Falschgetankt -.- Sixt Passat CC

  • Der Vermieter kann dir ggü. den vollen Schaden geltend machen, da fahrlässig gehandelt hast und die erforderliche Sorgfalt außer acht gelassen hast. (§241 BGB)
    ..sprach der Laie


    Weitere Ausführung und die Widerlegung meiner Aussage folgend sicher zeitnah durch unsere "MWT Juristen" ;)


    Mit 241 BGB hat das nix zu tun, das hat was mit den Regressansprüchen aus der Kaskoversicherung zu tun, die ergeben sich aus dem VVG.


    Eine nur fahrlässige Verursachung schließt Regressansprüche regelmäßig aus (sonst müsste man ja für jeden "normalen" verschuldeten Verkehrsunfall Regress leisten), nach dem bürgerlichen Recht kann der Geschädigte ohnehin auch bei fahrlässig verursachten Schäden den kompletten Schaden ersetzt verlangen, entweder ist er verschuldet oder nicht, der Verschuldensgrad ist für die Haftungsausfüllung regelmäßig uninteressant, sondern spielt nur bei der Haftungsbegründung eine Rolle. Die Haftungsfreistellung mit dem Vermieter ist dann entsprechend der Regelungen über die Kaskoversicherung aufzulösen, Regressansprüche gibt es dann idR ab grober Fahrlässigkeit.

  • Soo also da bin ich wieder es wurde folgendes in Rechnung gestellt:


    Reparaturkosten: 1064€ ( 94€ ersatzteile 2*Dichtungen, 4* Zündkerzen)
    Schlepprechnung von der Vw Werkstatt in kiel (wohin ich den wagen schleppen lassen sollte) nach Potsdam: 280Euro
    Nutzungsausfall 3 Tage: 177 Euro
    Betankung 70l: 101.43Euro
    Sachverständigenkosten: 66Euro


    Auslagenpauschale: 50Euro


    Reparatur Akzeptiere ich ohne wenn und aber


    Abschleppkosten ? hab den Wagen dorthin geschleppt wo er eig. repariert werden sollte... Dann hat Sixt es sich anders überlegt und diesen doch in Potsdam repariert( wie seht ihr das?) ich finde es gemein erst so zusagen und dann doch so


    Nutzungsausfall auch okay
    Betankung und Sachverständiger auch OK


    Auslagenpauschale 50€ WTF?! Soviel für ein wenig Post und Papier und Farbe??
    20€ gut okay finde 50€ aber übertrieben wie seht ihr das?


    LG

  • Da es sich bei solchen Meinungsverschiedenheiten anbieten kann, ein eigenes Gutachten einzuholen und gewisse Positionen nur bei genauer Kenntnis des Sachverhaltes überprüfbar sind, dürfte es sich empfehlen, einen Anwalt einzuschalten, falls es dir das bei der Gesamtforderung wert ist.