.


    Die Vermieterpersonenhaftpflicht würde jetzt allerdings bei Dir als eingetragenem Fahrer wohl greifen.
    Wenn ihr das nicht als Dienstfahrt deklariert - und das mit der Tagesstätte als Mieterin vereinbar ist - sehe ich kein Problem.
    Wenn es als Dienstfahrt deklariert werden muss (Haftung der juristischen Person der Tagesstätte), Du als Fahrer für die fungierst, die anderen zwei Mitarbeiter sind und die Freundin eine private Unfallversicherung (Tramper / Gefälligkeit?) hat, wäre es ebenfalls unproblematisch.


    In den anderen Fällen würde ich mich eventuell mal an die ADAC-Verkehrsrechtler wenden.



    Alle Angaben ohne Gewähr.

  • Hi leute

    Zitat

    hmm, dass habe ich, bedeutet ja aber nichts anderes als wenn ich mit meinem Privatwagen eine Person mitnehme. So habe ich das nun verstanden.

    Zitat

    Von meinem bescheidenen Standpunkt aus wäre es versicherungstechnisch
    problemloser, wenn Du das Fahrzeug an diesem besagten Samstag privat
    anmietest und Dir das (meinetwegen unter der Hand oder aber ganz
    offiziell mit Wertgutschein) von der Tagesstätte bezahlen lassen
    würdest.

    Das geht leider nicht, da es eine Buchung der Reiseabteilung ist. Eigentlich wäre es auch ein anderer Wagen der Tagesstätte selbst oder der Kooperationswagen für soziale Einrichtungen von Ford Brau gewesen, da diese aber an den Terminen nicht zur Verfügung standen, wurde nun extern ein Wagen angemietet für die Hin- und Rückreise. Meine Schwester und ihr Schwager haben nur das Angebot bekommen den Wagen weiterzunutzen, da eben die Frei-Kilometer gut ausgehandelt waren und es für beide Reisen passen würde, und weil sie sonst sich nen eigenen teuren Wagen hätten mieten müssen.

    Zitat

    Deine Schwester und ihr Mann (beides Angestellte?) sowie Du und die
    Freundin (beide "Extern") würde im Zweifelsfall nicht für eine
    Dienstfahrt sprechen, vor Allem wenn Du der Fahrer bist - eine
    Aufwandspauschale ist da zu wenig, um von "Mitarbeit" zu sprechen, zumal
    ein Bully keinen besonderen Führerschein (oder P-Schein) benötigt, was den Einsatz eines externen Kraftfahrers begründet.

    Nein, meine Schwester und mein Schwager sind im gleichen Ehrenamt wie ich. Nur bin ich dieses mal für die Fahrt aufgrund meines Führerscheins als Fahrer eingeteilt und die beiden machen dann über die erste Woche die Begleitung der Behinderten. In der zweiten Woche, ihrer eigenen Ferien, gibt es aber niemanden auf denen sie aufpassen und machen ganz normal Urlaub - also nicht über die Einrichtung oder sowas. Führerschein ist B ausreichend für den Bully, da wir insgesamt nur 6 Leute sind.


    Zitat

    Wenn das Fahrzeug auf die juristische Person der Tagesstätte angemeldet
    ist, würde ich die Versicherungsgeschichte sehr genau mit ihnen
    absprechen. Es wäre nicht unüblich, wenn auf Dienstfahrten keine
    "Externen" Mitfahrer versichert sind. Sollte es da irgendwas in Richtung
    "Dienstwagen mit Privatnutzung" geben, wäre es entspannter.

    Dienstfahrt wäre ja aber nur die erste Fahrt, wenn ich es richtig verstehe. Angemeldet wurde es von der Reiseabteilung der Einrichtung. Und die Einrichtung hat gegenüber meiner Schwester die Erlaubnis gegeben, dass wir den Wagen für deren Privatanreise benutzen dürfen, da die unbedingt wollten, dass beide die Heimreise als Begleitung wieder mit zurückkommen - sonst hätten sie ja im Park bleiben können. Ich soll den Wagen nur wieder im Zeitraum der Buchung beim Verleiher abgeben und die Kilometergrenze einhalten sowie wieder volltanken.

    Zitat

    Die Vermieterpersonenhaftpflicht würde jetzt allerdings bei Dir als eingetragenem Fahrer wohl greifen.


    Wenn ihr das nicht als Dienstfahrt deklariert - und das mit der Tagesstätte als Mieterin vereinbar ist - sehe ich kein Problem.


    Wenn es als Dienstfahrt deklariert werden muss (Haftung der juristischen
    Person der Tagesstätte), Du als Fahrer für die fungierst, die anderen
    zwei Mitarbeiter sind und die Freundin eine private Unfallversicherung
    (Tramper / Gefälligkeit?) hat, wäre es ebenfalls unproblematisch

    So habe ich das auch verstanden, dass im Falle eines unverschuldeten Unfalls die ganz normale Personeninsassenhaftpflicht greift, welche hier beim Verleiher auch aufgelistet ist: http://www.avp-pranger.de/
    Ich denke aber auch, dass die das ja nicht als Dienstfahrt deklarieren, da ich ja sonst in meiner Funktion als Fahrer für die EInrichtung tätig wäre und eine weiterführende Vereinbarung erhalten haben müsste. Ich habe jedoch für die offizielle Fahrt nur eine Vereinbarung mit Aufwandsentschädigung für die Hin- und Rückreise der Teilnehmerreise. Nichts für die Fahrt danach, an der ich quasi auch privat agiere.


    So ganz komme ich daher jetzt nicht hinterher, ist das also nun so gut oder muss ich noch was klären?


    Gruß
    Mario

  • Geh mit deinem Anliegen zu einem Anwalt oder einem Verband der für dich zuständig ist. Nur da bekommst du verbindlich eine Auskunft und hast jemanden der dir für Fehlinformationen haftet. Bei Personenschäden geht es sehr schnell um hohe Beträge, da sollte man sich nicht auf Internetforen verlassen.

  • Nicht wirklich, ich bezahle doch nicht viele Euros für einen Anwalt, nur weil ich eine Frage zu einer Mitfahrerin habe. Ich erkundige mich morgen bei dem Verleiher mal und wenn das alles nicht hilft frage ich in der Einrichtung nochmal nach.


    thx