Hallo!
Normalerweise ist bei leichter Fahrlässigkeit der Arbeitgeber dazu verpflichtet die SB zu bezahlen. Das habe ich schon Herausgefunden.
Nur ist es bei mir so, dass ich einen Gewerbeschein habe und den Mietwagen zwar im Auftrag gefahren bin aber bei der Mietstation den Mievertrag unterschrieben hab. Die Reservierung und Kostenübernahme lief über die Firma mit der ich zusammengearbeitet habe. Nun kann man die Firma als meinen Kunden oder Auftraggeber deklarieren. Wenn ich sie als Kunde sehe, hafte ich meiner Logik nach mit den Risiko eines Selbstständigen. Wenn ich sie als Auftraggeber sehe, bin ich quasi ein Outsourcing Mitarbeiter. Jetzt stellt sich mir die Frage ob ich die SB in Rechnung stellen kann oder nicht. Will mich ja auch nicht blamieren. Das Geld will ich schon wiederhaben, zumal ich nicht der Verursacher war sondern reagiert habe. Der Verursacher ist abgehauen ohne das ich die Gelegenheit hatte sein Kennzeichen zu notieren. Ich muss auch nicht weiter mit denen zusammenarbeiten. Ich würds darauf ankommen lassen, wenn ich eine Chance habe das Geld wieder zu bekommen. Danke für Eure antworten.
Monogaz