Angebliche Fahrerflucht

  • Meine Freundin ist in eine etwas prekäre Situation geraten. Dienstag kam die Polizei zu ihr auf die Arbeit da sie wegen Fahrerflucht angezeigt wurde.
    Jemand behauptet sie hätte am Vortag beim Ausparken ein anderes Auto berührt. Sie hat aber definitiv nichts mitbekommen.
    Fakt ist aber auch dass ihr Auto an der Stoßstange vorne an der Beifahrerseite nun Kratzer aufweist.
    Was ich nicht verstehe wieso die Polizei erst am nächsten Tag kam.
    Meine Freundin ist sich so sicher nicht schuld zu sein dass die am liebsten Gegenanzeige erstatten möchte. Macht das Sinn?
    Außer dem Kennzeichen des anderen Autos sowie den Namen des Halters, hat sie bisher nichts. Diese Daten hat sie von der Polizei erhalten.
    Der Versicherung hat sie den Schaden gemeldet, jedoch mit dem Hinweis dass sie den Unfall nicht mitbekommen hat.

  • Wenn der Schaden am Ihren Auto zum Unfallgegner passt schon mal drüber nachgedacht ob Sie es war und evtl. einfach nicht mitbekommen hat? Wenn dem so sei, Fehler sind Menschlich. Zum Unfall stehen und die Konsequenzen tragen. Dafür sind wir alle versichert. Ein Gutachter kann ganz genau bestimmen ob der Schaden an Ihrem Fahrzeug zum Geschädigten passt. Wenn das bestätigt wird dann ist es sowieso schwer aus der Nummer raus zukommen.

  • Die Schäden passen zueinander. Habe meiner Freundin auch schon gesagt dass sie es evtl. einfach nicht mitbekommen hat.
    Sie ist sich aber 100% sicher nicht schuld zu sein und vermutet eher dass gegen ihr Auto gefahren wurde...
    Naja evtl. nimmt sie sich einen Anwalt. Wäre halt richtig blöd zum Schluss Anwaltskosten zu haben + SB für den Schaden.

  • Sollte der Unfallgegner Ihr reingefahren sein und das auch noch angezeigt haben wäre das natürlich eine linke Nummer. Aber der Gutachter kann oftmals durchaus feststellen von welchem Fahrzeug aus die Bewegung stattgefunden haben muss. Von daher evtl. mal mit der Versicherung über einen Gutachter sprechen.

  • Warum die Polzei bei der Arbeit auftaucht ist mir auch etwas schleierhaft. Wahrscheinlich weil der Unfall laut dem Gegner da am Vortag stattfand? Polizei hat ihr wohl auch gesagt dass sie dem Schaden jetzt fotografiert hätten. Denke mal denen ging es drum den Schaden zu dokumentieren.
    Auto ist privat geleast und auf meiner Freundin angemeldet.
    Die angegebe Uhrzeit vom Unfallgegner passt. Da hatte sie Feierabend.

  • Wie geschrieben, alles andere als einen Anwalt zu nehmen wäre unklug. Besteht denn keine Rechtsschutzversicherung?!? Unerlaubtes Entfernen vom Unfallort ist eine Straftat, somit dürfte sich deine Freundin schon im Strafverahren als Beschuldigte befinden. Da keiner ausser dem Anwalt rausfinden kann, wer was wie gesehen hat ist es unabdingbar, einen aufzusuchen. Nur mal als Beispiel: Ein im Schreck und zu Rechtfertigung geäußertes "Das hab ich gar nicht mitbekommen" klingt ja erstmal nachvollziehbar, in Kombination mit einer möglichen Aussage des Zeugen "Die Dame wirkte leicht angetrunken" lässt das ganze dann schon wieder in nem anderem Licht erscheinen....das soll nicht die Situation dramatisieren sondern nur zeigen, wie schnell Aussagen mit denen man meint sich erklären auf einmal das Gegenteil bewirken.....

  • Hatte mal als Geschädigter nen ähnlichen Fall. Mir hatte jemand seine Hängerkupplung in die Stoßstange gedrückt.


    Die Förster haben das Thema relativ schnell eingestellt mit der Begründung der andere hätte den Zusammenstoß nicht bemerkt (Gutachter hat später das Gegenteil gesagt). Die restliche "Abwehr" des Schadens hat die Versicherung des Verursachers übernommen und letztendlich verloren. War aber ein langer und nerviger Prozeß - zum Glück gibt es die Rechtsschutzversicherung! :)


    In deinem Fall bzw. dem deiner besseren Hälfte ist also auch zunächst mal die Versicherung der Ansprechpartner für den Gegner. Die Versicherung wird aufgrund der Aussage deiner Freundin wohl erstmal die Zahlung ablehnen. Damit kommt es auf die Hartnäckigkeit und Klagefreudigkeit des Gegners an und was er alles in der Hinterhand hat (Zeugen, Videos, NSA-Spionagesatellit was auch immer). Aufgabe der Versicherung ist aber wie gesagt auch die Abwehr von unberechtigten Forderungen.


    Ein Anwalt hilft in dem Fall also vor allem um rauszufinden, was die Förster in der Akte zu stehen haben und wie es um den Vorwurf der Fahrerflucht aussieht. Um den Rest sollte sich die Versicherung kümmern.

  • der Gutachter kann oftmals durchaus feststellen von welchem Fahrzeug aus die Bewegung stattgefunden haben muss.


    kann definitiv festgestellt werden wer der vgerursacher war.


    ich hatte mal folgewnde situation: stehe auf dem (lidl)parkplatz um leergut aus dem kofferraum zu laden. auf der parkbox linke seite neben meinem fahrzeug steht ein 3èr bmw mit tuerkischgstaemmigen fahrer. dieser parkt im falschen winkel aus und gibt dem hinteren, rechten drittel meines pkw eine breitseite. er steigt aus, entschuldigt sich, unachtsam, viel gearbeitet .... und bietet mir zunaechst 100, dann 200 € zur schadensregulierung an. bin nicht drauf eingegangen und habe die blaue/weisse truppe geruifen.
    auch denen gegenueber hat er alles wiederholt (der eine polizist hat ihm dann das gesagt, was ich nicht ausgesprochen hat: alleine der leihwagen fuer die zeit der reparatur/lackierung wird schon so um die 800,- € kosten)
    er wurde dann nur muendlich verwarnt und als beteiligter 01 (unfallverursacher) auf dem unfallbericht vermerkt.
    nach ca. 4 wochen erhalte ich ein schreiben von seinem rechtsanwalt: ich waere beim ausparken in das gegnerische, geparkte fahrzeug gefahren (also komplett andersherum geschildert).
    das zustaendioge amtsgericht hat dann einen gutachter beauftragt. dieser konnte anhand der spurenlage eindeutig darlegen, das mein fahrzeug, stehend, vom unfallgegener touchiert wurde !

  • Aufgabe der Versicherung ist aber wie gesagt auch die Abwehr von unberechtigten Forderungen.


    Canaan:


    schoen, das es noch so gutglaeubige menschen wie dich gibt!


    ich hatte vor einiger zeit einen kontakt mit einem sogenannten autobumser. er ist ungebremst aus einer "stop-strasse" in mein auto (auf der hauptstrasse) gefahren. gegenueber der polizei hat er dann behauptet erseie auf der hauptstrasse gewesen, ich seie in die strasse eingebogen und habe ihn (seinen pkw) im seitlichen winkel beim einfahren gestreift.)
    habe mein versicherung -die HUK Coburg- darueber informiert (die polizei hat mich als unfallverursacher aufgenommen, es tauchten mysterioeserweise sofort einige turkischstaemmige zeugen auf die zugunsten des autobumsers aussagten).
    es wurde ein gutachten veranlasst. am gegnerischen fahrzeug ein schadxen von 8500 euro, aufgrund der ca. 22 unreparierten vorschaeden wurde aber nur eine summe von 3.300 euro zur schadensregulierung errechnet.
    habe dann von der HUK Coburg eingefordert ein gutachter zu veranlassen, wie der schadensverlauf exakt enstanden ist. wurde von der HUK Coburg abgelehnt.
    dies ist nicht im interesse der versichertengemeinschaft. der schaden wird zu meinen ungunsten reguliert. ich steige um 5 stufen sowohl in der haftpflicht als auch in der vollkasko.
    die regulierung ist mit 3,300 euro deutlich guenstiger als ein aufwendiges gutachten, gerichts- und rechtsanwaltkosten .. und somit im interesse der versichertengemeinschaft.


    an einer schadensaufklaerung war die huk nicht interessiert (fuer jeden regulierten schaden kann ja auch im folgejahr die versicherungspraemie erhoeht werden)...

  • Naja, gutgläubig würde ich das nicht unbedingt nennen. Hab es halt live erlebt. Ich bin bei dir, dass es dabei schon darauf ankommt, wie der Fall liegt. Bei mir stand damals Aussage gegen Aussage. Damit war es für die gegnerische Versicherung erstmal leicht das abzulehnen und im Interesse des eigenen VN zu handeln. Dein Fall liegt da aufgrund der diversen "glaubwürdigen" Zeugen leider etwas anders.

  • Wenn dann miete ich ;). Zudem ist es jedem frei überlassen eine RV abzuschließen oder nicht. Haber selber auch eine, deswegen heißt das aber noch lange nicht dass meine Freundin auch eine hat.