Vorbuchungsfrist bei Sixt Anmietung?

  • Hallo zusammen,


    wie lange vorher sollte ich ein Fahrzeug bei Sixt (der Klasse LDAR) reservieren, sodass ich auf jeden Fall damit rechnen kann ein Fahrzeug aus der gewünschten Klasse (oder Upgrade) zu erhalten? Genügen 24 Stunden vor Abholung bei einer Online-Reservierung?


    Gruß
    cooly

  • 24 Stunden ist ja die Mindestvorausbuchungsfrist. Eine Garantie, dass du dann das gewünschte Fahrzeug bekommst, kann keiner garantieren. Gerade, wenn viele Anfragen an der Abholstation da sind und alle Fahrzeuge schon eingeplant sind.


    Upgrades sind ja eine Sache für sich (Laune der/des RSA, Mindestalter, KK-Limit). Wenn das nicht mitspielt, dann fährste wohl mit einem kleineren Fahrzeug vom Hof.

  • Ich weiß nicht genau entweder 24 oder 48 Stunden, aber dann wird dir die gebuchte Klasse auch GARANTIERT.... Also müsstes Du auch ein solches Fahrzeug bekommen...


    Ansonsten auf Dein Recht und dieser Zusage bestehen, sonst die Hotline anrufen....

  • B: Reservierungen


    Inlands- und Auslandsreservierungen sind nur für Preisgruppen, nicht für Fahrzeugtypen verbindlich. Übernimmt der Mieter das Fahrzeug nicht spätestens eine Stunde nach der vereinbarten Zeit, besteht keine Reservierungsbindung mehr. Abbestellungen müssen 24 Stunden vor Mietbeginn erfolgen.



    Das heisst für mich, wie schon gesagt das eine Reservierung für eine Preisgruppe (Fahrzeuggruppe) verbindlich erfolgt, und somit auch ausgehändigt werden muss..

  • Hallo André


    dann sag uns doch aus juristischer Sicht was dieser Satz bedeutet...., würde ich echt klasse finden


    Auch auf die Gefahr mich zu wiederholen ...


    der Satz steht in den AGB. Die müssen in den "Vertrag" einbezogen werden. Der Mietvertrag, in den die AGB dann tatsächlich einbezogen werden, wird jedoch erst am Counter geschlossen. Wie die Reservierung selbst rechtlich einzuordnen ist, ist sicher Auslegungssache. Allerdings wird diese doch auch von Sixt bestätigt und ist in sofern zweiseitig. Ich denke daher schon, dass wenn Sixt die Reservierung explizit bestätigt, du einen Anspruch auf deine gebuchte Klasse hast. Klartext: dann kannst du auf deine Klasse bestehen. Dann dürfte dies aber auch bedeuten, dass wenn Sixt kein Auto aus der gebuchten Klasse für dich hat, sie sich schadenersatzpflichtig machen könnten.


    Aber darüber lässt sich sicher trefflich streiten!


    Gruß,
    Ap

  • Ich verstehe ehrlich gesagt nicht, warum Sixt nicht gleich bei der Reservierung auf seine AGBen verweist. Stattdessen wird auf der Homepage ja nur auf diese ominösen "Zahlungsbedingungen" abgestellt, von denen man im übrigen auch bezweifeln kann, ob sie wirksam einbezogen werden (da ihre Kenntnisnahme vom Mieter nicht gesondert bestätigt wird). Darüber hinaus enthalten sie keine Aussagen zum Thema Reservierung. Eine frühzeitige Einbeziehung der AGBen würde hier sicher auf beiden Seiten zu mehr Rechtssicherheit führen als die allgemeinen Auslegungsregeln des BGB.


    Etwaige Schadensersatzansprüche gegen Sixt könnten sich doch auch (unabhängig davon, ob man die Reservierung nun als eigenen Vertrag einstuft oder nicht) schon aus vorvertraglichen Pflichten nach dem Prinzip der "culpa in contrahendo" ergeben?