Angebliche Fahrerflucht

  • Mein Vorschlag wäre, keine Aussage bei der Polizei und sich sofort einen Anwalt nehmen. Die Polizei ist hier in dem Fall nicht dein Freund und Helfer sondern Ermittlungsgehilfe der Staatsanwaltschaft. Aussagen kann man später immer noch, eine getätigte Aussage zu entlasten oder zurück zu nehmen ist dagegen sehr schwierig bis unmöglich.
    Wenn deiner Freundin vorgeworfen wird, Fahrerflucht begannen zu haben, ist das kein Kavaliersdelikt. Das ist eine Straftat mit den bekannten folgen. Ob deine Freundin was hätte bemerken können, wird ein Gutachter klären müssen. Zu 99% wird der Gutachter zu dem Befund kommen, daß deine Freundin den Unfall hätte bemerken müssen, da sich Geräusche in einem Auto recht gut übertragen. Die Folgen sind dann ja klar, Fahrverbot, Geldstrafe. Also wie Jimmy schon schrieb nur etwas freundlicher, keine Aussage, Rechtsanwalt einschalten.


    Grundsätzlich ist es nicht verkehrt, gegenüber der Polizei keine Aussage zu machen. Auch und insbesondere am Unfallort.
    Habe ich selbst im Bekanntenkreis erlebt, daß ein Unfallbeteiligter aussagte, " Mist, da hab ich wohl geschlafen (im Sine von nicht aufgepasst)"
    Folge: Versicherer hat sich bei der VK quer gestellt weil geschlafen ( im Sinne von gute Nacht) ja grob Fahrlässig bedeutet. Und dann ist das bei einem 70k € Fahrzeug gar nicht mehr zum lachen.

  • kleines Update ;):
    Verfahren wurde eingestellt, ein Bußgeldbescheid in Höhe von 35 € wird sie dennoch bezahlen müssen.
    Und mir fiel später noch ein dass sie die goldene BMW Amex hat. Da ist eine Verkehrsrechtschutz dabei. Da der Anwalt wohl darüber abgerechnet hat und sich keiner von der ARAG mehr gemeldet hat, gehe ich davon aus dass die Anwaltskosten übernommen wurden.