Check24 - Erstattung ausgeschlossen wegen Verstoß gegen die Straßenverkehrsordnung

  • Problem: (Ausser dass mein Deutsch nicht so gut
    ist) Ich habe ein Mietwagen ueber Check24 vermietet – Vollkasko, ohne
    Selbstbeteiligung. Leider hatte ich ein Unfall mit einem Auto dass von meinen Rechten seite kam. Ich hatte gedacht dass es ein Hauptstrasse war, aber dass war es nicht. Also,vorfahrt Missachtung. Wir haben die Polizei angerufen und bei AutoEurope und Check24 angemeldet.


    Spaeter habe ich 960€ fuer die Schaeden bezahlt.


    Jetzt habe ich ein Email von Check24 bekommen – „Erstattung nicht möglich: Schäden, die durch
    Vorsatz oder grobe Fahrlässigkeit verursacht wurden, so auch durch falsche
    Betankung, bei Verstoß gegen die Straßenverkehrsordnung, bei Verhängung eines
    Bußgelds, bei fehlerhafter Betätigung von Handbremse oder Kupplung.*“


    Frage:
    „Bei Verstoß gegen die Straßenverkehrsordnung“..bedeutet das wirklich,
    dass in alle Falle wann ich was Falsch gemacht hatte, dass die Versicherung
    Nutzlos ist?


    Thanks,
    Brad

  • Ist die Versicherung von der Mietwagenfirma oder (so habe ich es verstanden) von Check24? Also mit wem ist die Versicherung abgeschlossen worden? ALLIANZ?
    Was steht in den AGB der Firmen drin?


    Kann mir nicht vorstellen, dass die bei so einem Schaden nicht zahlen, weil man gegen die StVO verstoßen hat!

  • Also habe mal nachgeguckt und check24 arbeitet da mit der Allianz Versicherung zusammen und in deren AGB steht nur das bei grober Fahrlässigkeit nicht bezahl wird.


    Brad1967: Guck in deinen Unterlagen nach ob da ein Versicherungsschein von der Allianz dabei ist und wenn ja ruf schreib die einfach mal an. Hoffe das der Unfall noch nicht zu lange her ist, da man es der Versicherung normalerweise innerhalb von 2 Wochen melden muss. Zudem gehe ich davon aus, das mit Verstößen gegen die STVO eher solche Sachen wie "Missachtung von roten Ampeln" gemeint sind.

  • Das sieht mir auch sehr unlogisch aus.
    Wenn es ne Vorfahrtsstraße gewesen wäre, haben wir nen Fall für die gegnerische Haftpflicht...


    Die Vollkasko soll ja grad in solchen Fällen greifen.
    Oder fehlen hier Infos? Tempo 90 in 30-Zone o.ä.? :)

  • Es ist durchaus üblich, dass Versicherungen unter bestimmten Umständen ihre Eintrittspflicht in einem gewissen Verhältnis reduzieren können, etwa bei Vorsatz oder grober Fahrlässigkeit. Leider scheint es in der Praxis so zu sein, dass Versicherungen sich gerne dahinter verstecken, um gar nicht leisten zu müssen. Ohne die AGB und den Sachverhalt genau zu kennen, kann und darf das hier aus der "Ferne" niemand verbindlich beurteilen. Gleichwohl ist es m.E. nicht ohne Weiteres durchsetzbar, allein wegen eines Verstoßes gegen die Vorfahrt die Versicherungsleistung komplett auf null zu kürzen. Zudem müsste man auch prüfen, inwieweit den Unfallgegner eine Haftungsverteilung trifft. Zwar bleibt dessen Vorfahrtsrecht auch durch verkehrswidriges Verhalten seinerseits zunächst unberührt, jedoch könnte ihn z.B. bei einer Geschwindigkeitsübertretung eine Mithaftung treffen, um nur ein Beispiel zu nennen. Dann müsste die Versicherung auch gegen Ihn Ansprüche geltend machen, welche wiederum die Ansprüche gegen den Versicherungsnehmer mindern.


    Sprich: der Sachverhalt lässt sich mit diesen Angaben nicht einfach als Ja/Nein-Frage beantworten, sondern muss differenziert betrachtet werden. Da die Gegenseite aber vermutlich nicht einfach nachgeben wird, dürfte sich hier die Beratung und Vertretung durch einen Rechtsanwalt empfehlen. Über weitere Updates zum Fall würde sich das Forum sicher freuen.


    Edit: Anrufe oder derartiges würde ich unbedingt vermeiden, hier bietet sich eher die klassische Email mit Zeugen im BCC an.

  • Thanks for answering so quickly! Das war aber schnell.


    Es war einfach eine vorfahrt Missachtung. Tempo, Alcohol, Drogen usw. spielt keine Rolle.


    Das Auto war von Autoeurope (durch Check24) vermietet. Meine Voucher von Check24 sagt nichts über Versicherungsfirma, und die Autoeurope website sagt auch nichts. Komisch. Ich habe die Auoeurope AGBs gelesen (zu spät)...


    "Eine Erstattung ist ebenfalls ausgeschlossen, wenn ein Verstoß gegen die
    örtliche Straßenverkehrsordnung zu einem Unfall geführt hat und/oder
    ein Bußgeld verhängt wurde und/oder eine Straftat begangen wurde
    und/oder wenn die Versicherung vor Ort (auch die Versicherung eines
    möglichen Unfallgegners) die Schadensregulierung ablehnt
    "


    Das sieht sehr klar aus, aber auch sehr ungerecht. Das ist fast wie ein Betrug oder?


    Gibt es ideen was ich machen kann, oder ist es Schwarz/Weiß?


    Cheers,


    Brad

  • Das sieht sehr klar aus, aber auch sehr ungerecht. Das ist fast wie ein Betrug oder?

    Betrug geht vielleicht etwas weit, dennoch drängt sich die Frage auf, ob der Verbraucher durch solche AGB nicht über die Maßen benachteiligt wird. Nach der Rechtsprechung sind z.B. Schaltfehler durchaus von der Haftungsfreistellung erfasst, was dafür spricht, dass die AGB in diesem Fall zumindest teilweise unwirksam sein könnten, gleiches kann für den Vorbehalt der Haftung bei grober Fahrlässigkeit gelten.


    Ich bin geneigt, die Sachverhaltsschilderung so zu verstehen, dass eine Vollkasko-Versicherung ohne Selbstbehalt, also mit 0,00 EUR Selbstbehalt vertraglich vereinbart war. Es gibt zu diesem Thema viel Rechtsprechung, Tenor ist, dass auch solche Versicherungen sich am Leitbild der Vollkaskoversicherung orientieren müssen.


    Die Erfolgsaussichten, sich gegen Check24 oder wen auch immer (die Gegenseite halt) zu wehren, dürften insgesamt ganz gut sein, wenn man sich dafür eines fachlich versierten Vertreters bedient, dessen Kosten man sich dann u.U. auch ersetzen lassen könnte.

  • Ich habe schon mit ein Anwalt Telefonisch gesprochen und er sagt dass ich soll eine Erstattung bekommen, wann es "ohne Selbstbeteiligung" auf dem Voucher steht.Jetzt habe ich den Voucher noch mal gelesen und es sagt, "Rückerstattung der Selbstbeteiligung".


    Gibt es eine unterschied zwischen die beiden?