[Freifahrt] 'Schaden' bei Hertz - folgenlos?

  • So, liebe Forumsjuristen und Hertz-Kenner - ich hätte da einen Sonderfall. Wer also teilhaben mag an einer recht einseitigen Story, darf ab hier weiterlesen.


    Letztes Jahr habe ich ja aus Freude, Langeweile und Idealismus einige Freifahrten gefahren, ihr kennt den Ablauf ja von bekannten Stellen. Am 31.03. sollte wieder alles so ablaufen wie immer - ein Fahrzeug musste aus Nordbayern nach Heidelberg, vor der Station dort wurde ich je bereits im Vorfeld 'gewarnt'.
    Nun bin ich grundsätzlich optimistisch, in meinem Tun zuverlässig mit Hang zur Penibilität und noch dazu in der komfortablen Situation, durch einige Semester in der schönen Rechtswissenschaft nicht komplett im dunkeln zu tappen, wenn es doch mal hart auf hart kommt.
    Wie auch immer - es kam anders.


    Bei der Abholung wurden wegen meines Alters und der Fahrzeugklasse (mit meinem Einverständnis) 200 € statt 100 € Kaution erhoben ("Sie sind ja so jung und dazu so ein großes Auto, da machen wir das Doppelte!") und per Girocard gezahlt, das schwarze Fahrzeug stand nass auf dem unbeleuchteten Hinterhof. Optimale Voraussetzungen für eine gründliche Untersuchung, noch dazu sollte es nach 25tkm "schadenfrei" sein.
    Der Check nach Schäden meinerseits offenbarte dann schon eine gewisse Diskrepanz zwischen der Stationsleitung und meiner Auffassung, da sämtliche vorhandene Beschädigungen (Kratzer am Scheinwerfer, Waschborsten in den Spalten, etc. pp.) als "Kleinschäden, verursacht gerade eben in der Waschanlage" abgetan wurden. Auf mein intensives Geheiß hin wurden die Meisten der Schäden dann aber tatsächlich wild handschriftlich in das vorhandene Schadensprotokoll übernommen. Bei "Ärger" in Heidelberg sollte ich mich auf die mündliche Absprache beziehen. (Ja, ich weiß, zerreißt mich in der Luft - ab und zu glaube ich an das Gute im Menschen.)


    Im Anschluss an die Abholung bin ich - mit einer Pause auf einem Autobahnparkplatz, während welcher ich direkt am Auto stand - zweihundertsechzig Kilometer zur nächsten Hertz-Station gefahren. Ich hatte keine Berührung mit irgendeinem Gegenstand, keinen Unfall, keine Panne (und nur deswegen kann ich tausendprozentig sagen, dass ich nicht der Verursacher der Beschädigung sein kann). In Heidelberg angekommen dann - ihr ahnt es! - die Überraschung: "Herr Dieselwunsch, da haben wir ja einen Schaden, oh-oh, das sieht nicht gut aus." Das Kopfschütteln hätte von dem Autohändler sein können, der damals unseren abgenubbelten Familienmicra in Zahlung nehmen sollte...




    Für die Gutachter: Das ist die Mitte des Heckstoßfängers an einem E 220 T-Modell.
    Dass da ein Schaden ist lässt sich nicht wegdiskutieren. Und - da darf nach fünfundzwanzigtausend Kilometern auch einer sein. Aber ich hätte den ganz sicher nicht verursachen können, hatte ich ja nichtmal den Kofferraum geöffnet!
    Wie dem auch sei, das Handling in der Station in Heidelberg hat mich das Fürchten gelehrt. Wäre ich jetzt nicht grundsätzlich optimistisch, in meinem Tun zuverlässig, etc. - ihr wisst - hätte ich wahrscheinlich auch vor Lauter Eifer gesagt "Oh, ja, könnte von mir sein!" - hab' ich aber nicht. Auf lidschäftige Verhandlungen ("Wenn sie den nicht zugeben, bekommen sie keine Kaution zurück!") genausowenig - denn nach dieser Aussage habe ich das schöne Etablissement ohne Unterschrift auf dem Rückgabeprotokoll verlassen und meine 200 € als Lehrgeld abgeschrieben.


    Am 08.04. hatte ich dann auch tatsächlich noch einen Brief im Briefkasten: Rund 850 Euro soll ich Hertz zur Reparatur ebendieses Schadens spenden. Der Betrag würde "über die Mietwagenrechnung" belastet. Bis zum 08.04. des Jahres wartete ich auch brav, das sind immerhin 12 Monate nach Zustellung des Schreibens von Hertz. Da ich nun meinen Kopf eher im ÖffR habe als in den Normen des bürgerlichen Rechts, dürft ihr mir auch gerne weiterhelfen - nach meiner Rechnung sind die sechs Monate aus 548/1 BGB aber überschritten und 204 BGB ist nicht einschlägig, da die Forderung nur außergerichtlich geltend gemacht wurde.


    Wenn ich nun die schlafenden Hunde aus der Rechtsabteilung von Hertz geweckt habe, habe ich mir den Betrag bereits beiseite gelegt, zahle selbstverständlich gerne und wünsche Durchfall ohne Papier. Gleichzeitig bin ich seit diesem Erlebnis der dritten Art aber glücklicher Kunde beim freundlichen orangen Wettbewerber mit den Münchner Kennzeichen und habe keinerlei Ambitionen, dem Branchenprimus wieder Geld in die Kasse zu spielen.


    Wie dem auch sei - für Aufklärung bezüglich der Frage "Muss ich da noch was befürchten?" und "Habt ihr ähnliches erlebt?" bin ich natürlich sehr dankbar - und falls (eventuell durch diesen Thread getriggert) doch noch was aus Eschborn kommt, halte ich euch auf dem Laufenden.

  • 850€ dafür? Mich hat ein größerer Schaden bei der Leasingrückgabe ("mehrere Druckstellen Stoßstange hinten" laut Rückgabeprotokoll) keine 200€ gekostet.


    Ich würde sagen, dass solche Schäden (oder ich erkenne es auf dem Foto nicht richtig) bei der Rückgabe der Wagen von Hertz an die Hersteller nicht berechnet werden und Hertz sich über die 200€ freut. Wenn man böses denkt, könnte man auch vermuten, dass die Anmietstation bei der Rückgabestation angerufen hat und denen den Tip gegeben hat noch mal genau hinzuschauen - was sich natürlich nicht beweisen lässt.


    Von daher hätte ich schon bei der Rückgabe das Fass wegen den 200€ aufgemacht und die nicht so ohne weiteres abgeschrieben. Allein da hättest du aufgrund der diversen handschriftlichen Zusäte wohl beste Chancen gehabt die nic zählen zu müssen. Das jetzt hier noch was kommt - ich denke nein.


  • Kann ich bestätigen, das war kein Check mehr, das war schon fast ein kleiner Kundendienst... :!: :!:


    Falls du in Heidelberg abgibst, schaue bei der Abholung ganz penibel nach Schäden und lasse dir jeden noch so kleinen Kratzer eintragen. Die Checker dort sind schon krass drauf ;(


    Und da ich damals auch den Tipp bzgl. Heidelberg bekommen habe: Schau besonders genau nach Kratzern/Steinschlägen/Schäden und lasse alles vermerken.


    Muss man in Heidelberg vor jeder Abgabe zittern, dass man durch die "Hauptuntersuchung" kommt? :107:

  • pvl: Ich krame ebenfalls heraus, bitte einen Moderator um ein Schloss und möchte lösen. ;)


    Nein, ich habe bis zum heutigen Tage bis auf die 200€ einbehaltene Kaution nicht leisten müssen. Hertz hat sich weiterhin nicht gemeldet. Heute gehe ich grundsätzlich vorsichtiger an die Mieten ran, habe aber für alles außer Freifahrten auch die LWV und heuer nur noch einmal im Herbst bei Hertz gemietet, wobei sich die schlechten Erfahrungen zwecks Schadensbewertung erneut bestätigt haben. :rolleyes:

  • Obwohl du dir sicher bist, den Schaden nicht verursacht zu haben, hast du Hertz einfach die 200€ Kaution überlassen? :huh:


    So kann man's sehen, ja. Ich war in dem Moment in der 'misslichen' Lage, dass ich erstmal Sorge hatte, schlafende Hunde zu wecken und noch mehr Schriftkram an der Backe zu haben. Zudem hatte ich zu dem Zeitpunkt keine LWV, also wären im schlimmsten Fall erstmal 850 Euro futsch gewesen.
    Aus dem 'Schlafen lassen' während der ersten Wochen wurde dann ein 'Vergessen' nach einem knappen halben Jahr. :S


    Kurzum - jetzt sehe ich meine Chancen, das Geld zurückzubekommen, eigentlich relativ gering. Vor Allem habe ich auch den Abbuchungsbeleg schon damals schnell verschlampt. :wacko:


    Insgeheim denke ich ja, dass Stationsfamilie R. in Bamberg der Station in Heidelberg die Kaution irgendwie zur Schadensbegleichung überlassen hat. Das müsste für so ein Schadensbild dicke reichen. :rolleyes:


    Und - trotz allem Ärger und aller Wut: Der Schaden ist für Hertz während meiner Mietzeit entstanden. Hertz hat sich ja auch nie nach einer Stellungnahme meinerseits bemüht. Ich kenne ja nichtmal den aktuellen Stand. Ich gehe halt durch die überschrittene Verjährungsfrist einfach mal von einer Einstellung aus.
    Also, nicht dass das jetzt so klingt, als würde ich zweihundert Euro gerne diesen Kretinos spenden, im Gegenteil: Wo auch immer das Geld nun ist - möge diejenige Stelle doch der Blitz treffen. Aber es ist wohl Lehrgeld und Schadensbegleichung in Einem.


    Auf jeden Fall bin ich jetzt sehr viel vorsichtiger, lege mir meine SB immer schon vor dem Mietantritt zurück und sichere bei teuren Fahrzeugen auch gerne mit einer 'Doppelt-hält-besser'-Manier ab. Wie auch immer.