Fahren ohne Eintragung als Fahrer strafbar?

  • Hi zusammen


    Im Sommer planen wir eine Reise nach Miami. Dort mieten wir uns auch einige Tag ein Mietauto. Jetzt stellt sich uns eine Frage. Ein Auto mieten ist dort ab 21 Jahren zulässig. Dies ist bei uns kein Problem, da meine Begleiterin bereits 30 Jahre ist kann sie den Mietvertrag machen und sich als Fahrerin angeben.


    Dann gibt es die Möglichkeit einen Zusatzfahrer anzugeben, doch dieser muss meines Wissens ebenfalls 21 Jahre sein. Und ich bin erst 18 Jahre alt. Falls wir nun auf die Angabe einen Zusatzfahrers verzichten und ich den Wagen fahre, ist dies (in den USA) strafbar und hat das bei einer Kontrolle konsequenten? Klar, dass die Versicherung etc. entfällt und bei einem Unfall wir ziemlich blöd dastehen. Aber theoretisch ist es nicht verboten den Mietwagen als 18 Jähriger ohne Eintragung als Zusatzfahrer zu lenken?


    Liebe Grüsse

  • Solange du eine gültige Fahrerlaubnis hast, nein, ist es nicht strafbar.


    Sicher? Denn meiner Erfahrungen sagen dass wenn ein(e) Fahrer(in) nicht eingetragen ist, ist die Versicherung nicht Gültig wenn diese Person am Steuer sitzt, und das gilt als Strafbar in manchen Bundesstaaten der USA. (Quelle: bin gut befreundet mit einer Polizeifamilie in USA und habe selber 1 Jahr dort gewohnt)

  • Sicher? Denn meiner Erfahrungen sagen dass wenn ein(e) Fahrer(in) nicht eingetragen ist, ist die Versicherung nicht Gültig wenn diese Person am Steuer sitzt, und das gilt als Strafbar in manchen Bundesstaaten der USA. (Quelle: bin gut befreundet mit einer Polizeifamilie in USA und habe selber 1 Jahr dort gewohnt)


    Die Eintragung als Zusatzfahrer berührt nicht den eigentlichen Versicherungsschutz des Fahrzeugs, sondern die vertragliche Haftungsfreistellung zwischen den Parteien. Eine strafrechtliche Relevanz kann ich mir daher selbst in Amerika nicht vorstellen.

  • Solange dass die Haftpflicht für alle Fahrer gültig ist, auch wenn die nicht im Mietvertrag als Zusatzfahrer eingetragen sind, dann ja. Sollte aber die Haftpflicht nur für die eingetragenen Fahrer gelten, ist dies in manchen Bundesstaaten ein Verstoß das mit Busgeld (und manchmal schlimmer) geahndet wird.

  • Kannst du das beleghaft darstellen? Ich habe Schwierigkeiten damit, dass Parteivereinbarungen zwischen Mieter und Vermieter sich auf dessen Vertragsverhältnis mit einer Haftpflichtversicherung auswirken sollten. Anders gesagt: m.E. reguliert in jedem Fall die Haftpflichtversicherung des Vermieters, nimmt diesen ggf. in Regress, er kann u.U. den Mieter in Regress nehmen. Ein Verstoß gegen ein Versicherungspflichtgesetz wird dadurch aber nicht realisiert.

  • Sind nicht gerade in den USA die potentiellen finanziellen Folgen bei einem Unfall mit Personenschaden so extrem hoch, dass man mit Millionenbeträgen rechnen kann? Dort gibt es doch Schadenersatzforderungen die man sich in Deutschland nicht mal ansatzweise vorstellen kann.


    Daher würde ich aus diesem Grund alleine schon auf so eine Aktion verzichten.

  • Ganz egal wo würde ich mir sehr gut überlegen, ob ich ohne Versicherungsschutz fahren will. Muss halt jeder die Wahrscheinlichkeit eines Schadens gegen die Schadenhöhe abwägen. Die Wahrscheinlichkeit mag gegen null tendieren, die potentielle Schadenhöhe in Richtung unendlich.
    Das Fahren ohne Eintragung im Mietvertrag halte ich nicht für strafbar. Die Polizei wird lediglich interessieren, ob eine Fahrerlaubnis vorliegt und das Fahrzeug nicht gestohlen ist. Sofern der eingetragene Mieter dabei ist, dürfte das ja kein Problem sein. Es handelt sich aber um eine Vertragsverletzung für die der Mieter verantwortlich ist. Er hat das Auto auf seinen Namen gemietet ist dem Vermieter gegenüber verantwortlich und hat dafür zu sorgen, dass nur berechtigte Fahrer das Fahrzeug führen. Insofern wären m.E. im falle eines Unfalls sowohl Mieter als auch unberechtigter Fahrer Schadenersatzpflichtig. Ich würde es ganz einfach nicht riskieren.

  • Die Frage an sich ist ja sehr interessant, dich wird kein Polizist bei einer allgemeinen Verkehrskontrolle festnehmen und sagen du hast keine Versicherung. Aber wenn du einen Unfall baust, dann wirds für dich spaßig und zwar nicht im positiven Sinne. Mal ehrlich, wer bewegt freiwillig, wissentlich ein Fahrzeug auf dem er nachweislich und indiskutabel absolut keinen Versicherungsschutz genießt???

  • Die Frage an sich ist ja sehr interessant, dich wird kein Polizist bei einer allgemeinen Verkehrskontrolle festnehmen und sagen du hast keine Versicherung. Aber wenn du einen Unfall baust, dann wirds für dich spaßig und zwar nicht im positiven Sinne. Mal ehrlich, wer bewegt freiwillig, wissentlich ein Fahrzeug auf dem er nachweislich und indiskutabel absolut keinen Versicherungsschutz genießt???

    ....und wer lässt einen Fahrer mit seinem Mietwagen fahren, der keinen Versicherungsschutz geniesst. Denn zuallererst wird ja mal der Mieter in Haftung genommen. der sich dann beim Fahrer schadlos halten kann. Sofern etwas zu holen ist.
    Denkt an Murphys Gesetz: Wenn etwas schief gehen kann, gehts auch schief.

  • Kannst du das beleghaft darstellen? Ich habe Schwierigkeiten damit, dass Parteivereinbarungen zwischen Mieter und Vermieter sich auf dessen Vertragsverhältnis mit einer Haftpflichtversicherung auswirken sollten. Anders gesagt: m.E. reguliert in jedem Fall die Haftpflichtversicherung des Vermieters, nimmt diesen ggf. in Regress, er kann u.U. den Mieter in Regress nehmen. Ein Verstoß gegen ein Versicherungspflichtgesetz wird dadurch aber nicht realisiert.


    Aus dem Wikipedia Artikel zur KFZ-Versicherung in den USA:


    Zitat

    In some states, such as New Jersey, it is illegal to operate (or knowingly allow another to operate) a motor vehicle that does not have liability insurance coverage.

    https://en.wikipedia.org/wiki/…ance_in_the_United_States


    Also ist das Fahren eines Fahrzeuges ohne gültige Haftpflicht teilweise strafbar (je nach Region), auch für den Halter, was eine Versicherung wahrscheinlich vertraglich an den Mieter umrollt.


    Des Weiteren:


    Zitat

    Though state laws vary, here's how car insurance coverage breaks down in the event of an accident:


    If you give any non-excluded driver (that is, someone you don't explicitly exclude on your policy) permission to take the wheel, your car insurance takes primary coverage status, which means that your car insurance would be primarily liable if something happens. The permitted driver's own insurance would serve as secondary coverage. So, for instance, if you loan your car to your best friend Drew and he causes an accident, you'll have to file a claim with your insurer, pay the deductible, and possibly expect a rate increase. If Drew has car insurance, he might be responsible for any personal liability and medical expenses. Additionally, his coverage might have to step in if the limits of your policy have already been reached.

    https://www.esurance.com/info/…urance-follows-the-driver


    Der erste Satz nach dem Doppelpunkt besagt, dass die Versicherung für alle die nicht ausdrücklich ausgeschlossen sind vom Versicherungsschutz gilt. Gleichermassen heisst dies aber auch, dass durch einen einfachen Satz (z.B. siehe Unten) die Versicherung nur den eingetragenen Fahrer deckt.


    Zitat

    No other persons are authorized to drive the vehicle.

    Punkt C. http://www.dollar.com/AboutUs/GeneralPolicies.aspx


    Also denke ich, dass sich der Ärger welches potenziell sich ein Fahrer einfangen kann sich nicht lohnt, besonders wenn eine MWV von Drittanbieter recht günstig zu haben sind.

  • Der Versicherungsschutz für das Fahrzeug erlischt nicht, nur weil jemand fährt, der laut Versicherung nicht "darf". Die Versicherung zahlt einfach im Falle eines Unfalles nicht, da du deren Vertragsbedingungen nicht eingehalten hast. Strafbar ist es trotzdem nicht.

  • Cesco: danke, dass du dich wiederlegt hast. Nochmal verständlich: der Mieter schließt keine Haftpflichtversicherungspolice ab, sondern diese hat der Vermieter schon abgeschlossen und verkauft dem Mieter nur einen vertraglichen Haftungsausschluss. Ob alle Fahrer eingetragen sind oder nicht, wirkt sich nicht auf die Wirksamkeit der vom Vermieter abgeschlossenen Haftpflichtversicherungspolice ab, eine Strafbarkeit kommt daher auch "in einigen Bundesstaaten" nicht in Frage. Im Zweifel passiert, was svaeni: und ich schon dargelegt haben.

  • Cesco: danke, dass du dich wiederlegt hast.


    Mann lernt ja nie aus. Aber interessant war auch das ich entdeckt habe, dass es in USA eine Versicherungspolice gibt, welches die Kosten eines Mietausfalles decken falls diesen den Fahrer in Rechnung vom Vermieter gestellt werden. Ich dachte sowas wäre doch schon automatisch in einer Vollkasko drin?