Sixt Reparaturkosten - Kann ich noch was tun?

  • Woopsie, da fährt aber jemand aus der Haut :D
    Damit für mich als Gesprächspartner disqualifiziert.


    Ob da derjenige besser ist, der einen Beitrag gleich mit "Bullshit" beginnt? :61:


    Zum Thema: ich denke auch, dass hier der direkte Kontakt mit Sixt erstmal gesucht werden sollte. Du scheinst sehr einsichtig zu sein und darauf bedacht, den Schaden irgendwie zu regulieren. Wenn du Sixt glaubhaft darlegst, dass du einen Schaden in dieser Höhe nicht auf einmal zahlen kannst, werden die sich sicher auch auf eine Ratenzahlung einlassen. Der Ton macht bei sowas immer die Musik ;)
    Einen Anwalt kannst du immer noch einschalten, wenn der erste Versuch ohne erfolglos war...

  • Ob da derjenige besser ist, der einen Beitrag gleich mit "Bullshit" beginnt? :61:


    Bullshit ist modern für "Quatsch" :) Und man sollte Dinge weiterhin beim Namen nennen dürfen. Und es ist Bullshit den Weg zum Anwalt oder den Versuch den Schaden, auch bei Einsicht, zu reduzieren zu verteufeln.

  • Woopsie, da fährt aber jemand aus der Haut :D
    Damit für mich als Gesprächspartner disqualifiziert.


    Für den TE, das Ziel kann natürlich sein, dass Sixt von sich aus den Betrag reduziert. So oder so würde ich an deiner Stelle jedoch eine Erstberatung bei einem Anwalt in Anspruch nehmen und Sixt mitteilen, dass du genau dies tun wirst und daher weder zahlst noch die Höhe der Forderung in diesem Moment "akzeptierst".


    Was auch immer F10 da geritten hat, vergessene Bluthochdruck-Medikamente oder so, meine Empfehlung lautet definitiv ihn, was deine Fragestellung betrifft, zu ignorieren. Das ist ja einfach nur schrecklich was da rauskommt.


    Bullshit ist modern für "Quatsch" :) Und man sollte Dinge weiterhin beim Namen nennen dürfen. Und es ist Bullshit den Weg zum Anwalt oder den Versuch den Schaden, auch bei Einsicht, zu reduzieren zu verteufeln.


    Dann behalte doch deinen neumodischen Schrott für dich. Bevor du andere Meinungen mit Bullshit abstempelst.

  • Hallo mal wieder, ich bin noch da :)


    Erst einmal vielen Dank für die vielen Antworten zu meinen Fragen.
    Auch wenn viele unterschiedliche Meinungen kamen, nimmt mir das erstmal etwas die Angst, schon nächste Woche mit über 5000€ auftrumpfen zu müssen. Bei dieser Summe sollte ich sicher wirklich nichts unversucht lassen und nicht stillschweigend bezahlen.


    Die Frage ist nun allerdings, welcher Weg der bessere ist. Bei Sixt anrufen und winseln kann heißen, die kommen mir entgegen.. mit der Zahlungsfrist, Ratenzahlung.. auf ne Vergünstigung werd ich mich wohl nicht versteifen. Oder aber die blockieren. Ich denke, dann könnte ich immer noch einen Anwalt heranziehen. Aber auch der Weg, den Anwalt schon vorher zu kontaktieren könnte Vorteile bringen. Dass ich den Schaden verursacht habe steht außer Frage. Dass Arbeitsstunden unnormal viel Geld kosten, auch wenn der Arbeiter die nicht bar auf die Hand bekommt, ist mir auch bewusst. Hier sind übrigens 139€/h veranschlagt.


    Über die Menge der angerechneten Arbeitsstunden wundere ich mich allerdings schon:
    - 1,9h "Seitenwand H L zum Erneuern vorbereiten",
    - 15,5h "Seitenwand H L erneuern",
    - 0,6h "Flügeltür H L aus und einbauen" (H L steht wohl für hinten links?).


    Lackierung:
    - 8,4h Seitenwand Neuteillackierung + 20% Zeitzuschlag "2-Schicht-Uni" (??)
    - 0,8h Spritzvorbereitung


    Ich kenne mich ja selbst nicht aus, aber jemand der Ahnung von seinem Fach hat und gutes Geld bekommt ist mit sowas doch schneller.. Gut, was ich nicht bedacht habe ist, dass das nicht einer alleine machen würde...



    Naja, bleibt noch die Option mit dem Gegengutachten. Hat denn da jemand Erfahrung? Müsste ich das beauftragen oder könnte ich selbst bei der DEKRA/TÜV vorbeischauen und mir das nachrechnen lassen? Falls da ein für mich schönerer Wert rauskommen würde, wie würde es dann weiter gehen? Hätte ich dann Anspruch darauf, nur den "besseren" Betrag zu zahlen? Ich vermute, hier weiß der Anwalt sicher etwas mehr Bescheid..?


    Die Fotos wurden übrigens beigefügt, man erkennt allerdings nicht sonderlich viel darauf. Ich habe aber selbst am Abgabetag auch Bilder gemacht.


    Viele Grüße,
    Peter

  • Ja. Ein Bild von hinten in der Parklücke, eins seitlich und zwei Bilder von den Kratzern (mit nem Marker umringelt). Ich war dabei, als die Bilder gemacht wurden.

  • 20% Zeitzuschlag "2-Schicht-Uni"

    Ist ein Standard in der Lackierung - man unterscheidet zwischen Ein-, Zwei- und Mehrschichtlacken.
    Einschichtlacke werden bei modernen Fahrzeugen so gut wie nichtmehr zur Komplettlackierung verwendet, es bleiben also Zwei- oder Mehrschichtlacke.
    Die Machen bei der Verarbeitung aber entsprechend mehr Arbeit - beim Zwei-Schicht-Uni kommt auf den (Uni-) Farblack (beim Transporter wahrscheinlich Weiß) noch ein (UV-) Schutzlack. Damit wird Ausbleichen und Auswaschen verhindert.
    Bei Metalliclacken wird es teils ähnlich gemacht, wenn der Grundlack schon entsprechende Effekte beinhaltet, bei Sonderlacken (Perleffekt, etc.) kann auch noch eine Schicht draufkommen (Grundfarbe - Effektlack - UV-Schutz). Das wäre dann der Mehrschichtlack.


    Da die Lackierung aber bei zwei Schichten nicht doppelt so lange dauert (Abkleben und Vorheizen fällt weg), sondern nur die Pistole gereinigt oder gewechselt werden muss, wird nicht der doppelte Satz berechnet (also zweimal 8,4 Stunden), sondern 'nur' 20% Zuschlag.


    So erklärt sich der Punkt. ;)

  • Keine Ahnung ob du dich jemals mit Forderung im rechtlichen Sinne sowie Widersprüchen beschäftigt hast. Wenn nein, dann weiß ich nicht, was der Kommentar soll, wenn ja, dann noch weniger und sollte der Sixt MA so handeln wie du denkst, wird er sicher nicht mehr sehr lange dort arbeiten :).


    Der Sinn und Zweck der Nachricht an Sixt ist, dass sie vom weiteren geplanten Vorgehen wissen, sowie, sollten sie dies wollen, darauf reagieren können und z.B. ein Gespräch bezüglich Reduzierung (aus Kulanz) oder Ratenzahlung anbieten. Ansonsten bedeutet es einfach nur, dass der TE reagiert hat und nun Zeit hat sich, sollte er das wollen, einen Termin bei einem Anwalt zu machen, um beispielsweise abzuklären, ob es sinnvoll ist das Protokoll oder ähnliches anzufordern, ob es rechtlich möglich ist, ein neues Gutachten zu fordern, etc.
    Jemandem hier in diesem Forum zu raten nicht zu widersprechen und nicht zu einem Anwalt zu gehen, da hier ja alle Volljuristen sowie allwissend zu sein scheinen, ist einfach nur abartig und gefährlich.


    Zeig mir dochmal die rechtlichen Folgen dieses Widerspruchs. Würde mich wirklich interessieren. :)

  • Vor allem bei dem Punkt "Seitenwand H L erneuern" ist unklar wie dies geschehen soll. Die nötigen Arbeitsstunden sind für mein Empfinden ziemlich hoch. Das Einzige, was ich mir vorstellen kann ist, dass ein neues Blech eingeschweißt werden soll.
    Ohne Bilder des Schadens gesehen zu haben besteht jedoch, je nach Lage und Form der Delle, die Möglichkeit der Regulierung per Smart-Repair.
    Dies würde zeitlich einige Arbeitsstunden einsparen. Die Zeit für die Lackierung bleibt natürlich bestehen.


    Inwieweit du eine Reparatur per Smart-Repair (sofern möglich) "fordern" kannst, entzieht sich meiner Kenntnis.
    Aufgrund der Höhe der Forderung würde auch ich dir dringend empfehlen dich anwaltlich beraten zu lassen.

  • Ist doch schon alles recht Vage. Der Gutachter xy hat das veranschlagt. Meiner Meinung nach ist es am sinnvollsten den Anwalt zu konsultieren, er kann das Gutachten ggf. anfechten oder ne Zweitmeinung fordern.


    Sonst hier zu mutmaßen was wieviel kosten soll, in welcher Arbeitszeit was wie geschieht ist genauso Glaskugel, wie ob ich für ECMR nen M6 kriegen kann. :61:

  • Zeig mir dochmal die rechtlichen Folgen dieses Widerspruchs. Würde mich wirklich interessieren. :)

    Kinder, habt ihr's dann bald? Es macht echt keinen Spaß, hier zur Entspannung zu lesen und dann so einen Kleingartenbattle verfolgen zu müssen. :cursing:


    Es steht jedem frei, einen Widerspruch gegen eine Forderung (auch von Privat) zu formulieren. Dafür lohnt auch der Gang zum Anwalt, der so ein Schreiben dann stichfest formulieren kann - ein Widerspruch kann aber auch formfrei erfolgen.
    Ein wichtiger Aspekt, der mit dem Widerspruch erreicht werden kann ist, dass man seinen Geschäftspartner erstmal darauf hinweist, die Forderung in dieser Höhe nicht begleichen zu wollen. Die Forderung ist also bestritten, was seriöse Inkassounternehmen beispielsweise zunächst davon abhält, sie einzutreiben (das ist nicht rechtsverbindlich, aber meist in deren Geschäftsbedingungen geregelt).


    Man muss dazu aber nicht widersprechen, man kann auch formfrei darauf hinweisen, mit diesem oder jenen Rechnungsposten nicht einverstanden zu sein. Bei kleinen Unternehmen wäre das vielleicht ein bisschen galanter, nicht gleich wie das HB-Männchen so einen Widerspruch zu schicken, sondern erstmal flapsig auf eine falsche Rechnung hinzuweisen. Sixt hat wahrscheinlich Wäschekörbeweise solche Briefe auf dem Tisch, da wird ein Widerspruch euer Verhältnis auch nicht brechen.


    In diesem Falle bin ich bei M4st3r-R3f: - suche das 'Gespräch' mit Sixt, aber per Einschreiben (Dann kannst Du den 'Verlauf' archivieren).


    petr: Sehr wichtig ist, dass Du entscheidest, ob Du die Rechnung nun so zahlen willst (und dafür nur Zeit brauchst) oder ob Du der Forderung zunächst nicht nachkommen wirst. Wenn Du das geklärt hast, kannst Du an der entsprechenden 'Taktik' arbeiten.


    Der Betrag sind jetzt ca. fünfeinhalbtausend Euro - das ist selbstverständlich viel Geld - aber gleichzeitig musst Du auch irgendwo abwägen, ob Du es durch Familie, Bekannte, Freunde finanzieren könntest. Du würdest Dir im schlimmsten Fall noch Anwalts- und Gerichtskosten aufbürden, sollte die Forderung so gerechtfertigt sein. Der Betrag ist zwar hoch, aber noch irgendwo in dem Rahmen, in dem für mich eine Zahlung denkbar sein muss, wenn ich am Straßenverkehr teilnehme.

  • Die Höhe eines Schadens kann natürlich jederzeit bestritten werden. Wenn sich die Gegenseite darauf nicht einlässt, dann wird das ganze wohl vor Gericht gehen und dort wird dann eben von diesem Gericht ein weiterer Gutachter bestellt, den dann derjenige bezahlt, der den Prozess verliert.