Stornokosten obwohl Avis storniert hat?

  • Hallo,


    habe zum "50% Wochenendtarif" für ein späteres Wochenende gebucht. Am Tag danach eine email vom Avis Kundenservice, daß das nicht geht und sie meine Buchung auf das Angebotswochenende umbuchen oder zum gebuchten Wochenende zum Normalpreis ausführen könnten. Sollte ich mich nicht melden, wird meine Buchung storniert. Nachdem ich mich nicht gemeldet habe, wurde meine Buchung dann am selben Tag storniert.
    Auf meiner Kreditkartenrechnung habe ich dann gesehen, daß der Mietbetrag erstmal belastet wurde. Das wäre ok, da ja zuerst einmal eine Buchung vorlag. Aber 1 Woche später war noch keine Rückzahlung verbucht. Habe ich also bei der Kundenbetreuuung angerufen warum noch keine Rückzahlung erfolgte, bekam ich folgende Sinngemässe Antwort:
    Da die Buchung storniert wurde, habe ich Stornokosten in Höhe von 50€ zu bezahlen was so wieso vom Erstattungsbetrag weg geht. Auf meinen EInwand, daß ich keinen Storno verlangt habe, ich also nicht storniert habe, und damit auch keine Stornogebühren zu bezahlen habe, wurde nicht eingegangen.


    Meine Frage, nur weil ich keine Antwort zur unten angeführten email gegeben habe, heißt das doch nicht daß ich mich mit einem Storno einverstanden erkläre. Es kann doch nicht sein, daß Avis storniert und ich dann die Stornokosten bezahlen muss. Das ist doch das "Vergnügen" von Avis.


    Habe mal das SMT von Avis angeschrieben.

  • Mietwagenkunde:
    Nun hast du das SMT schon angeschrieben. Je nach Antwort würde ich mich an deiner Stelle mal höflich erkundigen, auf welcher vertraglichen Grundlage die Gebühr berechnet wurde. In den Mietbedingungen und -informationen, die man online bei AVIS findet, kann ich zunächst keinerlei Hinweis auf Storno-Gebühren finden. Auch die von dir zitierte E-Mail enthält keinerlei entsprechenden Hinweis, wobei dieser auch erstmal einseitig wäre. Die Gebühr könnte daher der Höhe und dem Grunde nach bestritten werden, insofern völlig unklar ist, wie AVIS auf den Betrag in dieser Höhe kommt und warum man der Auffassung ist, dir die Gebühr berechnen zu müssen.

  • Ziffer 2.6 der Allgemeinen Buchungsbedingungen - Bedingungen für die Option „Jetzt bezahlen“


    Zitat

    2.6 Wenn Sie Ihre Buchung bis zu 3 Tage vor Fahrzeugübernahme stornieren, erhalten die Sie eine volle Rückerstattung abzüglich € 50 ( € 95,20 für Fahrzeuge der Avis Prestige Flotte), die als Entschädigung an AFC gilt. Es steht Ihnen frei nachzuweisen, dass ein Schaden überhaupt nicht entstanden oder wesentlich niedriger ist als die Entschädigung an AFC.


    Bin gespannt auf die Antwort. Habe für nächstes Wochenende eine Select Series Buchung an einer Station, die lt. Homepage keine Select Series Station ist, online aber buchbar war. Könnte mich also auch betreffen.

  • Es handelt sich um einen Prepaidtarif, welcher eine Stornogebühr von 3 Tagesmieten bzw. 50€ enthält. Somit ist das mit der Gebührenhöhe schon ok, aber ich muß doch nicht bezahlen wenn Avis storniert weil der Tarif falsch ist. Habe ja extra nicht geantwortet auf die Mail um nicht einen Grund zum Storno von meiner Seite aus zu liefern. Hätte ich geantwortet," kein Interesse an ihren Umbuchungsangebot, stornieren sie die Buchung" wäre die Aufforderung zum Storno ja von meiner Seite gekommen.

  • yellow_ms: Danke, die habe ich erstmal nicht gefunden. Ziemlich intransparent, es gibt Mietbedingungen, Buchungsbedingungen, "Kundeninformationen", nicht mal alles auf der gleichen Seite.


    Dieses Zitat wirft wohl die Frage auf, ob man dem TE unterstellen kann, er ("Sie") hätte die Buchung storniert, indem er nicht auf die E-Mail von AVIS geantwortet hat. Ich würde erstmal den Zugang der E-Mail vor der in der E-Mail genannten Frist bestreiten, ggf. sogar die Zustellung, falls er diese nicht in seiner Nachricht ans SMT eingeräumt hat. Unabhängig davon entspricht "automatisch storniert" vom Wortlaut her ja schon mal nicht "Wenn Sie Ihre Buchung [...] stornieren".

  • ich hoffe ja, dass das SMT ohne große Diskussion die Gebühr erlässt, immerhin hat Avis seinen Teil der Leistung nicht erbracht, womit Du aus meiner Sicht von Deiner Leistung ebenfalls entbunden wirst.


    Andersherum: Gibt es überhaupt noch einen Vertrag, wenn die Gegenseite nicht erfüllen kann? D.h. ist eine Stornierung überhaupt noch relevant, wenn gar kein Vertrag mehr besteht...


    Edit: ich gebe zu, die Buchung etc. bei Avis fand ich im Vgl. zu Europcar und Sixt auch schon... interessant. Auch die einzige AV, die bei Stornierungen >24h mit Gebühren arbeitet, oder?


  • Dieses Zitat wirft wohl die Frage auf, ob man dem TE unterstellen kann, er ("Sie") hätte die Buchung storniert, indem er nicht auf die E-Mail von AVIS geantwortet hat. Ich würde erstmal den Zugang der E-Mail vor der in der E-Mail genannten Frist bestreiten, ggf. sogar die Zustellung, falls er diese nicht in seiner Nachricht ans SMT eingeräumt hat. Unabhängig davon entspricht "automatisch storniert" vom Wortlaut her ja schon mal nicht "Wenn Sie Ihre Buchung [...] stornieren".

    Es kann mir doch aber eine "nicht aktiv erfolgte Willenserklärung" nicht als Nachteil ausgelegt werden. Also ohne meine Zustimmung, für mich, kostenpflichtig zu stornieren. Eine Antwort bis zum Fristablauf war mir gar nicht möglich, da emaileingang um 9:02 Uhr und Frist bis 12 Uhr. Da ich Nachtschicht hatte, war ich zu der Zeit am Matratzenhorchen.

  • Das SMT von Avis hat meine Anfrage an die Kundenbetreuung weitergeleitet.
    Die Kundenbetreuung entschuldigt sich wegen der falschen Auskunft durch den Telefonservice. Natürlich ist das Storno durch Avis für mich Kostenfrei, Betrag wird vollständig zurück überwiesen.